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Schimmel in der Mietwohnung

Wenn da was in die Wohnung trabt, was kein Hottehü ist

An einem gemütlichen Novemberabend (also drinnen, nicht draußen – bestimmt nicht draußen): Wir hören leise dudelnd „A horse with no name“ von America, die Flamme einer Kerze wirft romantisch tänzelnde Schatten (und zwar ungewöhnlich treffsicher), am Herd sinniert Ronja versonnen vor sich hin. Ihre Gedanken sind bei ihrem Traumjob: Am Montag beginnt sie eine Ausbildung zur Pferdeflüsterin.

Während sie die Gorgonzola-Sauce umrührt (puuuh, ganz schön streng der Geruch, ähnlich wie der ihres ehemaligen Geschichtslehrers Dr. Skunk) stellt sie sich vor, wie sie ihrem Liebling White Beauty süße Sachen wie „Ja, bist du mein Gutester?“, „Das Glück dieser Erde sitzt auf Deinem entzückenden Rücken“ und „Komm, wir wiehern uns gemeinsam der Sonne entgegen“ ins gespitzte Ohr säuselt. White Beauty ist total von den Socken (natürlich, er trägt ja auch keine … obwohl das echt süß aussehen würde) und belohnt sie mit einem Knutsch. Ach nee, nochmal zurückspulen: Ronja erinnert sich daran, dass ein Pferdekuss ja eher schmerzvoll ist.

Das einzige, was ihr ein wenig Bauchschmerzen bereitet, ist ihr neuer Chef. Clint. Was für ein saublöder Name. (Sie hat ihm den Nachnamen „Ostholz“ gegeben.) Der zeigt nur, wie sehr er auf dem hohen Ross sitzt. Noch dazu ist er störrisch wie ein Esel. Als sie ihm beschrieben hat, was genau sie sich unter dieser Arbeit vorstellt (nämlich das, was da oben ↑ – völlig korrekt! – steht) hat er nur den Kopf geschüttelt und gemeint, so ginge das ja nun wirklich nicht. Sie verstünde wohl nur so viel von ihrer Aufgabe wie eine Kuh vom Radfahren und müsse noch eine Menge dazulernen, sonst würde das nix.

Sofort grummelt ihr Bauch wieder. Das hat sie schon länger. Außerdem ist sie in letzter Zeit oft hundemüde, ihre Augen brennen und ihr Hals kratzt, als wäre er ohne Perwoll gewaschen worden. Hmmm, eigentlich hat das angefangen, bevor sie dem belämmerten Clint begegnet ist. Das muss sie wohl mal beobachten, denkt sie und nippt an ihrem vierten Glas Wein.

Am nächsten Morgen dann die Ernüchterung

„Uiiiuiiuii, oh … pfff“, murmelt sie beim Schneckenpost-Wachwerden verschlafen. Dann schnuppert sie misstrauisch. Da ist so ein … irgendwie … dumpfer und … ja: staubtrockener Muffgeruch. Sie zieht sich ich-bin-gar-nicht-da-trotzig die Decke über den Kopf. Um sich dann derart verhüllt doch aufzurappeln und tapsend einen auf Spürhund zu machen. Die Fährte führt sie ins Wohnzimmer und dann zur Couch, die nach einem intensiven Schnuppertest nicht als Geruchsübeltäter in Frage kommt. Plötzlich hat sie eine Eingebung, schiebt das Möbelstück von der Wand und …

prallt entsetzt zurück.

Schwarz.

Ihre schöne Terracotta-Farbe ist schwarz. Schwarz vor Schimmel. Auf dem man so gar nicht reiten kann. Der gesundheitsgefährdend ist und schleunigst wegmuss. Sie hastet in ihr Schlafzimmer und ruft die Hausverwaltung an.

„Tja, Frau Maehne, da haben sie wohl die Couch zu nah an die Wand gestellt. Und sicherlich auch nicht ausreichend gelüftet. Das wird teuer.“

Ronja hält vor Schreck den Atem an. Ist es wirklich ihre Schuld?

Tatsächlich können Vermieter auf einem adäquaten Lüftungsverhalten bestehen. Für die tägliche Häufigkeit und Dauer gibt es jedoch keine einheitlichen Vorgaben und ist zudem abhängig davon, wie die Räume genutzt werden und welche baulichen Besonderheiten der Wohnung vorliegen. Als Faustregel gilt ein viermaliges Stoßlüften pro Tag, nach dem Baden und Duschen sofort im Anschluss daran – auch während der Heizperiode. Die Fenster alternativ dauerhaft in Kippstellung zu lassen, ist weniger schlau, da dies eine komplette Auskühlung der Wände bedeutet. Da freuen sich einzig und allein die Heizkosten.

Der Vermieter ist in der Nachweispflicht, dass nicht ordnungsgemäß gelüftet wurde. Gelingt ihm das, hat der Mieter für die Folgen geradezustehen. Ronja hat diesbezüglich nichts zu befürchten, da sie eh Frischluftfanatikerin ist und ganz automatisch mehrmals am Tag für kurzen Durchzug sorgt – an heißen Tagen stehen sogar all ihre Fenster offen.

Zudem haben Mieter das Recht, ihre Möbel beliebig zu platzieren. Auch in Ronjas Fall haftet der Vermieter für die Schimmelbildung. Sie kann also getrost wieder ihre Lungen füllen – sie sollte sogar, sonst läuft sie uns noch blau an.

Mangelnde Bausubstanz, fehlerhaft ausgeführte Sanierungsarbeiten, Wasserschäden

Auch dadurch kann Schimmelbefall verursacht werden – dessen Beseitigung ist ebenfalls Sache des Vermieters, inklusive Kostenübernahme.

Bis dahin stellt dieser einen Mangel an der Mietsache dar, sodass eine Mietminderung in Frage kommt – die Höhe richtet sich nach der konkreten Beeinträchtigung.

Sollte eine Überschreitung der Schadstoff-Grenzwerte vorliegen und ist es ausgeschlossen bzw. nur bedingt möglich, die Haupträume – also etwa Wohn-, Schlafzimmer und Küche – weiterhin zu nutzen, kann der Mieter fristlos kündigen – vorausgesetzt wird dabei, dass dies nicht auf eine gesundheitliche Vorerkrankung oder auch falsches Handeln des Mieters zurückzuführen ist.

Ein Stoßseufzer der Erleichterung kann übrigens wahre Wunder bewirken – vor allem bei stockender Atmung aufgrund der Planung, Organisation und Durchführung eines Riesenprojektes mit tierisch vielen Pferdefüßen (die sich nicht – wie erwartet – an den Beinen befinden, sondern überraschenderweise wahlweise am Kopf, Bauch oder wie aus dem Hinterhalt sogar im Inneren). Sie wissen, was wir meinen? Weil Sie vorhaben, Ihre Immobilie zu verkaufen?

Dann laufen Sie bitte auch nicht erst blau an, sondern holen Sie sich – nach einem einfachen Anruf bei Living in Berlin – genau die Unterstützung, die Ihr Fohlen gezielt und sicher in den Stall bringt. Und Sie nehmen mit freudigen, hochrosigen Wangen nach dem ganzen Prozess einfach nur Ihren gut dotierten Kaufpreis entgegen. Na, wie klingt das?

Geschrieben von Susanne Purol