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Müde bin ich, geh zur Ruh‘, schließe beide Augen zu ...

Mist, schon wieder macht der Nachbar Krach!

Herr und Frau Schläfrig begeben sich immer um 22 Uhr ins Schlummerland. Aber da wohnt dieser Mister Wassermann Tür an Tür, der startet oft zehn Minuten später mit seiner Dusche. Und aus ist es mit der Nachtruhe. Die Nerven liegen blank. Können Sie dagegen vorgehen, das „Singing-under-the-shower“ oder andere Geräusch-Plagen nebenan zu unterbinden?

Natürlich sollte jeder Mieter Rücksicht auf sein Wohngegenüber nehmen. Vor allem spät abends und nachts. Da ist es einfach aus Pietätsgründen angesagt, auf Fußspitzen zu gehen. Aber leider gibt es keine einheitliche Regelung, die besagt, welche Tätigkeiten wann genau verboten sind und bei welchem Lärmpegel die Unüberhörbaren fristlos rausgeworfen werden können.

In der Ruhe liegt die Kraft. Aber zu welcher Zeit?

Auch wenn das Gesetz keine Vorschriften enthält, gilt meist, sich von 22 bis 6 Uhr (7 Uhr) auf leisen Sohlen zu bewegen. Am Sonntag trägt annähernde Geräuschlosigkeit zum friedlichen Miteinander bei.

Das Quietsche-Entchen

Die nächtliche Dusche oder das späte Bad ist Mietern seitens der Gerichte generell erlaubt. Selbst eine Klausel in der Hausordnung, die bestimmte Zeiten für die Körperhygiene vorschreibt, ist laut des Deutschen Mieterbundes im Allgemeinen unwirksam, denn: Laufendes Wasser ist ein ganz normales Wohngeräusch, ein Verbot wäre nicht wirklich mit dem Grundgedanken des Mietrechts vereinbar.

Wenn der Staubsauger geschwungen wird

Hierzu erklärt der Mieterbund, das sei zwar eine der nicht vermeidbaren Lärmquellen, aber zur Geisterstunde sollte keine dröhnende Bodensäuberung stattfinden. Allerdings werde Nachsicht bei Berufstätigen geübt, die durch ihre Arbeitszeiten auch mal innerhalb der Ruhezeiten klar Schiff machen müssen.

Waschmaschine im Schleudergang

Den Mieter-Experten zufolge verhält es sich beim Wäschewaschen genauso wie bei Staubsaugern oder anderen Elektrogeräten. Aber auch, wenn die meisten heutzutage fast geräuschlos laufen, ist es für ein ungetrübtes Nachbarschaftsverhältnis das Beste, einfach mal nebenan zu klingeln und zu fragen, ob das 40-Grad-Programm störend ist. Wird dies verneint, kann auch nachts für porentief reine Wäsche gesorgt werden.

Hör mal, wer da hämmert

Nur außerhalb der Ruhezeiten dürfe ein Billy-Regal von Ikea zusammengeschustert oder das Spieglein, Spieglein an der Wand mit Dübeln und Schrauben befestigt werden. Ziehe jedoch jemand ein oder aus, so der Mieterbund, ist tolerante Flexibilität an den Tag oder besser in die späten Stunden zu legen.

Die lieben Kleinen

Wenn die Sprösslinge über Ihnen durch die Wohnung toben und vor Vergnügen kreischen oder obernörgelig Krokodilstränen vergießen, müssen Sie das meist akzeptieren. Die Gerichte sind in diesem Punkt überaus großzügig. Es sei denn, die Minis schrubben mit dem Bobbycar übers Parkett oder üben sich im Tischsprung – das geht juristisch gesehen dann doch zu weit.

Heißer Beat und wummernde Boxen

Musik ist rund um die Uhr in Zimmerlautstärke zu genießen. Wird nachts die Stereo-Anlage hochgetourt, hängt nicht nur der Haussegen schief, auch arge Scherereien sind vorprogrammiert.

Wann droht der Rausschmiss?

Handelt es sich tatsächlich um Lärmbelästigung, muss der Vermieter den Störenfried zunächst einmal abmahnen. Nur wenn danach keine Ruhe einkehrt, ist die fristlose Kündigung möglich. Da die permanente Nervensäge dagegen aber Einspruch erheben kann, müsste die Angelegenheit auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Für die Harmonie im Hause ist es daher ratsam, nicht auf seine Rechte zu pochen sondern z. B. auf die nächtliche Techno-Schaumwanne bei hopsender Waschmaschine zu verzichten.

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Geschrieben von Susanne Purol