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Lauter Sex nebenan

Nennen wir doch das Kind mal beim Namen – wenn’s denn eins wird: Die Nachbarn nerven mit ihrem privaten Porno-Gestöhne total: Kann ich da was gegen tun?

Hach, wir alle freuen uns auf die lauen Sommernächte und – ganz ehrlich gesagt – ist der Hormonspiegel ja schon mit den ersten wärmenden Sonnenstrahlen angekurbelt: Lächeln, lachen, flirten, lieben und im besten Falle erfüllender Sex …

Aber da sind auch die offenen Fenster, Balkon- und Terrassentüren und im Zweifelsfalle der Hinterhof, so dass wir uns nachbartechnisch quasi unfreiwillig auf dem Schoß sitzen. Wenn dann permanent exstatisch gequieckt und /oder wollüstig gebrummt wird, kann uns das echt auf die Nüsse gehen. Aber gibt es eine Handhabe, etwas dagegen zu tun? Oder fällt das unter „Die-Erotik-Würde-des-Menschen-ist-unantastbar“?

Die gute Nachricht: Da die Nachtruhe von 22 bis 6 Uhr vom Gesetzgeber geschützt ist, müssen wir den unüberhörbaren Liebesakt nicht still ertragen – nur Zimmerlautstärke ist erlaubt.

Zudem müssen sich alle Mieter an die Hausordnung halten. Schauen Sie mal nach, ob Ihr Vermieter andere Ruhezeiten festgelegt und bestimmte Tätigkeiten zu gewissen Zeiten eingeschränkt hat.

Sexuelle Lärmbelästigung am Tag?

Dann versuchen Sie es mal mit einem Gespräch – auch wenn der Gedanke Ihnen schon glühend peinlich ist. Sie können Ihren zu heißen Nachbarn ja mit Humor begegnen, z. B. so: „Hey, auch wenn es mir die Schamesröte ins Gesicht treibt, aber Sie treiben es zu bunt."

Sollte das nichts nutzen, wenden Sie sich an Ihren Vermieter. Unzumutbarer Lärm stellt einen Mietmangel dar, deshalb muss er auch für eine geräuscharm geschobene Nummer sorgen – sogar bis hin zur fristlosen Kündigung bei den ganz harten Fällen.

Oder Sie gehen gerichtlich gegen den bumsenden Beischlaf vor, aber dazu müssen Sie beweisen können, dass es nebenan nicht jungfräulich zugeht, etwa durch ein Lärmprotokoll:

  • An welchem Tag und von wann bis wann wurde hämmernd genagelt?
  • Was genau war zu hören? Nur Töne oder auch Worte?
  • Haben Sie darunter auch körperlich zu leiden, beispielsweise an Schlafstörungen?
  • Gibt es Zeugen?

Sie dürfen den Bettgeschichten-Pegel sogar als Video oder Ton aufzeichnen.

Allerdings nur solche nichtverbaler Art und ohne jeden Informationsgehalt oder Hinweis darauf, um wen es sich dabei handelt.

Die Ruhestörung ist besonders standhaft und Sie wollen die verfängliche Angelegenheit selbst regeln? Dann haben Sie die Möglichkeit, die Polizei zu rufen, da es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt, die dem groß herumtönenden Paar einen wenig sexy Bußgeldbescheid einhandeln könnte.

Aber Sie wollen sich keine Komplikationen bei Ihrem Immobilienverkauf einhandeln, weil das wirklich eine schwierige Kiste ist? Dann lassen Sie uns Ihnen ruhig helfen. Ein Anruf genügt und Living in Berlin bringt Ihr Verkaufsmarketing raffiniert in Wallung – bis zum erfolggekrönten Ende.

Geschrieben von Susanne Purol