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Wie hoch darf die Hecke sein

„Schatz, wir könnten unseren Garten auch Finsterwalde nennen, du musst unbedingt einen Plan aushecken und Licht ins Dunkle bringen!“

Seit Edgar und Agathe Kelch Rentner sind, haben sie jedes Traumwetterchen genutzt, um sich in ihrem kleinen Grünidyll zu bräunen. Bei einem Frühstückssektchen (okay, manchmal waren es auch zwei) prosteten sie sich selig „Stößchen, Honeypooh!" zu und genossen die prickelnde Flüssigkeit in der Sonne. Mittags ließen sie sich stundenlang auf den Liegen brutzeln, um Punkt 17 Uhr die letzten Strahlen mit einem Single Malt Whiskey (okay, manchmal waren es auch drei) zu begießen. Ihre Haut muss einfach die Farbe eines Brownies haben, da sind sie unterdessen eigen. Alles, was auch nur eine Nuance heller ist, kommt gar nicht in die Tüte. Auch nicht in den Beutel, selbst wenn er aus Jute wäre.

Aber das hat sich jetzt geändert. Wegen dieses Rüpels von Nachbarn.

Herr Flegele ist vor einem Jahr eingezogen. Und der schafft es einfach nicht, seine Hecke zu stutzen. Das war bei Familie Propper ganz anders. Kfz-Meister Propper hat sich immer darum gekümmert, das Gewächs in Schuss und in einer Höhe von rund einem Meter zu halten. Aber nun? Jetzt ist das Ding schon 1,50 Meter hoch und die Kelchs haben mittlerweile einen Mitternachtsgarten, der fast komplett im Schatten liegt.

Dabei hat Edgar Herrn Flegele schon so oft unglaublich freundlich gefragt, ob er die Hecke nicht gefälligst zurückschneiden kann und zwar dalli, dalli!!!? Aber so ist halt die Jugend von heute. Höflichkeit ist kein Wert mehr. Respekt auch nicht. Ganz zu schweigen von Rücksichtnahme. Deshalb achten sie auch immer drauf, das große Geschäft ihres kleinen Chihuahuas Blaffi zu entsorgen (also Agathe, Edgar tut immer nur so, er findet es wirklich widerwärtig, aber das darf seine Göttergattin natürlich auf gar keinen Fall erfahren).

Heute haben die Kelchs beschlossen, dass von nun an ein anderer Wind wehen soll.

Zunächst haben sie sich ein bisschen gestritten, welcher denn genau. Agathe plädierte für einen ordentlichen Sturm, Edgar hingegen war für einen ausgewachsenen Taifun. Am Ende haben sie sich auf einen Hurrikan geeinigt und wollen nun selbst Hand anlegen – an die Hecke, versteht sich.

Die Frage ist nur, dürfen sie das?

Schauen wir uns erst einmal an, was Herr Flegele laut Gesetz zu tun hat: Er muss seine grüne Grenze pflegen und dabei auch seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, sprich: überstehende Zweige – sogenannte Überhänge – vom Grundstück der Kelchs entfernen. Ansonsten hätte er die Verantwortung für Schäden zu tragen, die z. B. aufgrund heftiger Böen oder einen durch Überhang verursachten Unfall verursacht werden könnten.

Edgar und Agathe wiederum dürfen die Hecke nicht kurz entschlossen und schmerzlos stutzen (wobei wir natürlich nicht ganz sicher sein können, ob es der Hecke nicht vielleicht doch weh tut – aber lassen wir mal das Abdriften ins Esoterische …). Vorher müssen sie Herrn Flegele überstehende Zweige u. ä. melden sowie eine Frist festlegen, bis wann er diese zu entfernen hat. Nur wenn auch nach Fristsetzung nichts passiert, dürfen sie selbst ans Werk gehen. Das Zurückschneiden ohne gestellte Frist stellt eine Sachbeschädigung dar.

Kommen wir zur Höhe des Sichtschutzes …

denn der ist neben der Kennzeichnung der Grundstücksgrenze Sinn der Sache. Der Nachteil daran kann – so wie bei den Kelchs – sein, dass zwar schmulende Blicke nach nebenan verhindert werden, aber gleichzeitig auch das Sonnenlicht nicht mehr durchdringen kann. Wie wir gesehen haben, beeinflusst der so entstehende Schattenwurf

  • die krosse Lebensqualität von Edgar und Agathe,
  • aber auch die Gartenbepflanzung (was den beiden jedoch einerlei ist, für sie ist ein Garten mit Pflanzen oder ohne dasselbe in Grün).

Damit Gärten nicht vollständig düster werden, bestimmt in den meisten Bundesländern der Pflanzabstand von Hecken zur Grundstücksgrenze die zulässige Höhe der Hecke – so ist als grobe Orientierung bei einem Pflanzabstand von 50 Zentimetern eine Höhe von zwei Metern erlaubt.

Es gibt aber auch Unterschiede, so existieren etwa in Bremen und Hamburg keine gesetzlichen Vorgaben, aber z. B.

  • müssen in Berlin bei Hecken bis zu 200 Zentimetern einen Abstand von mindestens 50 Zentimetern, bei über 200 Zentimetern einen von 100 Zentimetern haben,
  • ist in Brandenburg ein Abstand von mindestens ⅓ der Gesamthöhe einzuhalten. Beispiel: 240 Zentimeter multipliziert mit ⅓ = 80 Zentimeter Grenzabstand. Dabei ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb maßgeblich.

Das heißt im Klartext für Edgar und Agathe: 1,50 Meter Hecke sind nicht zu beanstanden.

Vielleicht sollten sie mal mit Herrn Flegele gemeinsam ein Sektchen oder einen gestandenen Whiskey schnabulieren und sich über vornehme Blässe informieren. Das würde passen, denn Agathes Geburtsname ist „Freiherrin von und zu Kellie“.

Wie würden Sie sich eigentlich fühlen, wenn Sie fürstlich behandelt werden?

Generell? Und speziell, was Ihren bevorstehenden Immobilienverkauf betrifft? Stellen Sie sich einfach mal vor, Ihnen wird der rote Teppich ganz ohne Ihr Zutun ausgerollt. Sie spazieren am Ende des langen Verkaufsprozesses – den Living in Berlin komplett und mit allen Hürden für Sie meistert – leicht darüber und nehmen dann nicht nur Ihren unterzeichneten Abschluss entgegen, sondern auch ein richtig hübsches Sümmchen?

Wobei: „Ganz ohne Zutun“ stimmt nicht, Sie müssten uns schon kontaktieren. Aber das schaffen Sie doch mit dem kleinen Finger – auf der Telefon- oder der Computertastatur. Richtig?

Geschrieben von Susanne Purol