Das Ziel der Verkaufsverhandlungen zwischen Verkäufer, Käufer und Makler ist der Notarvertrag. Alle Verträge, durch die eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an Grundstücken verpflichtet wird, müssen notariell beurkundet werden. Wird mit dem Grundstück auch Inventar verkauft, gehört das ebenfalls in die Urkunde. Was dort festgeschrieben wird, ist für die Vertragsparteien absolut verbindlich.
Damit nichts schief gehen kann
Der Notarvertrag bietet eine gute Absicherung, doch er schützt nicht davor, dass der Käufer womöglich gar nicht zahlungsfähig ist. Fragen nach der Bonität des Käufers sind daher völlig legitim. Deshalb ist es bei Living in Berlin selbstverständlich, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages alles zu tun, um die Zahlung des Kaufpreises so gut wie möglich abzusichern.
Ohne Notarvertrag keine Eigentumsübertragung
Der Notar erforscht den Willen der Parteien und formuliert den Vertrag. Er belehrt die Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen. Durch seine Unterschrift und die Unterschrift der Parteien entsteht eine Urkunde, mit der die Eintragung der neuen Eigentümer im Grundbuch erfolgen kann.
Fragen zum Kaufvertrag?
Living in Berlin bespricht mit den Parteien die wichtigsten Inhalte des Kaufvertrages und klärt Fragen zum Verständnis. Im Wesentlichen geht es um die Höhe des Kaufpreises, wann er fällig wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Wer mit den Abläufen beim Notar nicht vertraut ist, möchte vielleicht auch noch wissen, wozu die Auflassungsvormerkung gut ist, wie der Besitzübergang geregelt wird und ob bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Mängel ausgeschlossen werden können. Auch was Lasten und Grundpfandrechte sind, wird geklärt, ebenso, wer die Erwerbsnebenkosten zahlt, was die Provisionsklausel bedeutet und ob es etwaige Rücktrittsvorbehalte gibt.
Das klingt kompliziert
Ist es manchmal auch! Oft genug macht sich deshalb vor dem Termin beim Notar Aufregung breit. Schließlich geht es um einiges. Keine Sorge – Living in Berlin begleitet jeden Schritt und steht Ihnen zur Seite, vor, während und auch noch nach dem Notartermin. Am Ende heißt es dann: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!