Wenn Familie Parasit einzieht und ungefragt das Leben plagt
Martina und Silke wollen sich heute mal einen Salat machen. Weil's gesund ist. Und sie beide ein bisschen zu viel Hüftgold mit sich rumschleppen, so ungefähr 15 Kilo. Pro Person. Da Gold zwar stark im Preis angestiegen ist, aber es ihnen niemand abkaufen will, müssen sie jetzt halt in den sauren Apfel beißen. Den sie gerade nicht zur Hand haben. Also soll es Salat sein.
Martina geht an Silkes Kühlschrank und ruft begeistert: „Ach, sieh mal einer an, BIIIIOOO-Salat. Endlich kaufst du sowas auch. Wurde ja echt Zeit!“
Silke hält ihr eine große Schüssel hin, in den Martina nun den Salat stopft. (Ehrlich gesagt, hätte sie sich lieber einen Hamburger in den Mund gestopft. Mit doppelt Käse. Und Remoulade. Selbstverständlich auch biiiiooo.) Plötzlich erstarrt sie zur Salzsäule (aus dem Urmeer, unbehandelt), während sie gleichzeitig mit ihrem Zeigefinger abwechselnd hektisch auf Silkes Schulter tippt und auf den Salat deutet. Sie sieht ein bisschen aus wie eine Tanksäule, die mit dem Benzinschlauch auf einer Schreibmaschinentastatur rumhämmert.
„Was ist denn?“ fragt Silke sie irritiert. Martinas Zeigefinger wird zum Buntspecht, der mit 30 Kilometern pro Stunde nicht auf den Baumstamm, sondern auf das Grünzeug pickt. Geräuschlos.
„WAS DENN??? Nun sag schon!!!“ Jetzt wird Silke leicht ungeduldig, als hätte sie drei Liter Wasser auf ex getrunken und weit und breit ist kein Klo in Sicht. Deshalb haut sie ihrer Freundin jetzt auch mit Wumms auf die Schulter. Das hat denselben Effekt wie eine gut geschüttelte, aber nicht gerührte Sektflasche. Wie ein Korken ploppt es aus Martina raus:
„Daaaa!!!“
„Da WAS???“
„Na, daaaa!!!“
Und dann sieht Martina es auch. Die beiden gucken sich entsetzt an und ein unsichtbarer Dirigent scheint ihnen mit dem Taktstock zu zeigen, dass sie jetzt auf sein Kommando hin loskreischen dürfen. Was sie auch tun. Ein zartes Weinglas wäre sofort zersprungen, aber die robusten Wassergläser (weil's doch gesund ist) halten das wohl aus.
Martina schnappt sich ein großes Messer und hackt nun hemmungslos auf dem Salat rum (der arme), während das Krakeelen der beiden Frauen ungebremst weitergeht. Silke sieht sich hektisch um und dreht sich dabei einige Male wild um die eigene Achse. Ein Kreisel wäre neidisch geworden. Sie erblickt ein offenes Tetra Pak Tomatensaft und kippt ihn in die Schüssel. Haltung: rechtwinklig abgebogener Oberkörper, auf den Fußspitzen balancierend, Gieß-Arm teleskopisch ausgefahren.
Wie beim Synchron-Schwimmen, nur ohne Schwimmen und auch nicht im Badeanzug (an der Performance müssten die Zwei noch ein wenig feilen), schnappt sich Martina zur selben Zeit eine Insektenspray-Dose vom Fensterbrett (Haltung: identisch, synchron eben) und besprüht etwa zwei Minuten lang den Tomatensaftsalat, bis er ein Tomatensaftinsektenspraysalat ist.
Wie auf Knopfdruck lässt sie den Sprühkopf los und beide verstummen abrupt. Ebenfalls synchron.
Nun herrscht einen kurzen Moment Stille. Dabei stellt Silke die Schüssel und Martina die Sprühdose auf die Arbeitsplatte (müßig zu sagen: synchron), beide schauen noch kurz hinein, Martina schnappt sich jetzt ein kleines Messer und fragt:
„Hast du schon mal Lust, das Dressing zu machen?“
„Ja, klar. Hast Du Basilikum?“
„Schau mal, da oben rechts im Regal.“
Wir wissen nicht genau, was da nun drin war.
Aber als Martina drei Tage später heulend am Telefon berichtete, dass genau vor ihrem Balkon eine Eiche massiv von Eichenprozessionsspinnern okkupiert sei und sie einen total fiesen Ausschlag an Armen und Beinen habe, der juckt wie Sau (kann eine Sau eigentlich jucken?) und sie sich fühle wie ein windpocken-geplagter Streuselkuchen und auch so aussehe, antwortete Silke: „Uiii, das hatten wir doch neulich schon mal.“ Das heißt, wir haben eine leise Ahnung.
Übrigens hatte Martina dann sogar zwei der Gift-Härchen-Raupen direkt auf ihrem Balkon und hat sie gnadenlos mit einem Feuerzeug abgefackelt. Interessanterweise haben die sich nach zwei Minuten wieder bewegt, allerdings nun glattrasiert. Silke meinte dazu nur:
„Na ja, es gibt ja auch Nacktschnecken. Nun eben auch Nacktraupen.“
Im Prinzip ist das ein wirklich ernstes Thema, denn:
Schädlingsbefall in und außerhalb von Mietwohnungen/-häusern ist nicht nur lästig, sondern kann für Mieter und Vermieter auch zu einer enormen Herausforderung werden – besonders wenn Ratten, Kakerlaken, Mäuse, Bettwanzen oder Eichenprozessionsspinner und Co zu juristischen Streitigkeiten führen.
Zunächst gilt es herauszufinden, wann das Ungeziefer einen Mietmangel darstellt.
Das ist genau dann der Fall, wenn die Nutzung der Wohnung/des Hauses durch die Plagegeister erheblich beeinträchtigt wird, die Gesundheit der Bewohner bedroht oder die Lebensqualität beträchtlich eingeschränkt ist – zum Beispiel bei starker Vermehrung oder durch dauerhafte Schäden innerhalb der eigenen vier Wände. Dabei kommt es auf die Schädlingsart, den Grund und das Ausmaß des Befalls an. Während gelegentliches Auftreten als hinnehmbar gilt, muss bei massenhaftem Befall sofort gehandelt werden.
Maßgaben für Sie als Vermieter
Es spielt eine wichtige Rolle, ob das Problem
- auf mangelnder Sauberkeit oder Sorgfalt des Mieters zum Beispiel durch unsachgemäße Lagerung von Lebensmitteln oder mangelnde Hygiene beruht. Dann sind Sie aus dem Schneider und können die Kosten auf den Mieter umlegen – allerdings obliegt Ihnen der Nachweis und der ist meist schwer zu erbringen oder
- auf baulichen Mängeln, äußeren Gegebenheiten wie etwa der Lage der Wohnung, einer Baustelle in unmittelbarer Nähe zurückzuführen ist. Hier ist es Ihre Aufgabe, für die Beseitigung des Mangels und die Wiederherstellung des vertragsgemäßen Zustand der Wohnung zu sorgen. Dann müssen Sie auch die Kosten übernehmen.
Dabei haben Sie
- zunächst einen professionellen Kammerjäger zu beauftragen – schnelles Handeln zur Verhinderung der Schädlingsausbreitung und zur Minimierung des Schadens ist angesagt –,
- und die vollständige Beseitigung des Befalls zu gewährleisten, sodass (weitere) gesundheitliche Gefahren für Ihre Mieter ausgeschlossen werden können. Dazu zählen auch die Überprüfung und – falls erforderlich – die Sanierung der baulichen Mängel, die tierischen Erregern den Nährboden für deren Ausbreitung geboten haben könnten, seien es defekte Abflüsse, Risse im Mauerwerk oder ähnliches.
Bitte denken Sie darüber hinaus auch an die Kommunikation mit Ihren betroffenen Mietern.
Sie sollten diese transparent darüber informieren, welche Maßnahmen Sie ergreifen werden und ihnen – sollte die Wohnung/das Haus nicht oder nur eingeschränkt genutzt werden können – vorübergehende Ausweichmöglichkeiten anbieten. So bleiben Ihre Mieter im Vertrauen, was wiederum hilft, Missverständnisse oder gar rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Um zu einem erfolgreichen Ergebnis der Ausrottung beitragen zu können, benötigen Ihre Mieter zusätzlich Instruktionen von Ihnen, wie sie sich während des Prozesses und danach verhalten sollten. So müssten beispielsweise
- bestimmte Bereiche ausgeräumt,
- Räume nach chemischen Behandlungen belüftet oder
- kontaminierte Materialien hygienisch entsorgt werden.
Wer schreibt, der bleibt.
Aus diesem Grunde ist es wichtig für Sie, das gesamte Vorgehen minutiös zu protokollieren: von der Mängelmeldung über die Inspektionsergebnisse des Kammerjägers und die durchgeführten Maßnahmen bis hin zu den Nachkontrollen. So belegen Sie, dass Sie Ihren Pflichten nachgekommen sind, was im Streitfall von hoher Bedeutsamkeit wäre.
Gehen Sie auf Nummer sicher.
Achten Sie bitte darauf, dass der von Ihnen engagierte Kammerjäger eine Haftpflicht hat, um bei eventuellen Schäden an der Mietsache durch die Bekämpfung keine bösen Überraschungen erleben zu müssen. So muss die Versicherung des Kammerjägers dafür aufkommen, wenn die Ausführung nicht fachgerecht verlaufen ist, beziehungsweise nicht alle relevanten Sicherheits- und Umweltvorschriften eingehalten wurden.
Maßgaben für Sie als Mieter
Sie müssen Ihrem Vermieter die Plage, den Umfang sowie die Art des Befalls unverzüglich telefonisch und schriftlich – am besten vorab per E-Mail und nochmals per nachweisbarem Einschreiben – melden, um ihm die Möglichkeit zu geben, schnell reagieren zu können. Setzen Sie ihm auch eine Frist, bis wann die Beseitigung zu erfolgen hat – die Länge ist abhängig von der Dringlichkeit.
Wenn der Schädlingsbefall die Nutzung Ihrer Wohnung/Ihres Hauses und sogar Sie gesundheitlich stark beeinträchtigt, können Sie je nach Ausmaß die Miete mindern. Da es in diesem Fall keine pauschalen Aussagen über die Höhe gibt, einigen Sie sich bitte mit Ihrem Vermieter auf einen Betrag. Sollte das nicht möglich sein, holen Sie bitte vorher juristischen Rat ein.
Bitte handeln Sie erst einmal nicht in Eigenregie.
Wenn Sie Fallen aufstellen oder Insektensprays benutzen, ist das in der Regel legitim. Das Beauftragen eines Kammerjägers – oder im Spezialfall „Eichenprozessionsspinner“: eines Spezialisten für Schädlingsbekämpfung, meist unter „Baumpflege“ zu finden –, ist jedoch zunächst Vermietersache.
Nur wenn Ihr Vermieter innerhalb Ihrer Fristsetzung und trotz nachfolgender Abmahnung nicht für Abhilfe sorgt, können Sie die Bekämpfung auf seine Kosten einleiten (§ 536 a BGB).
Ihre Mitwirkungspflicht
Halten Sie Ihre Räumlichkeiten ausreichend sauber und lagern Sie Lebensmittel sicher, zum Beispiel in Aufbewahrungsboxen. Sollte sich herausstellen, dass Sie durch Ihr Verhalten für den Befall verantwortlich gemacht werden können, hat Ihr Vermieter das Recht, Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend zu machen.
Es gibt ja nicht nur tierische Plagegeister. Sondern auch menschliche.
In beiden Fällen wünschen wir uns, einen Experten an unserer Seite zu haben, der uns vor denen bewahrt. So wie Living in Berlin die richtige Adresse für Sie ist, unpassenden Mietern beziehungsweise Käufern erst gar keine Chance zu geben, sich einzunisten und stattdessen genau den richtigen für Ihre Immobilie zu finden – nach allen Regeln unserer cleveren und geschulten Makler-Kunst.
Einen Versuch ist es wert, oder? Nur ein Anruf genügt.
Geschrieben von Susi Purol
