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Mietminderung bei Hitze

Wenn die Wohnung Sahara spielt, darf ein Mieter dann die Miete drosseln?

Wir befinden uns im Wohnzimmer der Marienstraße 39, erste Etage rechts. Es ist Sommer, der Raum ist stockduster, die Fenster und Türen sind verrammelt. Sechs Ventilatoren surren auf Hochtouren. Auf der Couch können wir schemenhaft eine – nun, sagen wir mal, recht kräftige – Person liegen sehen. Reglos. Es ist Arnold Eisigegger. Arnold hat rund 19 kleine Kilöchen zu viel, deshalb kommt er auch sehr leicht ins sehr starke Schwitzen. Und in dieser verdammten Wohnung ist es schon wieder brechend heiß. Wie er diese verfluchte Hitze hasst. Am liebsten würde er Herrn Gutmuth, den Vermieter, in die Wüste schicken, damit der mal weiß, wie das ist, wenn man sich wie ein Grillhähnchen fühlt (dass ein Grillhähnchen schon tot ist und dementsprechend nix spüren kann, blendet er geschickt aus). Aber diesmal wird es Konsequenzen haben, noch so einen August macht er nicht mehr mit.

Mühsam rappelt er sich auf, wischt sich mürrisch den Schweiß mit dem Badelaken aus dem tropfnassen Gesicht und setzt sich ächzend vor den Computer.

Zwei Tage später bei Herrn Gutmuth am Schreibtisch

Bei einem leckeren Käffchen geht er gut gelaunt die Post durch. Draußen ist ein fantastisches Wetterchen, gleich wird er mit seiner Tochter Helene ein Eis essen gehen, sie will ihm unbedingt etwas erzählen und wenn er richtig liegt – jetzt muss er breit grinsen –, wird er bald …

WAS???

Völlig verdattert reißt er die Augen auf. „Das gibt’s doch nicht!“, ruft er fassungslos, während er nach seinem Smartphone greift und die Wetter-App öffnet. 22 Grad steht da. Seine Augen fliegen zu dem Brief in seinen Händen zurück. Da fordert Herr Eisigegger doch tatsächlich eine Mietminderung um 35 Prozent, weil es in der Wohnung ZU HEIß ist? Und dazu noch den Einbau einer Markise PLUS Klimaanlage? Häääh???

„Ich glaub, mich tritt ein Pferd“, murmelt er kopfschüttelnd vor sich hin, wobei er die schmerzende Stelle, an der ihn der Gaul erwischt hat, reibt und gleichzeitig akrobatisch einwandfrei die Nummer seines Anwaltes Peter Falk wählt.

Was sagt denn die Justiz dazu?

Tja, da hat sich Arnold wohl ein bisschen zu sehr aufgepumpt. Steigt die Temperatur innerhalb der Wohnung, stellt das vor Gericht grundsätzlich keinen Mangel dar – selbst im Dachgeschoss nicht. Deshalb existiert auch keine allgemein gültige Regelung, die eine bestimmte Innentemperatur festlegt, ab der eine Mietminderung zu soundso viel Prozent gerechtfertigt ist.

Bei unerträglicher Hitze allerdings ist in Einzelfällen die Durchsetzung einer minimierten Miete denkbar. In Anlehnung an die Technischen Regeln für Arbeitsstätten herrscht diese dann, wenn drinnen das Thermometer auf über 26 Grad klettert (wobei das Thermometer natürlich nicht klettern kann, nur die Flüssigkeit in der Steigsäule – aber das hätte doch kaum einer verstanden, oder?). Da aber draußen 22 milde Grad herrschen, ist das unwahrscheinlich.

Ist die Mietminderung legitim, bezieht sie sich jedoch nur auf die tatsächlich zu heißen Tage, nicht auf den gesamten Monat. Deshalb hätte Arnold sich

a) auch einen Zeugen in die Wohnung holen und b) ein Thermometer, das die täglichen Höchsttemperaturen aufzeichnet und speichert, besorgen sollen.

Trotzdem wäre diese Vorgehensweise kein Garant für Erfolg:

Selbst wenn – wie oben beschrieben – ab 26 Grad die Wohlbefindlichkeitsschwelle in einer Wohnung als überschritten angesehen wird, haben die Richter jeweils ihren ganz eigenen Kopf. Für das Amtsgericht Hamburg z. B. ist die Grenze der Belastbarkeit geknackt, wenn ein Mieter stets in über 30 Grad brüten muss, in diesem Falle gestattete es eine 20prozentige Mietminderung. Dagegen ist das Amtsgericht Leipzig der Meinung, dass 30 Grad in einer Dachgeschosswohnung hinnehmbar sind, da sich in der obersten Etage natürlich mehr Hitze bündelt als in darunterliegenden Stockwerken.

Muss Herr Gutmuth Arnolds weiteren Forderungen nachkommen?

Er kann, ist jedoch nicht in der Pflicht, eine Markise o. Ä. einzubauen. Aber die Angelegenheit hat sich eh zu aller Zufriedenheit geregelt. Arnold hat Gesine kennengelernt, beide haben sich unsterblich ineinander verliebt und er ist – zack! – bei ihr eingezogen. In klimatisierte Räume.

In seiner alten Wohnung lebt nun die toast-knusprig-braune Maya Strahlig. Passionierte Sonnenanbeterin und Solariumbesucherin.

Und Herr Gutmuth wird … Opa! Es ist ein Junge und sein Name lautet Hans. Weil Helene den Nachnamen Glück trägt.

Wünschen Sie sich auch manchmal, dass es bei Ihnen so leicht flutscht? Vor allem im anstehenden Verkauf Ihrer Immobilie? Aber Sie scheuen diese unzähligen Mühen, die vor Ihnen liegen? Dann lassen Sie doch einfach Living in Berlin dafür sorgen, dass der gesamte Prozess wie am Schnürchen läuft. Ein Anruf bei uns genügt und schon geht es los. Bis zu Ihrem Happy End. Auch für Ihr Konto.