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Wasserschaden durch Nachbarn

Hach, so ein hauseigener Swimmingpool wäre doch cool, oder? Pass auf was Du Dir wünschst, es könnte in Erfüllung gehen …

"Morgens um fünf ist die Welt noch in Ordnung", denkt sich Fiona selig, als sie schlaftrunken ins Bad tapst. Diesen Gedanken wird sie sich vermutlich gleich wieder abschminken (aber ob dafür Wattepads ausreichen?), denn: Ihre Füße geben plötzlich ein merkwürdiges Geräusch von sich: platsch, platsch, platsch. "Was zum Teufel ist hier los?", murmelt sie vor sich hin und tastet nach dem Lichtschalter. Erschrocken reißt sie die Augen auf. Sie steht in einer Wasserlache.

Eigentlich kennt sie das schon. Aus ihrem süßen Söhnchen Jonathan ist irgendwann ein Hüne geworden, der sie nun um 21 Zentimeter überragt. Dazu hat er noch die kräftige Statur seines Opas. Das ist auch jedes Mal sein Argument, wenn er aus dem Bad ein Planschbecken kreiert: "Mamschi, wenn sich ein Elefant hier duschen würde, sähe es genauso aus." Anschließend setzt er sein Ich-wickel-Mami-um-den-Finger-Lächeln auf (das funktioniert fast immer und dann hat sie Mühe, sich wieder von seinen Händen zu entknoten): "Komm schon, Mamscherl, andere träumen von solch einem Luxus, DU hast ihn. Durch MICH." Dabei klopft er sich wie ein Gorilla – bei dem sicherlich auch alles unter Wasser stehen würde – so stolz auf die Brust, dass sie ihm nicht wirklich böse sein kann.

Sie seufzt und schimpft in Gedanken ein bisschen vor sich hin. Erst als ein Tropfen auf ihre Stupsnase fällt, dämmert es ihr, während der zweite, der dritte, der vierte folgen:

"Es regnet. Aber ich bin nicht draußen." Und:

"Jonathan ist mit seinem Paps auf Wanderung in der Sächsischen Schweiz."

"Das hier ist ein Wasserschaden. Ein Niagara-Wasserschaden."

Wobei "dämmern" hier nicht der richtige Ausdruck ist, ihre Eingebung kommt so fix wie raketenartiges Aufgehen der Sonne.

Automatisch schnellt ihr Blick nach oben: "Shit!!!"

Kurz muss sie an eine Situation aus ihrer Kindheit denken: Sie und ihr Bruder Patrick wollten mal ihre Mutter ein bisschen auf den Arm nehmen (sinnbildlich gesprochen, rein faktisch wäre das nicht möglich gewesen, da Mama figürlich eher an ein Walross – ein sehr hübsches – erinnert; eines, das beim Duschen sicherlich auch für eine Überschwemmung hätte sorgen können, was seltsamerweise aber nie geschah). Dazu hatten Patrick und Fiona einen Hundehaufen aus Plastik vor dem Klo deponiert und interessiert die Reaktion ihrer Mutter beobachtet: Sie guckte – wie Fiona eben – entgeistert an die Decke. Bis heute kann sie nicht erklären warum. "Alles Gute kommt von oben" steckte sicherlich nicht dahinter.

Das Grinsen an diese Erinnerung gefror Fiona allerdings rasant wie Blitzeis. "Oh mein Gott, das wird bestimmt teuer, wie soll ich das denn nur bezahlen?"

Muss Fiona für den Schaden an ihrer Wohnung wirklich geradestehen?

Nein, weder gerade noch schief. Der Verursacher – in diesem Falle ist es Herr Schlauch aus der Wohnung über Fiona, dessen neue Waschmaschine falsch angeschlossen war – muss für den Schaden haften. Das betrifft sowohl das gesamte Gebäude und die Nachbarwohnungen, insofern diese betroffen sind, sprich: Er hat für die Schadenbeseitigung zu sorgen, entweder in Eigenregie oder durch Spezialisten.

Diese Regelung greift auch bei Wasserschäden durch

  • defekte Geschirrspülmaschinen
  • zerbrochene oder undichte Aquarien
  • poröse Wasserbetten
  • übergelaufene Duschen bzw. Badewannen
  • Fenster, die bei Starkregen nicht geschlossen wurden etc.

Dabei hat der Verursacher die Pflicht, seinem Vermieter bzw. dem Eigentümer unverzüglich Meldung zu machen und das Ausmaß des Wasserschadens so weit wie möglich zu begrenzen, indem er

  • die Wasserzufuhr über den Absperrhahn abstellt oder notfalls den Hauptwasserhahn abstellen lässt
  • die Stromzufuhr durch das Herausdrehen der Sicherung für den betroffenen Bereich unterbricht
  • das Wasser so schnell wie möglich mit Eimer und Lappen/Bodenwischer oder Nasssauger bzw. Pumpe bei größeren Mengen beseitigt
  • die Feuerwehr um Hilfe bittet, wenn es hart auf hart kommt
  • den Hausrat aus den feuchten oder gar nassen Räumen entfernt und vollständig trocknet
  • Fenster und Türen öffnet, um die Luftfeuchtigkeit zu reduzieren

Kann der Verursacher Versicherungen nutzen?

Ja.

1. Die private Hausratversicherung tritt normalerweise bei Kosten für den eigenen Hausrat in Kraft, das beinhaltet

  • Aufräumarbeiten
  • in Mitleidenschaft gezogene Gardinen, Teppiche, Möbel, Elektrogeräte, Kleidung usw.
  • Hotelkosten, wenn er seine Wohnung aufgrund des Wasserschadens zunächst nicht bewohnen kann
  • eventuelle Aufwandsentschädigungen für den oder die Nachbarn

2. Die private Haftpflichtversicherung übernimmt die durch den Wasserschaden entstandenen Kosten bei Dritten für

  • die Renovierung beschädigter Nachbarwohnungen
  • auch hier: Hotelkosten, wenn der Nachbar kurzfristig ausziehen muss
  • lädierten Hausrat des/der Nachbarn

Sollte die Versicherung dem Verursacher Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorwerfen können, kann diese die Übernahme der (gesamten) Kosten verweigern. Und ohne diese beiden Versicherungen muss er alle entstandenen Kosten auf eigene Kappe nehmen.

Also, Fiona ist aus dem Schneider, obwohl die Situation natürlich ihr Nervenkostüm strapaziert hat.

Geht Ihnen Letzteres ähnlich? Flattern Sie gerade extrem, weil Sie Ihre Immobilie verkaufen wollen oder müssen? Wissen Sie, was beispielsweise mit Ihrer Gebäudeversicherung passiert (haben Sie überhaupt eine?)? Ist diese auf den Käufer problemlos übertragbar? Schwirren Ihnen noch Tausende andere Fragen im Kopf herum und müssen Sie deshalb einen Kopfstand machen, den Sie gar nicht beherrschen?

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