Ihr zertifiziertes Immobilienbüro in und um Berlin
Living in Berlin Logo
Wir vermieten und verkaufen Ihre Immobilie
Schnell und sicher

Mein neuer Mieter ist eingezogen aber zahlt die Kaution nicht

Wenn die Zahlung der Kaution sich hinzieht wie Kaugummi

Hubert liebt Hubba Bubba. Er mag Dinge, die ewig dauern. Deshalb hat er in seiner neuen Wohnung auch einen prall gefüllten Vorratsschrank und achtet kategorisch darauf, dass er immer exakt 1.001 Packungen auf Lager hat. Schon morgens malmt er genüsslich den Ersten. 33 Minuten lang. So viel Zeit muss sein. Währenddessen macht er seine 33 Ausfallschritte als Frühsport. Dabei verliert er oft das Gleichgewicht und schwankt bedenklich. (Wenn wir ihn dabei beobachten könnten, würde er uns an ein Kamel mit extra ausladenden Kieferbewegungen nach rechts bei gleichzeitigem Schaukelgang nach links und umgekehrt erinnern.)

Generell dehnt er gerne was aus. Wenn seine Frau Hanne ihn z. B. fragt, ob sie ins Kino wollen, antwortet er meist am nächsten Tag. So was will doch gut überlegt sein! Mama möchte, dass er sie anruft? Klar. In zwei Wochen. Er fährt auch nie auf direktem Weg zur Arbeit, sondern nimmt einen Umweg von vierzig Kilometern. Und fährt, wenn sein Auto – selbstverständlich besitzt er eine Stretchlimousine – Benzin braucht, zu drei Tankstellen.

Kurz: Er leidet unter Hinausschieberitis

Vielleicht liegt es daran, dass er früher im Sportunterricht nie auch nur einen Wettkampf gewonnen hat. Ganz im Gegenteil: Immer war er der Letzte. Und versank stets im Erdboden vor lauter Scham. Komm da mal wieder raus! Aber dann meinte es das Schicksal gut mit ihm und spielte ihm das Buch „Die Entdeckung der Langsamkeit“ zu. Von nun an veränderte sich sein Leben drastisch. So schlenderte er in gemütlichem Tempo los, wenn der Startschuss fiel und kam bei einem 100-Meter-Lauf nach neun Minuten gemächlich im Ziel an.

So weit, so gut. Aber …

Mal abgesehen von Hanne und Mutti, die Hubert mit seinem Schneckencharakter zur Weißglut treibt (was vor allem für Hanne in ihren Wechseljahren einfach zu viel Hitze ist), streckt er auch Geld, wo er nur kann. Oder nicht kann, er macht es dennoch. Zum Beispiel weigert er sich, die Kaution für die neue Wohnung zu bezahlen. Das muss doch nicht sofort sein. Das kann doch noch warten. Schließlich wohnen sie ja erst ein läppisches halbes Jahr hier.

Hubert beschließt, dem jungschen, ungeduldigen Vermieter Herrn Hibbel das Buch zu schenken. Und eine Packung Hubba Bubba. Dann geht er in den Supermarkt, um wieder auf 1.001 Stück zu kommen.

Netter Zug, Hubert, aber ist das rechtens?

Selbstverständlich nicht. Die Mietkaution muss zwar nicht vor Beginn des Mietverhältnisses und auch nicht auf einen Schlag gezahlt werden. Aber sie ist mit Beginn des Mietverhältnisses zu überweisen. Bei einer Zahlung in gängigen drei Raten ist die erste Rate zu diesem Zeitpunkt fällig.

Was kann und sollte der „jungsche, ungeduldige“ Herr Hibbel nun tun?

Die erste Option ist immer die Kommunikation (okay, bei Hubert macht das wahrscheinlich keinen Sinn). Möglicherweise möchte der Mieter die Summe ja begleichen, ist aber zum Beispiel durch den Umzug knapp bei Kasse. Vielleicht kann er ja einen Teilbetrag leisten oder kleinere Raten über einen längeren Zeitraum sind denkbar.

Auf der sicheren Seite hätte Herr Hibbel durch folgenden „Trick“ gestanden: eine Vereinbarung zwischen ihm und Hubert, dass das Mietverhältnis erst beginnt, nachdem für die Kaution/die erste Rate aufgekommen wurde.

Miteinander reden nützt nix. Was nun?

  • Verbindlicher als ein Gespräch wirkt eine schriftliche Aufforderung mit Fristsetzung inklusive Androhung weiterer rechtlicher Schritte.
  • Alternativ kann eine Mietkautionsbürgschaft die Situation entschärfen. Daraus resultiert eine finanzielle Entlastung für den Mieter sowie Mietsicherheit für Herrn Hibbel. Je nach Kautionssumme und Anbieter ist ein Abschluss bereits ab 50 Euro pro Jahr möglich. Die Bürgschaft ist jederzeit künd- und anschließend problemlos in eine Barkaution umwandelbar.
  • Der letzte Ausweg: die fristlose Kündigung, nachdem der Mieter mit der Zahlung der Kaution in Höhe von zwei Nettokaltmieten in Verzug geraten ist. Sie gilt auch ohne vorherige Abmahnung. Der Mieter kann die Kündigung nur verhindern, wenn er die Kaution im Nachhinein zahlt, ansonsten muss er kurzfristig ausziehen.
  • Ist die Kündigung wirksam und sollte sich der Mieter weigern, die Wohnung freizugeben, steht eine Räumungsklage ins Haus.

Wie bei Hubert. Als er daraufhin zu Hanne sagte: „Pah, dann suchen wir uns eben eine neue Wohnung“, antwortete sie: „Ich weiß nicht, ob ich mitkomme. Ich sag dir in vier Monaten Bescheid.“

Tja. Etwas auf die lange Bank zu schieben, kann sich rächen (und je nach Länge der Bank mitunter auch echt anstrengend sein). Wenn Sie hingegen ein Mann oder eine Frau der Tat sind und die gute Entscheidung getroffen haben, sich fach- und sachkundig bei dem aufwendigen Verkauf Ihrer Immobilie entlasten und unterstützen zu lassen, dann sind Sie bei Living in Berlin genau richtig, denn:

Passend zu Ihnen sind wir Makler der Tat und aktivieren den Prozess in jedem noch so kleinen, relevanten Detail. Bleiben am Ball bis zum erfolggekrönten Abschluss. Und haben die Zügigkeit entdeckt.

Handshake? Dann nehmen Sie doch jetzt einfach Kontakt zu Ihrem Verkaufsgaranten auf – also zu uns.

Geschrieben von Susanne Purol