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Wohnflächenberechnung

Wohnflächenberechnung nach Augenmaß? Das kann böse ins Auge gehen.

Herr Schneiderlein heiratet in drei Wochen. Für seine Liebste würde er sein letztes Hemd geben, für den Brautanzug jedoch nicht. „Das kann doch nicht so schwer sein“, denkt er bei sich, schnappt sich das Maßband und ermittelt die Zentimeter seines Körpers. Das Ende vom Lied gleicht einem Trauermarsch, denn: Er vergisst die Schrittlänge, die Bizepsbreite sowie die Größe der Armlöcher – sein Nähwerk passt hinten und vorne nicht. Nun hat er nicht nur unnötiges Geld und verschwendete Zeit investiert, sondern muss darüber hinaus in den sauren Apfel beißen, letztendlich doch einen Fachmann zu beauftragen. Eine doppelte Pleite. Die zu vermeiden gewesen wäre. Genauso wie die verkehrte Größen-Ermittlung Ihrer Immobilie.

Quadratmeter und Wohnfläche: Jacke wie Hose?

Klares Nein. Und darin liegt Ihr Risiko: Setzen Sie die Wohnfläche zu klein oder zu groß an, führt das zu einem bescheidenen oder überteuerten Kaufpreis und damit in die Verlustzone. Im ersten Fall liegt auf der Hand, warum. Im zweiten kann der Verkauf Ihrer Immobilie schwer wie Blei werden. Wie kommen Sie nun aus dieser Nummer heraus?

Die Wohnflächenverordnung – WoFIV hilft Ihnen. Hier unsere flächendeckende Erklärung für Sie:

Wohn-, Schlaf-, Gäste-, Ess-, Kinder- bzw. Jugendzimmer, Bad, WC, Dielen und Flure, Küchen, Nebenräume (z. B. Abstellkammern) sowie Flächen für Einbaumöbel, Öfen und Badewannen gehören grundsätzlich zur Wohnfläche, aber:

Die Raumhöhe bestimmt, wie viel Sie anrechnen können:

  • 100 Prozent bei zwei Metern
  • 50 Prozent bei ein bis zwei Metern – z. B. bezogen auf Dachschrägen
  • 0 Prozent bei weniger als einem Meter – ebenfalls z. B. in puncto Dachschrägen

Für Flächen unterhalb von Treppen gilt dasselbe, angelehnt an die Treppenhöhe.

Zudem zählen zur Wohnfläche

  • 25 bis maximal 50 Prozent: Terrassen, Loggien, Dachgärten und Balkone – je nach Zustand
  • 50 Prozent: ungeheizte Wintergärten und Schwimmbäder; 100 Prozent, wenn diese beheizt sind

Hausflure, z. B. in Zwei- oder Mehrfamilienhäusern etc., finden nur dann Beachtung bei Ihrer Kalkulation, wenn Sie diese als Wohnraum nutzen, etwa im Eingangsflur bzw. Windfangbereich eines Einfamilienhauses.

Bauteile über 1,5 Meter Höhe mit mehr als 0,1 m² Fläche – also Schornsteine, Pfeiler und Säulen gelten nicht als Wohnfläche.

Tür-, Fenster- und Wandnischen können Sie lediglich zu Ihrer Wohnfläche addieren, wenn diese bis zum Fußboden reichen und mindestens 13 Zentimeter tief sind. Außerhalb der Wohneinheit befindliche Räumlichkeiten wie Keller, Trocken-, Boden-, Heizungs-, Abstell- und Geschäftsräume, Waschküchen, Schuppen und Garagen werden hingegen nicht als Wohnfläche angesehen.

Sie sehen, die Wohnflächenberechnung ist eine Sisyphusarbeit. Wollen Sie es Herrn Schneiderlein gleichtun und alles auf eine Karte setzen? Oder sich lieber doch ein maßgeschneidertes Resultat vom Profi sichern und damit auch Ihren Verkaufserfolg? Entscheiden Sie selbst. Und rufen Sie uns einfach an.