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Energieausweis – noch längst nicht überall selbstverständlich

Vermieterpflicht:
Seit 2014 müssen Vermieter Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Energieausweis ist Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasiert:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsbasierten. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann mit der Jahres-Heizkostenabrechnung relativ kostengünstig angefertigt werden. Sein Nachteil ist, dass er keine Bewertung des Bauzustands darstellt und eigentlich nur etwas über das Heizverhalten des Bewohners aussagt. Aufwendiger ist die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises, der den Primärenergiebedarf des Gebäudes bewertet.
Living in Berlin
berät Vermieter über die Erstellung und erläutert die Aussagekraft des Energieausweises. Wegen der angespannten Wohnungssituation in Berlin steht der Energieausweis bei Mietinteressenten derzeit nicht im Mttelpunkt ihres Interesses, wird jedoch immer mehr gefordert.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern. Anders ist das bei den Mietervereinen. Die DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben Stichproben durchgeführt und festgestellt, dass ein Jahr nach der Einführung 75 Prozent der Wohnungsanbieter den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegten.
Reaktion der Mieter:
Das Gesetz hat sich bisher zwar als Papiertiger erwiesen, kann aber bei Wohnungsbesichtigungen durchaus zum Thema werden. Ein Energieausweis mit einem Pfeil im gelb-grünen Bereich findet die Zustimmung von Mietinteressenten. Anderenfalls kommt es auf die richtigen Antworten an.

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Immobilienkäufer achten verstärkt auf die Energieeffizienz einer Immobilie

Nicht mehr neu:
Die Energieeinsparverordnung gibt es bereits seit 2002. Mit ihr wurden energetische Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbauten, Ausbauten und Erweiterung von bestehenden Gebäuden sowie der Energieausweis eingeführt. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen mussten bereits bis 31.12.2006 gedämmt werden. Mit der EnEV 2009 wurde eine Wärmedämmung des Daches oder wahlweise die Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken Pflicht.
Pflicht für Verkäufer:
Seit 2014 müssen Verkäufer von Immobilien Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Ausweis muss Kaufinteressenten unverzüglich vorgelegt werden, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Schlechte Werte bedeuten hohe Folgekosten:
Käufer von Immobilien achten inzwischen stärker auf die Angaben im Energieausweis, denn schlechte Werten bedeuten möglicherweise hohe Nachrüstungskosten. Dann geht es um Fragen zur Isolierung, zu den Fenstern und zur Heizung und darum abzuschätzen, welche Maßnahmen zwingend erforderlich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Living in Berlin
erläutert Verkäufern die Bedeutung des Energieeinspargesetzes und des Energieausweises für den Verkauf.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern.
Reaktion der Kaufinteressenten:
Das Gesetz hat bisher vor allem Bedeutung für Käufer von Anlageimmobilien erlangt. Denn die Pflichten aus den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben haben direkten Einfluss auf die Rendite und damit auf den Wert einer Investition. Doch auch für Eigennutzer werden die Angaben immer relevanter, denn die Energiekosten steigen stetig.