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Aufkleber an Briefkasten, Wohnungstür, Türrahmen des Mieters

Wenn der Hausflur zum Stickeralbum wird: Wie viel und was darf geklebt werden?

Mary Lu W. ist ein romantisches Wesen. Sie liebt Plüsch und Kerzen und Millionen von Porzellanfigürchen bevölkern ihre Regale (das macht Staubwischen zu einer Daueraufgabe, aber das Problem hat sie clever gelöst: Sie spritzt die Püppchen einfach mit einem Blumensprüher ab, föhnt das Wasser dann vom Regalbrett und fängt es in der darunter stehenden Babywanne kinderleicht auf).

Ganz besonders stolz ist sie auf ihre zwei Gartenzwerge, die aber eher Badezimmerzwerge sind, weil sie rechts und links neben der Toilette stehen. Und auch auf ihre Sahra-Kay-Aufkleber, mit denen sie liebe-voll ihren Briefkasten und ihre Wohnungstür inklusive Rahmen beklebt hat. Ihr Freund Adriano C. würde zwar eher „zugepflastert“ sagen, aber das müssen wir ihr ja nicht verraten.

Heinrich H. hingegen ist bekennender AfDler (selbstverständlich! Das Parteiprogramm entspricht der Wahrheit, nichts als der Wahrheit und deshalb kann, ja: MUSS er diese klare Haltung einnehmen!) und sieht seine Pflicht u. a. darin, dies auch seinen Nachbarn unmissverständlich mitzuteilen. Aus diesem Grunde prangen an seinem Briefkasten und seiner Wohnungstür auch diverse Klebeschilder seiner hochverehrten Partei, ein – wie er findet – formschönes Hakenkreuz und ein deutliches „Ausländer raus!“.

Seiner Nachbarin Sophie Sch. fiel dazu nur ein:

Türken raus.

Polen raus.

Italiener raus.

Russen raus.

Spanier raus.

Marokkaner raus.

Tunesier raus.

Österreicher raus.

Deutsche raus.

Alle raus!!!

Es ist schönes Wetter.

Aber mal ganz abgesehen von der unterschiedlichen Gesinnung der Sticker-Fans:

Wie sieht das Anpappen rein rechtlich aus?

Grundsätzlich ist es erlaubt – solange dadurch nichts beschädigt wird. So muss darauf geachtet werden, dass beim Entfernen nichts lädiert wird, was für Mary Lu problematisch werden könnte. Sie wohnt schon elf Jahre in ihrer Mietwohnung und hat seitdem auch die Aufkleber dran. Die müssten also unterdessen genauso schwierig loszuwerden sein wie ein Klammeräffchen. (Adriano kann ein Lied davon singen, Mary Lu ist echt süß, aber manchmal schon seeeehr anhänglich. Dann muss er sie den ganzen Tag hinter sich herziehen.)

Sollte sich also z. B. die Farbe an der Tür ablösen, müsste Mary Lu beim Auszug dafür sorgen, dass der ordnungsgemäße Zustand wiederhergestellt wird. Entweder tut sie das selbst – was aber keine so gute Idee wäre, da sie handwerklich so begabt ist wie ein Gummibaum –, oder sie bezahlt einen Maler für diese Arbeit.

Okay, Mary Lu darf ihre Sarah-Kay-Bildchen dran lassen, aber gilt das auch für Heinrich?

Nein. Der hat den schwarzen Peter gezogen (was ihm doppelt nicht schmeckt, denn seine Lieblingsfarbe ist logischerweise Braun): Oberste Priorität ist es, dass der Hausfrieden nicht gestört wird und Mieter durch öffentliche Meinungsäußerungen weder beleidigt noch provoziert werden. Dazu gehören auch ausländerfeindliche Aufkleber. Selbst wenn Heinrich Briefkasten und Wohnungstür sozusagen mitgemietet hat, müssen der Vermieter und die Nachbarn seinen Fremdenhass keineswegs dulden und können die umgehende Entfernung der Aufkleber von Heinrich einfordern. Genauso verhält es ich auch mit rechtsradikalen Symbolen oder Werbung für extremistische Parteien.

Zugegeben:

Living in Berlin ist extrem. Extrem gut. In Sachen Immobilien. Hier können Sie sich ein Bild davon machen. Und wenn Sie gerade am Verkauf Ihres Hauses oder Ihrer Wohnung zu knabbern haben, weil Sie vor lauter Organisation bzw. juristischen Fachtermini nicht mehr wissen, wo oben und unten ist, dann rufen Sie uns doch einfach an. Wir bringen Licht ins Dunkle des Verkaufsdschungels und machen Ihnen den Weg frei bis hin zu dem Moment, wo Sie Ihr richtig gutes Geld in den Händen halten. Und in der Zwischenzeit knabbern Sie auf Ihrer Couch gemütlich Chips. Bis gleich.

Geschrieben von Susanne Purol