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Untervermietung Airbnb

Ich bin dann mal weg und verdiene ganz nebenbei mit meiner Mietwohnung was dazu …

Peggy ist nicht nur eine Berliner Partymaus, sie sieht nebenbei zu, dass sie aus allem und jedem Vorteile gewinnt. Dabei zieht sie Leute auch gerne über den Tisch – was je nach Körpergewicht mitunter etwas anstrengend sein kann. Wenn sie z. B. ihrem Tattergreis-Nachbarn die Einkaufstüten von der Haustür in die Wohnung schleppt, stibitzt sie schon mal was daraus, der merkt das doch gar nicht. Neulich war es Hähnchen. Abgelaufenes Hähnchen. Boah, war sie wütend, so eine bodenlose Frechheit!!! (Die sie ihm auch mit Boden nicht verziehen hätte!!!).

Neulich ging ihre Ray-Ban-Sonnenbrille kaputt, weil Dirk sie schon wieder küssen wollte. Was sie ihm einmal gestattet hat, damit er den Getriebeschaden ihres Ford Mustangs bezahlt. Einmal! Nicht mehr und nicht weniger. Also drehte sie sich temperamentvoll, absolut elegant – wie sie fand –, und frech weg. Als Rotznase (was ehrlich gesagt weniger nobel wirkt, wenn wir bedenken, was da so rausschnoddert) ging sie dann leider in die Knie (weil sie die halbe Pirouette vorher nicht eingeübt hatte) und: Zack, purzelte die Brille von ihrer Nase und zerbrach mit ihrem Sturz.

Dirk wollte den Schaden unverständlicherweise nicht begleichen. Ihre Putzfrau, der sie das versucht hatte anzuhängen, unverschämterweise auch nicht. Also dachte sie nach. Peggy. Nicht die Putzfrau.

Und kam – gerissen wie sie ist (wir denken, „hirnrissig“ trifft es eher, siehe unten) – auf folgende Idee:

„Irgendwie muss ich ja die 155 Euro für die Ray-Ban reinspielen. Und das Geld für meinen Malediven-Urlaub. Den wird dieser Geizhals Dirk wohl auch nicht berappen. Und so schnell finde ich keinen anderen Hampelmann. Ich werde einfach meine Wohnung bei airbnb vermieten. Ha!“

Mit stolzgeschwellter Brust, die aus ihrer Körbchengröße B ein ansehnliches C machte, wie sie anerkennend im Spiegel feststellte, gab sie flugs eine Anzeige auf.

Drei Wochen später

„Tschüss, Bosse!“, verabschiedet Peggy ihren schwedischen Gast. Dann setzt sie sich herrenschokoladengebräunt und mit frisch strohblondiertem Haar (inklusive leeiiichtem Gelbstich) vergnügt an den Esstisch und beginnt, ihre Post zu sortieren. Wenn man sie beobachten könnte, würde sich durch die Farbkomposition das Bild einer leicht verkorksten Biene ergeben. Einer Biene, die mit einem Mal schimpft wie ein flotter Rohrspatz: „Was ist das denn für 'ne Scheiße?“ Sie dreht den Briefbogen in ihrer Hand und das Wort „Abmahnung“ sickert langsam, aber sicher in ihre kleinen (sehr kleinen) grauen Zellen.

Ja, was ist denn das für eine Sch….?

Ganz einfach, Peggy hat in ihrer unfassbaren Gewieftheit leider übersehen, die mietrechtlichen Vorschriften zur Untervermietung zu beachten, denn genau das hat sie getan: untervermietet.

Wobei Untervermietung nicht gleich Untervermietung ist. In ihrem Fall stellt es sogar eine Zweckentfremdung dar. Warum? Weil ihr privater Wohnraum nicht zum Wohnen genutzt wurde, sondern gewerblich als Ferienwohnung für einen Touristen. (Büros fallen übrigens auch in diese Kategorie.) Die Bundesländer händeln das Thema unterschiedlich. In Berlin beispielsweise gilt ein Zweckentfremdungsverbot.

Zudem hat sie ohne Erlaubnis ihres Vermieters gehandelt. Das ist auch bei einer rechtlich korrekten, privaten Untervermietung nicht gestattet.

Wirklich dumm gelaufen … und was jetzt, Peggy?

Sie könnte das Ruder noch rumreißen. Aber wird sie das tun? Vor allem bei ihrer Unsportlichkeit?

Sollte sie also trotz der Abmahnung

  • unterlassen, das Angebot aus dem Internet zu nehmen – auch ohne unterzuvermieten oder
  • tatsächlich nochmals über airbnb untervermieten,

droht ihr die fristlose Kündigung.

Nur gut, dass Bosse ein stiller und umsichtiger Feriengast war. Hätte er mit seinen schwedischen Kumpels in der Wohnung lautstark einen drauf gemacht oder sogar etwas am Mieteigentum beschädigt, wäre es an Peggy gewesen, dafür geradezustehen – wofür sie möglicherweise tief in die Tasche hätte greifen bzw. wegen permanenter Ruhestörung doch gleich mit einer Kündigung hätte rechnen müssen.

Solche Ärgernisse passieren leider nicht nur Vermietern. Auch Eigentümer, die ihre Immobilie verkaufen wollen, sollten darauf gefasst sein, dass

  • mitmenschliche Hürden mit Kaufinteressen,
  • juristische Ungereimtheiten oder im schlimmsten Falle sogar Stolpersteine
  • und – aus Unwissenheit oder Überforderung – Vergesslichkeiten mit anstrengenden bis hin zu fatalen Konsequenzen etc.

lauern können.

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Seine Wohnung mit Airbnb zu vermieten, klingt vielleicht wie eine tolle Idee, extra Geld zu verdienen. Aber so einfach ist es nicht und es kommt auch mit Risiko. Erfahre mehr in unserem neuen Blogbeitrag, den Link ist unten in den Kommentaren veröffentlicht.

Geschrieben von Susanne Purol