Mieten mit Haustieren – wann ist es erlaubt?
Ein Umzug mit Haustieren kann für viele Mieter zu einer echten Herausforderung werden. Oftmals stellt sich die Frage: Ist es überhaupt erlaubt, einen Hund oder eine Katze in der neuen Wohnung zu halten? Während Haustiere für viele Menschen zur Familie gehören und das Zuhause erst richtig gemütlich machen, sehen Vermieter die tierischen Mitbewohner manchmal kritisch. Doch was gilt, wenn ein Umzug mit Haustieren ansteht? In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf das Mieten mit Haustier!
Warum das Mieten mit Haustieren problematisch sein kann
Das Mieten mit Haustieren birgt oft Konfliktpotenzial, da viele Vermieter von Schäden an der Wohnung ausgehen. Zerkratzte Türen, abgenutzte Böden oder unangenehme Gerüche – all das sind häufig genannte Gründe, warum Vermieter skeptisch sind. Zusätzlich kommen Sorgen um potenzielle Lärmbelästigungen hinzu, die zu Beschwerden von Nachbarn führen könnten. Viele Vermieter wollen solche Risiken vermeiden und sehen daher die Tierhaltung kritisch, vor allem in Mehrfamilienhäusern. Wer trotz Haustier auf der Suche nach einer Mietwohnung ist, hat es daher in vielen Fällen nicht leicht.
Achtung: Haustiere können in Mietwohnung verboten sein!
Auch wenn viele Mieter der Meinung sind, dass die Haltung von Haustieren grundsätzlich erlaubt sein sollte, sieht die rechtliche Realität oft anders aus. Vermieter haben das Recht, unter bestimmten Bedingungen die Haltung von Haustieren in ihren Wohnungen einzuschränken oder sogar zu verbieten. Wichtig zu wissen: Pauschale Verbote, die jede Tierhaltung untersagen, sind in Mietverträgen nicht zulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass Mieter wirklich jedes Haustier in der Wohnung halten dürfen.
Besonders problematisch wird es, wenn im Mietvertrag spezielle Regelungen zur Tierhaltung festgelegt sind. Häufig wird darin die Zustimmung des Vermieters zur Voraussetzung gemacht. In solchen Fällen sollten Mieter immer vorab die Erlaubnis einholen, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Sollte eine Kontaktaufnahme mit dem Vermieter hierzu nicht gewünscht sein, kommt es auf die Tiergröße an.
Die Unterscheidung nach Art und Größe der Tiere
Rechtlich dürfen Sie ein Tier auch ohne Erlaubnis Ihres Vermieters in die Mietwohnung mitbringen, wenn diese den vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung nicht beeinträchtigen. Dies gilt zum Beispiel für kleine Haustiere wie Hamster, Meerschweinchen oder Ziervögel. Sobald ein Haustier im Alltag Lärm oder Schäden verursacht, die für Vermieter oder Anwohner spürbar sind, dann kommt es auf eine vorherige Erlaubnis an. Auch ein Hund oder eine Katze ist nicht in jeder Wohnung automatisch erlaubt.
Sobald Ihr Haustier auch für andere bemerkbar ist, sollten Sie dies zunächst abklären. Lassen Sie sich zum Beispiel vorab eine schriftliche Einverständniserklärung ausstellen. Dies gilt auch für Fälle, in denen der Mietvertrag keine Regelung zur Mitnahme von Hunden oder Katzen enthält. Sollten sich später Nachbarn gestört fühlen, kann es ohne vorheriges Einverständnis schneller zum Hundeverbot kommen.
Tipp: ein pauschales Hunde- oder Katzenverbot kann es dennoch nicht geben. Haben Sie zum Beispiel Besuch von Freunden oder Verwandten mit Hund, dann darf der Vierbeiner natürlich in die Wohnung.
Bei exotischen Tieren gelten andere Maßstäbe
Die Haltung exotischer Tiere wie Schlangen, Echsen oder großen Vogelarten in Mietwohnungen unterliegt besonderen Regelungen. Anders als bei klassischen Haustieren wie Hunden oder Katzen, sind exotische Tiere aufgrund spezieller Bedürfnisse und potenziellen Risiken oft strenger reglementiert. Da exotische Tiere Lärm machen, besondere Haltungsbedingungen benötigen oder sogar eine Gefahr für andere Bewohner darstellen können, haben Vermieter hier in der Regel ein größeres Mitspracherecht.
Informieren Sie sich daher am besten vorab bei Ihrem Vermieter und besprechen Sie, ob das Mieten auch mit exotischen Haustieren möglich ist. Neben den Anforderungen Ihres Vermieters sollten Sie in diesem Fall auch die kommunalen Anforderungen beachten. Einige Kommunen haben hierzu weitere Vorschriften, die einer möglichen Tierhaltung in der Mietwohnung vor Ort entgegenstehen könnten.
Haustier einfach mitnehmen? Das ist gefährlich!
Viele Vermieter kennen die Problematik mit Haustieren, verzichten aber dennoch auf eine Nachfrage. Die Folgen können jedoch enorm sein. Während zunächst ein Hundeverbot erlassen werden kann, ist bei weiteren Verstößen sogar der gesamte Mietvertrag in Gefahr. Halten sich Mieter bewusst nicht an die Hausordnung und stellen sie dieses Fehlverhalten nicht ab, so besteht ein Kündigungsgrund. Auch für mögliche Schäden in der Wohnung oder für zusätzliche Verschmutzungen im Treppenhaus müsste dann der Tierhalter aufkommen. Dies gilt es beim Thema Mieten mit Haustier vorab zu berücksichtigen.
Kann eine solche Zustimmung widerrufen werden?
Grundsätzlich gilt: Hat der Vermieter die Haltung eines Haustiers einmal schriftlich genehmigt, ist diese Zustimmung für beide Seiten bindend. Das bedeutet, dass der Vermieter nicht einfach ohne triftigen Grund seine Einwilligung widerrufen kann. Allerdings gibt es Ausnahmen, in denen ein Widerruf unter bestimmten Umständen zulässig ist. Dazu gehört beispielsweise, wenn sich die Situation grundlegend verändert – etwa, wenn das Tier plötzlich Lärm macht, Schäden verursacht oder die Nachbarn belästigt.
Die Hürden für eine solche Änderung sind jedoch deutlich höher als ein einfaches Verbot, bevor das Thema erstmalig besprochen und geregelt wird. Achten Sie jedoch darauf, auch bei einer Erweiterung der Anzahl an Haustieren oder bei einem Tierwechsel im Kontakt zu Ihrem Vermieter zu bleiben. So sind Sie nicht nur einmalig auf der sicheren Seite, sondern bleiben bei allen Lebensumständen sicher.
Unser Check-up für das Mieten mit Haustieren
Die Wohnungssuche in einer Großstadt wie Berlin ist schon herausfordernd genug – und mit einem Haustier wird es oft noch komplizierter. Ob Hund, Katze oder exotisches Tier – viele Vermieter stehen der Tierhaltung skeptisch gegenüber. Doch mit der richtigen Vorbereitung und ein wenig Geduld kann auch die Suche nach einer haustierfreundlichen Wohnung erfolgreich sein. Abschließend haben wir daher noch einmal die wichtigsten Tipps zum Thema Mieten mit Haustieren für Sie zusammengefasst:
- Mietvertrag prüfen: Schauen Sie genau nach, ob es spezielle Klauseln zur Tierhaltung gibt. Pauschale Verbote sind oft unwirksam, aber individuelle Absprachen sollten Sie einhalten.
- Erlaubnis einholen: Holen Sie sich bei Unsicherheiten immer eine schriftliche Zustimmung des Vermieters, vor allem bei größeren Tieren wie Hunden oder Katzen.
- Kleintiere melden: Auch wenn Kleintiere wie Hamster oder Fische in der Regel erlaubt sind, informieren Sie den Vermieter dennoch vorab, um Missverständnisse zu vermeiden.
- Nachbarschaft berücksichtigen: Achten Sie darauf, dass Ihr Haustier keine Nachbarn stört. Lärm und Gerüche können zu Konflikten führen und rechtliche Probleme verursachen.
- Zustimmung sichern: Lassen Sie sich immer eine schriftliche Einverständniserklärung zur Tierhaltung geben – so sind Sie auf der sicheren Seite, falls es später zu Streitigkeiten kommt.
- Vorsicht bei Veränderungen: Wenn Sie ein neues Haustier anschaffen oder die Anzahl Ihrer Tiere erhöhen möchten, klären Sie auch dies vor der Änderung mit dem Vermieter ab.
Mieten mit Haustieren – mit Living in Berlin als Makler!
Wer bereits länger mit Haustieren auf der Suche nach einer passenden Wohnung ist, kennt die Hürden und Probleme am Wohnungsmarkt. Aufgrund der hohen Nachfrage suchen sich Vermieter in vielen Fällen ihre Mieter aus und entscheiden sich bewusst für Haushalte ohne Haustier. Gemeinsam mit uns sind Sie jedoch nicht auf sich allein gestellt, sondern erhalten einen umfassenden Maklerservice. Unser Team hier bei Living in Berlin verfügt über ein breit aufgestelltes Portfolio an Immobilien in Berlin und rund um die Hauptstadt. Zögern Sie daher nicht, sondern kommen Sie auch mit Haustieren auf uns zu!