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Spinne als Haustier

Kaa, die Schlange aus dem Dschungelbuch ist zwar giftig, aber süß. Tarantula hingegen ist doch echt der Horror. Oder etwa nicht?

Es gibt sone und solche Tierliebhaber. Die einen stehen auf die klassische Art: Hunde und Katzen. Bei Schlangen o. ä. kräuseln sich ihnen die Nackenhaare. Die anderen lieben es wild und gefährlich, sie hät-ten gern eine Vogelspinne oder den Tiger im Kinderzimmer. Wenn Sie als Privatperson solche Tiere in Ihrer Berliner Immobilie halten möchten, können Sie sich nicht einfach z. B. einen Gorilla aus Afrika mit-bringen, sondern müssen Folgendes beachten:

Falls Sie daran denken, sich eine Panzerechse, eine giftige Schlange bzw. Spinne, einen Skorpion oder gar einen Menschenaffen, um nicht zu sagen eine große Raubkatze in die eigenen vier Wände zu holen, so ist das grundsätzlich verboten. Entscheiden Sie sich hingegen für eine weniger gefährliche Art wie etwa

  • Katzen – außer Großkatzen, Pumas oder Geparden,
  • Pythons und Boas, die ausgewachsen eine Gesamtkörperlänge von mindestens 2 m erreichen,
  • alle Arten von Krustenechsen,
  • Warane, die ausgewachsen eine Kopf-Rumpf-Länge ohne Schwanz von mindestens 50 cm haben
  • Schnapp- und Geierschildkröten,
  • Vogelspinnen: Poecilotheria spp. und Haplopelma lividum o. ä.,

ist es möglich, bei Ihrem zuständigen Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamt eine Ausnahmegenehmi-gung zu bekommen. Die gibt es aber nicht so einfach, denn Sie müssen bestimmte Auflagen erfüllen, die es in sich haben. Wollen Sie sich z. B. einen Luchs zulegen, können Sie nicht einfach sagen: „Ich finde Luchse voll süß, wenn einer bei mir im Bett liegt, ist das bestimmt total kuschelig und da ich Vegetarier bin, werde ich ihn einfach umerziehen.“

Nein. Sie müssen auf gut Deutsch Unterlagen vorlegen und sich als Luchs-Experte ausweisen. Neben einem Sachkundenachweis oder geeigneten Ausbildungsabschluss ist auch Ihr Führungszeugnis gemäß § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes erforderlich. Dieses können Sie beim Bürgeramt beantra-gen.

Aber das ist nur der Tropfen auf den heißen Stein

Außerdem

  • müssen Sie nachweisen, dass Sie über die erforderlichen fachlichen Kenntnisse und Fähigkeiten rund um diese Gattung verfügen und zuverlässig sind
  • hat Ihre Immobilie den gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich der Ernährung, Pflege und Unter-bringung der Kleinkatze zu entsprechen
  • ist es notwendig, dass der Luchs garantiert nicht aus Ihrer Wohnung kommen kann, diese also aus-bruchsicher ist
  • sind in Ihrem Haushalt nachweisbar jederzeit einsetzbare und funktionierende Geräte vorhanden, sollte aus der Schmusekatze das ungebändigte Naturell zum Vorschein kommen oder der Schlingel innerhalb Ihrer Räumlichkeiten mal entwischen
  • darf die öffentliche Sicherheit und Ordnung keinesfalls gefährdet sein – bitte denken Sie auch an Ihre Nachbarn – u. s. w.

Das Ganze ist natürlich nicht kostenlos, Sie müssen zwischen 40 und 320 Euro hinblättern.

Prüfen Sie bitte vorab, ob in Ihrem Mietvertrag die Klausel "Haustiere erlaubt" zu finden ist. Das ist eine wichtige Voraussetzung, jedoch kein Freifahrtschein für die Haltung von Würgeschlangen, Giftfröschen oder eben Luchsen. Deshalb brauchen Sie hier unbedingt die Zustimmung Ihres Vermieters. Es wäre ja schade, wenn Sie sich emotional an Ihren Exoten gebunden haben und ihn dann auf Anweisung wieder hergeben müssten bzw. den Rausschmiss riskieren würden.

Oder aber Sie begeben sich auf die Suche nach einer Immobilie, in der Ihr ungewöhnliches Haustier nach dem Okay der Behörde auch von Ihrem Vermieter gestattet wird. Dabei sind wir von Living in Berlin Ihnen gerne und gewusst-wie behilflich. Auch wenn Sie Eigentümer eines Hauses oder einer Wohnung werden möchten oder Ihren Immobilien-Besitz erfolggekrönt und zum bestmöglichen Preis verkaufen wollen. Sprechen Sie uns einfach an. Wir sind tierisch gerne für Sie da.

Geschrieben von Susanne Purol