Energieausweis – noch längst nicht überall selbstverständlich
Vermieterpflicht:
Seit 2014 müssen Vermieter Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Energieausweis ist Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasiert:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsbasierten. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann mit der Jahres-Heizkostenabrechnung relativ kostengünstig angefertigt werden. Sein Nachteil ist, dass er keine Bewertung des Bauzustands darstellt und eigentlich nur etwas über das Heizverhalten des Bewohners aussagt. Aufwendiger ist die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises, der den Primärenergiebedarf des Gebäudes bewertet.
Living in Berlin
berät Vermieter über die Erstellung und erläutert die Aussagekraft des Energieausweises. Wegen der angespannten Wohnungssituation in Berlin steht der Energieausweis bei Mietinteressenten derzeit nicht im Mttelpunkt ihres Interesses, wird jedoch immer mehr gefordert.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern. Anders ist das bei den Mietervereinen. Die DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben Stichproben durchgeführt und festgestellt, dass ein Jahr nach der Einführung 75 Prozent der Wohnungsanbieter den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegten.
Reaktion der Mieter:
Das Gesetz hat sich bisher zwar als Papiertiger erwiesen, kann aber bei Wohnungsbesichtigungen durchaus zum Thema werden. Ein Energieausweis mit einem Pfeil im gelb-grünen Bereich findet die Zustimmung von Mietinteressenten. Anderenfalls kommt es auf die richtigen Antworten an.