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Warmwasserausfall

Eisbaden kann großartig sein – aber nur freiwillig

„HHHUUUUU-AAAARGGGH!!!“ hören wir es an einem Freitagabend durch die Wohnung brüllen und machen einen Schwenk in Markus Fitnessraum. Dort steht er und stemmt gerade zum 57. Mal seine 150-Kilo-Hantel. Dabei filmt er sich selbst, das sieht sexy aus, wenn ihm der Schweiß in kleinen Niagarafällen von der Stirn rinnt. Findet er. Und die vielen kleinen, süßen Mäuschen bei MacFat auch. Allerdings scheint er ein nicht wirklich durchdachtes Trainingskonzept zu haben: Seine Bizeps sind unterdessen merkwürdig dreieckig geformt und erinnern eher an Pyramiden. Sehr spitze Pyramiden. Dazu stehen sie im leiiichten Kontrast zu seinem schwabbelnden Bierbauch. Das Kichern der Mäuschen hinter vorgehaltenen, dunkelrot lackierten Fingernägeln (die auch gut als Krallen durchgehen würden), wenn sie ihn beim Sporteln anhimmeln, hat damit aber rein gar nix zu tun. Nicht die Bohne. Und schon gar nicht die Erbse.

Markus ist einfach nur ein kerniger Typ.

Der bei Umzügen einen 390-Liter-Vollraumkühlschrank alleine auf seinem Rücken in den fünften Stock hochbuckelt; nicht nur reihenweise Püppis abschleppt (eine sternhagelvolle pro Monat, um ganz genau zu sein, das ist ein krasser Schnitt – findet er), sondern auch sein kaputtes Auto. Von Hand. Circa drei Meter. Und nur, wenn gerade eine ansehnliche Mieze in der Nähe ist. Außerdem kann er wie eine Riesenboa ein 300-Gramm-Steak (selbstverständlich blutig, er ist schließlich kein Beckenrandschwimmer) auf einen Happen verdrücken. Die roten Linien, die dabei an seinem Kinn runter laufen, geben ihm dabei etwas sehr Verwegenes. Findet er.

Zurück zum Training. Markus ist fertig. Die drei Minuten sind um.

Jetzt freut er sich auf seine Dusche, das Wasser ist punktgenau auf 41 Grad eingestellt. Sein Kopf ist wie immer vorshampooniert und er liebt diesen Moment, in dem er die Brause über sein von der Plackerei verschwitztes Haupthaar (ein bisschen dünn gesät, aber stets akkurat gescheitelt) hält und dann den Hahn volle Kanne aufdreht.

„HHHUUUUU-AAAARGGGH!!!“

Eiskaltes Wasser, gefühlte minus 50 sibirische Grad, pladdert auf seinen Kopf. Sekundenlang steht er starr vor Schreck da. Dann feuert er die Brause fluchend weg, will sich die Augen wischen, reibt dabei das Schauma hinein, sieht nix mehr, stolpert über den Rand, fliegt hin, landet auf seinem Rücken, zappelt mit den Beinen, kommt nicht mehr hoch (wir sagen nur: Kühlschrank-Rücken und ein sich umdrehender Magen), fängt an zu heulen wie eine Hyäne (ein Schlosshund wäre unter seiner Würde) und beginnt, nach seiner Mama zu brüllen. Natürlich wie der König der Löwen.

Da hat ihn ein Warmwasserausfall aber mächtig aus der Bahn (der Dusche) geworfen.

Nach einer halben Stunde hat er es geschafft, sich wieder aufzurappeln. Er ist total wütend und ruft den Notfalldienst an. So eine Blamage passiert ihm nicht noch einmal, deshalb wird er für sofortige Abhilfe sorgen. Jawoll.

Das hätte er besser nicht tun sollen.

Vermieter haben zwar die Pflicht, kontinuierlich die Wasserversorgung zu gewährleisten – also auch die mit einer ausreichenden Menge warmen Wassers und zum Beispiel durch einen funktionierenden Boiler – aber Markus hätte zuerst seinen Vermieter über den Missstand informieren und ihm zumindest die Möglichkeit geben müssen, sich selbst darum kümmern zu können. Ist über einen kurzen Zeitraum kein warmes Wasser verfügbar, gilt dies als zumutbar. Markus riskiert also, auf den Kosten für die Behebung des Mangels sitzen zu bleiben.

Natürlich hat der Vermieter die Reparatur zügig in die Wege zu leiten. Mieter zahlen ja das Wasser bereits im Voraus und haben deshalb zu jeder Zeit ein Anrecht darauf. Wie schnell genau hängt allerdings vom Ausmaß des Schadens ab.

Hält der Ausfall längere Zeit an, ist dann eine Mietminderung legitim? Wenn ja, in welcher Höhe?

Es gibt einzelne Gerichtsurteile, die lassen sich aber nicht einfach auf die eigene Situation übertragen, denn: Sie hängen vom konkreten Einzelfall ab, sprich: von der Größenordnung beziehungsweise der Gebrauchsbeeinträchtigung. Handelt es sich beispielsweise um einen kompletten oder um einen zeitweisen Ausfall? Lesen Sie hier, wann Gerichte eine Mietminderung für zulässig hielten:

  • Gibt es in der Zeit von 22 bis 7 Uhr kein Warmwasser: 7,5 Prozent Mietminderung.
  • Ist das Wasser nur 37 Grad warm bei einem Vorlauf von 70 Litern: 5 Prozent Mietminderung.
  • Ist die Warmwasser- und Heizungsversorgung unterbrochen: 10 Prozent Mietminderung.
  • Handelt es sich um ungenügende Dauerleistung des Warmwasseraufbereiters sowie weitere Mängel: 15 Prozent

Generell kann eine Mietminderung erst durchgesetzt werden, nachdem Markus seinen Vermieter über den Mangel in Kenntnis gesetzt hat. Bei lediglich kurzer Versorgungsunterbrechung ist es fraglich, ob sich eine Mietminderung wirklich lohnt.

Warum?

Steht das Einfordern einer Mietminderung im Verhältnis zu einem vergleichsweise geringem Anlass, kann diese Vorgehensweise das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter nachhaltig belasten. Ist das wünschenswert?

Und ist es wünschenswert, sich als Mieter nicht über seine Rechte zu informieren? Um dann buchstäblich am Boden zu liegen? Ist es wünschenswert, sich keine Hilfe zu holen, wenn ein Eigentümer wie Sie seine Immobilie verkaufen möchte oder muss? Um dann das Herzensprojekt an die Wand zu fahren? Wir geben unser Auto in die meisterliche Werkstatt zur Reparatur/Inspektion; wir überlassen unsere Frisur einem Könner … Also geben Sie doch diese Fallstrick-Bürde ebenfalls in professionelle, gute Hände. Dann ist Ihr Verkauf auf jeden Fall ein Erfolg. Mit Living in Berlin. Und das ist kein Versprechen, sondern eine Garantie. Die Sie sich mit nur einem kleinen Anruf bei uns sichern können. Jetzt.

Geschrieben von Susanne Purol