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Wasserschaden

Martina F. aus Berlin-T. berichtet exklusiv in Wasserlou, der Fachzeitschrift rund ums kühle Nass:

Warum wir einen Wasser- und (laut unseres Nachbarn) auch einen Dachschaden haben

Neulich war der Abfluss unserer Wanne verstopft. Doch da ja gilt: »Selbst ist die Frau«, griff ich in meine gut ausgestattete Werkzeugkiste und fischte den Pümpel zwischen dem Hammer und dem Schraubenzieher heraus. (Korrekt müsste es übrigens »Schraubendreher« heißen; ich ziehe Schrauben nur, wenn sie durchdrehen. Das funktioniert bei ausrastenden Menschen aber nicht. Müssen Sie gar nicht erst versuchen, hab's für Sie getestet.)

Und dann pumpte ich ein paar Minuten leidenschaftlich, begleitet vom wohligen Schmatzen des Wassers. Es klang ein bisschen so wie Otto Waalkes' Susi, die ihren Föhn so herzig abknutscht, dass er schließlich nicht anders kann, als sich in einen Rasierapparat zu verwandeln. Deshalb überlegte ich kurz, ob ich gleich einen Kühlschrank vor mir haben würde. Aber nichts dergleichen geschah. Es geschah überhaupt nix. Wahrscheinlich war ich doch zu liebevoll vorgegangen; ich gehöre zu der Sorte Mensch, die alles mit Samtpfötchen anfasst. Deshalb gibt es bei uns auch nur Rühreier, wenn mein Sohn Martin das in die Hand nimmt. Ich bringe es einfach nicht übers Herz, die Dingelchen zu zerschlagen.

Apropos Sohn

Da „die Frau offensichtlich nicht selbst genug war“, rief ich ihn zur Hilfe. Ich muss dazu sagen, dass das kleine – vor 22 Jahren aus mir hinausgepurzelte – Wesen mich nunmehr um 25 Zentimeter überragt und über Stachelbärenkräfte verfügt. Die er nicht immer richtig einschätzen kann. So fliege ich zartes Persönchen manchmal durch den halben Raum, wenn er mich scherzhaft knufft.

Das hätte ich einkalkulieren sollen, bevor ich ihm die Saugglocke übergab, die er sogleich energisch und finster entschlossen einsetzte. Die Geräusche nahmen jetzt eher die Dimension röchelnder Niagarafälle an und dann hörten wir einen gigantischen Plopp, mit dem das Wasser im Schweinsgalopp abfloss. Sohnemanns Gesicht erhellte sich, ich bot ihm anerkennend ein High Five an, er klatschte stolz ab (die Hand tut mir immer noch weh) und schritt würdevoll von dannen.

Drei Stunden später hämmerte es mit Schmackes an der Tür

Verschreckt wie ein Hoppelhäschen, neben dem ein Lkw voll auf die Hupe drückt, schmulte ich durch unseren Türen-James-Bond. In Nahaufnahme zeigte sich mir das zornesrote Gesicht des Nachbarn unter uns – regelrecht verzerrt – und ich schlussfolgerte im Nu, dass dies nicht am Spion lag. Vorsichtig öffnete ich die Tür, lugte um die Ecke und fragte, Lockerheit vortäuschend: »Hey, was kann ich für dich tun?« Ein Fury-Schnauben ertönte, dann zischte er wie ein Teekessel kurz vorm Pfeifen:

»Bei uns kommt Wasser durch die Decke!!!

!!!

DAS

KANN

NUR

VON

EUCH

KOMMEN!!!

Was habt ihr denn nun SCHON wieder angestellt???«

Im Prinzip konnte ich seinen Groll nachvollziehen. Aber der Ton macht ja bekanntlich die Musik und ich kam mir gerade vor wie in einer Technodisco, wo der Beat auf und in meinem Brustkorb heavy Schlagzeug spielt und das Trommelfell seinem Namen gerecht wird. Zudem erinnerte ich mich sofort an das letzte Mal, als mein Sprössling und ich MAL WIEDER was angestellt hatten. Herr Nachbar begegnete mir im Treppenhaus und herrschte mich ohne jede Vorwarnung an, WARUM WIR DENN BITTE SCHÖN IHREN GARTEN VOLLMÜLLEN WÜRDEN??? UND AUCH DEN STAUB MÜSSTEN WIR NICHT IMMER ÜBER IHREN BALKONKÄSTEN AUSSCHÜTTELN!!! DIESE DICKEN FLOCKEN SEIEN EKELERREGEND!!!

Sofort entschuldigte ich mich (nachdem ich schnell in mein Büßergewand geschlüpft war). Ich hatte vor Kurzem tatsächlich mal Frau Holle gespielt, als ich mit einem Staubtuch in Taschentuchgröße meine 50 Nachttische gesäubert hatte. Auf denen eine meterdicke Staubschicht wie nach fünf Tagen Dauerschneefall lag. Das Corpus Delikti hatte ich anschließend über unserem Balkon hin- und hergewedelt. Einmal.

Nur das mit dem Müll gab ich nicht zu. Da hatte ich eine weiße Weste (die ich in nahtlosem Übergang mit dem Büßergewand wechselte). Jedoch war es schnurzpiepegal, was ich sagte, in seinen weitsichtigen Augen waren wir für alles verantwortlich: Colaflecken im Hausflur (wir trinken keine Cola, aber ich habe eigens dafür welche gekauft), geklaute Fahrräder (das Diebesgut verstecke ich clever im Gemeinschaftskeller), beißende Gerüche (ich muss dringend mal die Deomarke wechseln), verschwundene Post …

Ja-Sagen ist die beste Verteidigung

Anfangs bin ich bei seinen wütend gebrüllten Verbalattacken (ähnlich einem Löwen, dem ich die Antilope vor der Nase weggeschnappt habe) vor lauter Ärger als HB-Weibchen in die Luft gegangen. Doch weil es auf Dauer unschön ist, da oben immer rumzuzappeln und es dort auch kein Entspannungszigarettchen gibt, bin ich dazu übergegangen, ihm sein gefundenes Fressen zu lassen.

So auch in dieser feuchten Unglückssituation.

Mach dich mal nicht nass, dachte ich zwar aufmüpfig – schließlich tat er ja so, als ob wir uns aus Jux und Tollerei eine neue Freizeitbeschäftigung ausgedacht haben, die da heißt: »Hey, lass uns doch mal die Wanne kaputt machen, dann haben die Nachbarn auch was davon. Zumindest die unter uns. Für die anderen müssen wir uns noch was Adäquates überlegen!«

Aber gleichzeitig wollte ich ihm auch Verständnis entgegenbringen – so ein Wasserschaden ist ja kein Honigschlecken; vor allem, wenn man kein ausgebildeter Waschbär ist. Deshalb antwortete ich mit schockiert vor dem Mund gehaltenen Händen sowie weit aufgerissenen Augen: »Ach herrjemine, das Wasser steht euch bis zum Hals (und wir haben es MAL WIEDER verbockt)!!! Das tut mir so leid! Ich werde sofort die Hausverwaltung anrufen (und zu unserem bösen, bösen Vergehen stehen!).« Sofort strahlte er wie ein Honigkekspony, drehte sich auf dem Absatz um, streckte siegesgewiss die geballte Faust nach oben und schwebte förmlich mit einem inbrünstig gedachten (aber deutlich spürbaren) »Tschakkaaa!« die Treppe hinunter.

Die Frage ist nun nur: Muss ich für seinen Wasserschaden haften?

Antwort der Redaktion:

Liebe Frau F.,

es kommt darauf an. Lag es zum Beispiel an einer Veraltung der Wanne oder hat sich vielleicht durch den massiven Einsatz Ihres Sohnes die Verbindung zwischen Sieb und Rohr gelöst? Das ist ein weitreichender Unterschied und führt zu verschiedenen Antworten:

Verursacht ein Mieter A einen Wasserschaden bei einem anderem Mieter B, kann der Vermieter seine Gebäudeversicherung auf den Plan rufen und bei Fahrlässigkeit Schadensersatz vom Verursacher A verlangen.

Der Geschädigte B wiederum hat keinen Anspruch auf Schadenersatz gegenüber dem Vermieter – es sei denn, letzterer trägt eine Mitschuld. Aber Mieter B kann eventuell

  1. Schadensersatz über die Privathaftpflicht von Mieter A erhalten
  2. und – laut mietrechtlichem Gewährleistungsrecht – je nach Ausmaß eine Mietminderung einfordern
  3. seine eigene Hausratversicherung belangen.

Im Falle von Punkt 3 hat die Versicherung die Option, Mieter A in Regress zu nehmen.

 

Wann besteht Fahrlässigkeit?

 

Mieter unterliegen nach geltendem Mietrecht einer Obhutspflicht und sind somit dafür zuständig, ihre Haushaltsgeräte einer regelmäßigen Sichtkontrolle zu unterziehen.

  • Schläft jemand beispielsweise vor dem Fernseher ein, während die Waschmaschine läuft oder Wasser in die Wanne gelassen wird, woraus ein Wasserschaden entsteht oder
  • gibt es einen selbst verursachten Rohrbruch (wie vielleicht bei Ihnen, liebe Frau F.),

handelt es sich um Fahrlässigkeit – und der Mieter, also auch Sie, haftet selbst für den entstandenen Schaden.

 

Wann trägt ein Mieter keine Schuld?

Wohnungseigentümer sind normalen Grundstückseigentümern rechtlich gleichgestellt. Deshalb muss der Eigentümer einen Ausgleich schaffen, sollten in des Nachbars Wohnung durch Einwirkungen vom eigenen Grundstück Schäden entstehen. Kommt es zum Beispiel zu einen Wasserrohrbruch, muss der Eigentümer den entstandenen Schaden sowohl bei Mieter A als auch bei Mieter B ausgleichen

 

Wann kann die Hausratversicherung eine Übernahme des Schadensausgleichs ablehnen?

 

Zum Beispiel bei:

  • durch Starkregen und geöffnete Fenster entstandene Durchnässungsschäden,
  • einem Rückstau aus der Kanalisation, weil der Abwasserkanal verstopft ist und Wasser wieder aus den Abflüssen nach oben entweicht,
  • aus einem Eimer versehentlich ausgekipptes Reinigungswasser, das einen teuren Teppich beschädigt,
  • Grundwasser, das im Keller zu Schäden führen kann etc.

Wenn Sie ein Wasserbett bzw. ein Aquarium besitzen, kann ein Wasserschaden über die Hausratversicherung abgedeckt sein – dazu muss es entsprechende Klauseln im Vertrag geben. Allerdings kann der Umfang des Schutzes variieren, deshalb ist eine genaue Überprüfung ratsam.

Sollten Sie Zweifel haben, liebe Frau F., was auf Ihre Situation zutrifft, empfehlen wir Ihnen, sich von einem unabhängigen Sachverständigen ein Gutachten erstellen zu lassen.

Alfred Ä. Neumann – Wasserlou

Und sollten wiederum Sie sich bei Ihrem Immobilienverkauf nicht sicher sein,

  • was genau Sie alles beachten müssen,
  • was Sie unbedingt vermeiden sollten,
  • was auf keinen Fall fehlen darf,
  • wie Sie den Verkaufsprozess optimieren
  • und um welche Fallstricke Sie einen großen Bogen machen müssen,

dann springen Sie nicht ins kalte Wasser und wenden sich stattdessen einfach an Living in Berlin – wir sind mit allen Wassern gewaschen.

Für einen reibungslosen, stressfreien Ablauf. Mit lukrativem Ergebnis. Ihr Anruf bei uns genügt schon.

Geschrieben von Susanne Purol