Wohnung untervermieten – so funktioniert es reibungslos!
Das Untervermieten einer Wohnung eignet sich, um Leerstände zu vermeiden oder während einer längeren Abwesenheit zusätzliche Einnahmen zu erzielen. Doch der Prozess erfordert sorgfältige Planung und Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen, um keine Probleme zu verursachen. Von der Auswahl des geeigneten Untermieters bis zur Erstellung eines rechtssicheren Mietvertrags – in diesem Artikel erfahren Sie alles Wichtige, damit das Untervermieten Ihrer Wohnung problemlos gelingt. Lassen Sie sich von unseren Ratschlägen leiten und sichern Sie sich einen stressfreien Ablauf.
Warum Untervermietungen immer häufiger vorkommen
Untervermietungen nehmen in Großstädten wie Berlin stetig zu, da viele Menschen beruflich oder privat für längere Zeit verreisen. Sei es ein Auslandssemester, ein Jobwechsel in eine andere Stadt oder eine längere Weltreise – die Gründe für längere Abwesenheiten sind vielfältig. Durch die Untervermietung ihrer Wohnung können Mieter sicherstellen, dass sie während dieser Zeit ihre Mietkosten decken und ihre Wohnung nicht leer steht. Dank hoher Nachfrage ist das kein Problem.
Gleichzeitig ermöglicht es anderen Menschen, kurzfristig eine Unterkunft zu finden, was insbesondere in angespannten Wohnungsmärkten von Vorteil ist. Auch die Flexibilität am Arbeitsmarkt, vor allem durch Remote-Work und Home-Office ermöglicht spontane und langfristige Standortwechsel. Dadurch entscheiden sich viele, temporär andere Städte oder Länder zu erkunden, ohne ihre Hauptwohnung aufzugeben. Eine Untervermietung bietet hier eine perfekte Lösung, um finanziellen Druck zu mindern und gleichzeitig die Freiheit zu genießen, an verschiedenen Orten zu leben und Kosten einzusparen.
In diesen Fällen kann ich meine Wohnung untervermieten
Grundsätzlich sind Untervermietungen erlaubt, wenn der Hauptmieter die Zustimmung des Vermieters einholt. Das deutsche Mietrecht sieht vor, dass Mieter unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung haben, insbesondere wenn sich ihre Lebenssituation ändert. Beispiele hierfür sind berufliche Versetzungen, längere Auslandsaufenthalte, Studium oder Praktikum in einer anderen Stadt oder die Aufnahme eines neuen Lebenspartners in die angemietete Wohnung.
Neben der Zustimmung des Vermieters ist es wichtig, dass die Untervermietung im Rahmen des bestehenden Mietvertrags erfolgt. Dies bedeutet, dass der Hauptmieter weiterhin für die Miete und alle vertraglichen Verpflichtungen gegenüber dem Vermieter verantwortlich bleibt. Die Untervermietung muss dabei relevante Punkte wie Mietdauer, Mietpreis und Wohnnutzung regeln.
Kann es dadurch zu neuen Mieterhöhungen kommen?
Dass Ihre Miete im Rahmen einer Untervermietung unverändert bleibt, ist nicht garantiert. Ein Vermieter hat das Recht, einen sogenannten Untermietzuschlag zu verlangen, wenn die Wohnung teilweise untervermietet wird. Dieser Zuschlag dient dazu, den zusätzlichen Verschleiß und den erhöhten Verwaltungsaufwand zu kompensieren, der durch die Anwesenheit eines weiteren Mieters entstehen kann. Die Höhe dieses Zuschlags ist dabei zwar nicht festgelegt, muss aber angemessen sein.
Allein aufgrund der Untervermietung ist eine Mieterhöhung allerdings nicht zulässig. Solange sich die Anzahl der Personen nicht ändert und damit auch der Verschleiß nicht zunimmt, sind keine Gründe für eine Erhöhung ersichtlich. Ganz auf eine Absprache mit Ihrem Vermieter sollten Sie allerdings nicht verzichten. So lassen sich genauere Bedingungen für die Untervermietung definieren und vorab klären.
Wann der Vermieter die Untervermietung verbieten kann
Obwohl Mieter grundsätzlich ein Recht auf Untervermietung haben, gibt es bestimmte Situationen, in denen der Vermieter diese verweigern kann. Ein wesentlicher Grund für ein Verbot liegt vor, wenn durch die Untervermietung eine Überbelegung der Wohnung droht. Dies ist der Fall, wenn die Anzahl der Personen, die in der Wohnung leben sollen, die zulässige Wohnungsbelegung überschreitet und dadurch die Wohnqualität gemindert wird. Negative Vorerfahrungen sind auch ein zulässiger Grund.
Zusätzlich kann der Vermieter die Untervermietung verweigern, wenn dadurch erhebliche Nachteile oder Unannehmlichkeiten für ihn oder andere Mieter im Gebäude entstehen könnten. Dazu gehört beispielsweise, wenn bauliche Veränderungen notwendig wären oder der Wohnungszustand durch die Untervermietung verschlechtert würde. Auch kann der Vermieter die Untervermietung ablehnen, wenn der Mietvertrag ausdrücklich eine Klausel enthält, die die Untervermietung ohne Zustimmung des Vermieters verbietet. Ein vorzeitiger Blick auf den Mietvertrag sichert Sie in diesem Szenario ab.
Diese Schritte sind beim Untervermieten zu beachten
Das Untervermieten einer Wohnung kann eine praktische Lösung sein, um finanzielle Belastungen zu mindern und Leerstände zu vermeiden. Doch damit alles reibungslos verläuft, sind einige wichtige Schritte zu beachten. Eine sorgfältige Planung und die Einhaltung rechtlicher Rahmenbedingungen sind unerlässlich, um mögliche Probleme zu vermeiden und um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben:
- Erlaubnis des Vermieters einholen:
Informieren Sie Ihren Vermieter über Ihre Absicht, die Wohnung unterzuvermieten. Stellen Sie einen schriftlichen Antrag und erläutern Sie den Grund und die Dauer der Untervermietung. Warten Sie die schriftliche Zustimmung des Vermieters ab, da ohne diese die Untervermietung rechtlich nicht zulässig ist. Ein offenes und transparentes Gespräch kann hierbei oft hilfreich sein.
- Geeigneten Untermieter finden:
Nutzen Sie verschiedene Plattformen, um potenzielle Untermieter zu suchen. Führen Sie persönliche Gespräche und überprüfen Sie die Bonität der Interessenten, um sicherzustellen, dass sie in der Lage sind, die Miete regelmäßig zu zahlen. Wählen Sie einen Untermieter aus, der zuverlässig ist und gut zu Ihrem Mietverhältnis passt, damit es nicht zu späteren Konflikten kommt.
- Untermietvertrag aufsetzen:
Erstellen Sie einen detaillierten Untermietvertrag, der alle wichtigen Punkte wie Mietdauer, Miete und Nebenkosten regelt. Achten Sie darauf, dass der Vertrag sowohl von Ihnen als auch vom Untermieter unterschrieben wird. Fügen Sie eine Klausel hinzu, dass der Untermietvertrag nur mit Zustimmung des Hauptvermieters gültig ist, um auch später rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.
- Wohnung übergeben:
Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll, das den Zustand der Wohnung bei Übergabe festhält. Notieren Sie alle vorhandenen Mängel und übergeben Sie Schlüssel sowie wichtige Informationen zum Gebrauch der Wohnung. Stellen Sie sicher, dass der Untermieter über die Hausordnung informiert ist, damit die weitere Untervermietung auch aus Sicht Ihrer Nachbarn kein Problem darstellt.
- Rechtliche und steuerliche Aspekte prüfen:
Informieren Sie sich über mögliche steuerliche Auswirkungen der Untermieteinnahmen und ob diese versteuert werden müssen. Prüfen Sie zu diesem Zweck, ob zusätzliche Versicherungen, wie eine Haftpflichtversicherung für den Untermieter, notwendig sind, um sich vor möglichen Schäden zu schützen. Dies schützt Sie vor späteren Nachzahlungen sowie vor möglichen neuen Vorwürfen.
Vertragliche Sicherheit anstatt riskanter Nachsicht
Beim Untervermieten einer Wohnung ist es entscheidend, auf vertragliche Sicherheit zu setzen, anstatt sich auf mündliche Absprachen oder vage Vereinbarungen zu verlassen. Ein schriftlicher Untermietvertrag stellt sicher, dass alle relevanten Punkte klar und verbindlich festgehalten werden. Dies umfasst die genaue Dauer der Untervermietung, die Höhe der Miete, die Nebenkostenregelung sowie eventuelle besondere Vereinbarungen zu Nutzung und Pflege der Wohnung. Nehmen Sie hierzu am besten vorab Kontakt zu einem Experten auf, damit Ihr Untermietvertrag keine Lücken mehr hat.
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