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Kochen in der Mietwohnung - was ist erlaubt?

Wenn der Nachbar Smörebröd, Smörebröd, römm, pömm, pömm, pömm … spielt und er deshalb am liebsten da bleiben sollte, wo der Pfeffer wächst

Vergnügt pfeift Captain Cook (so nennt sich Florian Brutzler insgeheim selbst – aber pssst, nicht weitersagen) zu „Aber bitte mit Sahne“ von Udo Jürgens vor sich hin. Er ist leidenschaftlicher Hobby-koch und probiert das erste Mal Moussaka aus, ein griechisches Kartoffel-Auberginen-Gericht. Und das Beste ist, es enthält Knoblauch. Den liebt er über alles. Ist ja auch gesund. Doof nur, dass er Single ist und in der Disco schon so manch adrettes Mädel bereits im Vorfeld durch seinen Dunst unfreiwillig von der Bettkante gestoßen hat. Aber heute ist das egal. Es ist 22.12 Uhr, er hat Hunger und geht mit Si-cherheit nicht mehr raus. Also kann er aus den zwei Knofi-Zehen auch einfach mal fünf machen.

Nachdem er alles akribisch vorbereitet hat, schiebt er sein Meisterwerk in den Ofen und schon nach fünf Minuten durchströmt der feine Duft des Vampir-Gegenmittels seine Küche. Vorfreudig und seinen wirklich nur ganz kleinen Bierbauch reibend zieht er genüsslich die Luft ein, während ihm bereits das Wasser im Munde zerläuft. Dabei macht er sich innerlich einen Knoten ins Taschentuch: Er muss auf jeden Fall daran denken, es vor dem Schmausen wieder auszuspucken.

Eine Wohnung weiter – ebenfalls um 22.12 Uhr – liegt das Ehepaar Petra und Peter Silie lesend im Bett. Wobei „lesend“ nicht wirklich zutrifft, denn 43 Minuten lang klappert es nebenan mit dem Ge-schirr, ein Mixer schnarrt und irgendwas wird zackig elektrisch gehackt. Dabei kann sich doch kein Mensch konzentrieren. Und was wäre bitte schön, wenn sie hätten schlafen wollen? Wie sollte das denn bei dem Gepolter funktionieren? Und nun wabert auch noch so ein ekliger Knoblauchmuff durch ihr sommerlich geöffnetes Fenster.

Beide kennen sich in- und auswendig und wissen genau, wann der andere was denkt. Also legen sie schließlich unisono und zermürbt ihre Bücher zur Seite, schauen sich über die Lesebrillen hinweg stirn-runzelnd an und empören sich gleichzeitig: „Der Brutzler hat schon wieder gebrutzelt.“ Mal ganz abge-sehen davon, dass sie sich empfindlich in ihrem hochsensiblen Geruchssinn gestört fühlen, treibt ihnen diese Respektlosigkeit die Zornesröte ins Gesicht. Das steht beiden zwar ganz gut – sie sind eher der britische Hautfarbentyp – aber darum geht es ja nicht.

Jetzt reicht es wirklich!

Wirklich? Schauen wir uns doch mal an, wie das mit dem Kochen in einer Mietwohnung geregelt ist:

Zunächst einmal ist es selbstverständliches Recht, einem normalen Gebrauch* entsprechend zu ko-chen. Auch gelten Gerüche, die dabei entstehen, nicht als Störung und müssen daher hingenommen werden – selbst solche, die vor dem Einzug internationaler Gerichte in die deutschen Küchen vielleicht befremdlich gerochen haben. So gehört auch Knoblauch heutzutage zum normalen Kochstandard.

Auch zu dem „Wann ist es erlaubt?“ gibt es keine Vorschriften, nur die Ruhezeiten müssen eingehal-ten werden, da darf es nicht laut zugehen. Ansonsten kann gerührt, gewürzt, geschnippelt werden (so-lange kein Harakirimesser mit Wucht und begleitenden „Hujaaaa“-Schreien benutzt wird) und auch Pfannkuchen dürfen durch die Luft fliegen.

Das schmeckt den Silies gar nicht. Allerdings sind sie bei einem Begriff in der Erklärung hellhörig geworden. Da gibt es vielleicht doch noch eine Lücke, mit der sie das Gekoche unterbinden können?

Was bedeutet „normaler Gebrauch“?

Wir müssen Petra und Peter leider enttäuschen. Nur wenn Florian seine Küche gewerblich nutzen würde, also z. B. als Cateringfirma, müsste er die Erlaubnis des Vermieters einholen. Würde er ohne dessen Einverständnis (das meist nicht gegeben wird) beruflich den Kochlöffel schwingen, könnte das dann – aber nur dann – zu einer Abmahnung, bei Wiederholung zur Kündigung der Wohnung oder sogar zu einer fristlosen Kündigung führen.

Apropos Kochen:

Falls Sie zurzeit Tomaten auf den Augen haben, weil Sie Ihre Immobilie verkaufen müssen oder wol-len, aber nicht so recht wissen, wie Sie diese harte Nuss alleine und vor allem gelungen knacken wollen, dann geben wir gerne unseren kompetenten Senf dazu.

Da uns keiner das Wasser reichen kann und das kluge Verkaufen auch unser Bier ist,

  • verhindern wir, dass Ihr Hab und Gut für einen Appel und ein Ei an den Mann oder die Frau geht
  • picken wir die Rosinen für Sie aus dem Käuferkuchen
  • können Sie abwarten und Tee trinken.

Also nehmen Sie doch einfach Kontakt zu uns auf, dann machen wir uns ran an die Bouletten und nach dem Abschluss werden wir gemeinsam einen Toast auf Ihren unglaublichen Erfolg aussprechen. Na? Wie wär‘s?

Wenn man in seiner Mietwohnung spätabends Hunger kriegt, was ist denn erlaubt zu kochen? Ein schneller Smoothie in dem lauten Mixer, Pizza mit vielviel riechender Knoblauch oder einfach nur ein leises Abendbrot? Hat die Nachbarn da was zu sagen? Lest unser neuen Blogartikel und finde heraus! Der Link findet ihr in den Kommentaren.

Geschrieben von Susanne Purol