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Ätsch! Ein klarer Fall von Denkste! Aus der Nummer muss man erst mal rauskommen …

Martina ist wahrlich kein Ottonormalverbraucher, das geht ja auch gar nicht, schließlich heißt sie ja Martina. Zu ihr passt besser „frech wie Oskar“ – aber natürlich nur, wenn der Name ausgetauscht wird.

Zum Beispiel geigt Martina nicht jemandem die Meinung, sie greift auf ein anderes Instrument zurück.

Sie hatte sich eine Bluse gekauft und bei der Anprobe festgestellt, dass die mit ihrem neuen Push-up-BH, der offensichtlich erheblich pusht, ein kliiitzekleines bisschen zu eng ist. Also geht sie am nächsten Tag zurück in den Laden und dort wird sich folgender Dialog entspinnen (Kreuzspinne? Tarantel? Eher Letzteres, denn sie wird Gift sprühen):

„Hallo.“

„Guten Tag, was kann ich für Sie tun?“

„Ich würde gerne was umtauschen, und zwar dieses Oberteil hier.“

„Haben Sie den Bon dazu?“

Martina nickt mit einem „Hmhm“, kramt in ihrer Handtasche und gibt der Verkäuferin das Gewünschte.

„Darf ich fragen, was damit nicht stimmt?“

„Passt leider nicht.“

Bisher verläuft das Gespräch zwischen den beiden freundlich, aber das soll sich gleich rasant ändern.

„Dann dürfen Sie sich gerne eine andere Größe aussuchen.“

Noch ist Martina schmusig wie mit Perwoll gewaschen, wird aber jetzt schon leicht schnippisch bei ihrer mit einem erneuten Nicken bekräftigenden Antwort (wir sehen ein angedeutetes trotziges Aufstampfen mit ihrem rechten Bein):

„Nee, ich hätt' gern einfach das Geld zurück.“

Die Verkäuferin bedauert professionell: „Bargeld ist leider nicht möglich. Sie können entweder einen Gutschein bekommen oder sich etwas anderes aussuchen.“

Nun bekommt Martina einen zickigen Unterton, ihr Nicken (das scheint sie gerne zu tun) wird nachdrücklicher und deutlich hektischer, ein bisschen wie ein Duracell-Häschen (schwer zu lesen, wir meinen „Häs-chen“):

„Ich MÖCHTE aber keinen Gutschein! Und ich MÖCHTE mir auch nix ANDERES aussuchen, ich hätt' EINFACH nur gerne mein GELD zurück!“

Die Käuferin winkt ab, was Martina auf die Palme bringt. Von dort oben wird sie auf folgenden Satz reagieren wie ein Zebra, dem die schwarzen Streifen abgewischt werden und das nun zukünftig als Schimmel (pfui!) durch die Welt traben muss:

„Das geht leider nicht.“

„Und WARUM nicht, wenn ich fragen DARF?“ (Martinas Lippen sind nun à la Quietsche-Entchen, das in einer Faust geknautscht wird, zusammengepresst.)

Die Verkäuferin hingegen hat jetzt ein zitroniges Lächeln aufgesetzt:

„Machen wir nicht! Steht doch da!“

Sie zeigt demonstrativ auf einen Aushang hinter sich:

Umtausch nur gegen Gutschein.

„Is' ja schön, dass das da steht“, und jetzt kommt Tarantula zum Einsatz: „ICH WILL TROTZDEM GERN MEIN GELD ZURÜCK!“

„Leider nur 'n Gutschein“ säuert die Verkäuferin zurück, die inzwischen die Bluse in der Hand hält und daran hibbelig rumnestelt.

„DAS werden wir JA sehen“, zischt Martina mit plötzlichen Haaren auf den Zähnen (steht ihr gar nicht, zumal ohne Fasson-Schnitt) zurück, entreißt der Verkäuferin das Teil und macht zackig auf dem Absatz kehrt:

„ICH komme wieder!“ (Drohender Chuck-Norris-Ton.) So lässt sie die Verkäuferin mit nun leeren Händen und artistisch einwandfreiem Augenrollen zurück.

Zwei Stunden und drei Minuten später, selber Laden, selbe Verkäuferin:

„Ich hab' Ihnen ja gesagt, ich komme wieder.“ Martina steht aufmüpfig vor der Frau. Den Punkt am Ende des Satzes kann man förmlich hören.

Nun zieht sie resolut einen Notenständer aus ihrem Beutel und klappt ihn in zackiger Generalmanier forsch auseinander. Genauso verfährt sie mit einem Liederbuch, das sie knallbonbonartig auf dem Ständer platziert. Anschließend folgt eine Flöte, die sie streng und sehr aufrecht ihrem Gegenüber präsentiert – das sie die ganze Zeit nicht eine einzige Sekunde aus ihren zu Schlitzen verengten Augen lässt (zwischen die noch nicht mal eine Rasierklinge gepasst hätte, hätte jemand die masochistische Veranlagung gehabt, das auszuprobieren).

Fast übergangslos erscheint rechts neben ihr wie aus dem Off ein etwa fünfjähriges, niedliches Mädchen, dem sie die Flöte energisch in ihre Patschhändchen trommelt, gefolgt von nur einem, schulmeisterlich gesprochenen Wort:

„SPIEL!!!“

Hätte Martina eine Pfeife gehabt, hätte die Kleine nach ihr getanzt, denn sie gehorcht schnurstracks und beginnt, in das Instrument zu pusten, als hätte sie 101 Geburtstagskuchenkerzen vor sich. Heraus kommt ein lärmendes Gejaule, das stark an einen Mini-Kläffer erinnert, dem ein sechs Zentner schwerer Mann siebenmal hintereinander auf den Schwanz getreten ist.

Kameraschwenk auf die Verkäuferin

Status: zur Salzsäure erstarrt.
Haltung: geknickt wie ein Gänseblümchen bei Tornado-Windstärke
Hände: auf die Ohren mit Hochdruck gepresst
Augen: flehend nach Ohropax der Stärke XXXXXL

Kameraschwenk zu Martina

Status: Siegessäule
Haltung: schnurgerade (und wir sprechen hier von einer Schnur, die in Beton gemeißelt wurde)
Hände: frenetisches Zugabe-Klatschen
Augen: triumphierend blitzend, leiiiicht dreckig lächelnd

Dementsprechend brüllt sie in das weiterhin von schief nach schräg kieksende, ohrenbetäubende Gequäcke – während sie der Verkäuferin auffordernd die Bluse entgegenstreckt – genüsslich:

„Das kann sie STUNDENLANG!“, (das letzte Word spricht sie sehr gedehnt) und setzt fordernd nach:

„Also, wie sieht's aus?“

Martina ging mit ihrem Geld nach Hause, sie hatte ihr Ziel erreicht. Die Verkäuferin nicht. Und wir machen einen erneuten Schwenk zu der Frage:

Wie sieht denn das mit dem Erbe einer schuldenbelasteten Immobilie eigentlich aus?

Können Sie die einfach ablehnen? So, wie es die Verkäuferin bei Martinas Umtauschwunsch gerne getan hätte?

Zunächst einmal ist ja da der Gedanke: „Mir wird die Immobilie meines Vaters/Opas/meiner Mutter/Oma … vermacht. Welch wertvolle Hinterlassenschaft!“

Und dann stellt sich heraus, dass auf dem Haus oder der Wohnung noch Schulden lasten.

Was nun?

Bedenken Sie dabei bitte, dass Sie nicht nur das Eigentum, sondern auch alle damit verbundenen finanziellen Verpflichtungen übernehmen wie

  • Darlehen und Hypotheken
  • Grundschulden und offene Forderungen von Banken oder Gläubigern
  • bei Eigentumswohnungen: offene Rechnungen für Instandhaltung oder Hausgeld

Auch wenn Sie das nicht sofort begleichen müssen, Sie stehen – sofern Sie das Erbe annehmen – mit Ihrem gesamten Privatvermögen in der Haftung.

Ist die Immobilie weniger wert als die Höhe der Schulden, stellt das Erbe eine finanzielle Belastung für Sie dar. Dann ist es ratsam, die Vermögenslage frühzeitig zu prüfen.

Zunächst einmal haben Sie in solch einer Situation drei Möglichkeiten:

  • 1. Sollte die Immobilie trotz Schulden einen positiven Marktwert aufweisen, kann es sich lohnen, das Erbe an- und die Schulden zu übernehmen. Dann sind diese Fragen wichtig:
    • Können Sie auf Mieteinnahmen oder sonstige Einnahmequellen zählen?
    • Ist es realistisch, die Immobilie gewinnbringend zu verkaufen?
    Im Falle, dass die Schulden tragbar sind, steht Ihnen offen:
    • + die Immobilie selbst zu nutzen oder zu vermieten
    • + durch Verkauf oder Tilgung die Schulden zu begleichen
    • + eine Umschuldung auszuhandeln, um bessere Kreditkonditionen zu erhalten
  • 2. Andernfalls ist das Ausschlagen des Erbes eine Option. Beachten Sie bitte dabei diese Fristen:
    • + Ihre Entscheidung müssen Sie dem Nachlassgericht innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnis des Erbfalls mitteilen.
    • + Falls der/die Verstorbene im Ausland lebte oder Sie sich im Ausland aufhalten, gilt eine Frist von sechs Monaten.

    Anmerkung: Wenn Sie das Erbe nicht annehmen, steht es automatisch den nächsten gesetzlichen Erben zu. Sollte niemand das Vermächtnis übernehmen wollen, fällt es dem Staat zu.

    Bei Unsicherheit über die finanzielle Lage des Erblassers können Sie dem Erbe unter Vorbehalt zustimmen, indem Sie beim Nachlassgericht ein Nachlassinsolvenzverfahren beantragen, dadurch wird

    • Ihre Haftung begrenzt und
    • Ihr Privatvermögen geschützt.

    Im Falle einer Überschuldung des Erbes ohne Eröffnung einer formellen Nachlassinsolvenz können Sie die Dürftigkeitseinrede geltend machen, das bedeutet: Die Gläubiger haften lediglich mit dem Nachlass und nicht mit ihrem Privatvermögen. Das wiederum schützt Sie davor, durch das in die Kreide geratene Eigentum selbst in den finanziellen Ruin zu geraten.

    3. Auch der Verkauf dieser Immobilie ist denkbar.

    Hier bieten sich Ihnen drei Varianten:

    • a) Sie verkaufen – sollte der Marktwert der Immobilie die Schulden übersteigen –, regulär auf dem freien Markt und sind so in der Lage, die Kredite mit dem Verkaufserlös zu tilgen.

      Bleibt nach Abzug der Schulden eine Restsumme übrig, dürfen Sie sich über diese als Erbanteil freuen.

    • b) Bei durch die Außenstände erschwerten Verkaufsmöglichkeiten kann die Bank als Gläubiger auf den Plan treten. Ist aber die Tilgung nicht realisierbar, kann eine Zwangsversteigerung durch das Geldinstitut in Frage kommen.
    • c) Können Sie sich mit der Bank einigen, wäre eine Verkaufslösung mit Schuldenerlass verhandelbar.

    Für Sie wichtige steuerliche Kriterien

    • Der Erbschaftssteuer können Sie leider nicht entgehen, diese berechnet sich nach dem Verkehrswert der Immobilie abzüglich der Schulden. Bei zu hohem Schuldenanteil besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuerbelastung zu reduzieren oder gar zu vermeiden.
    • Wenn Sie das Erbe annehmen, können Sie die damit verbundenen Belastungen unter gewissen Voraussetzungen steuerlich geltend machen. Dazu zählen:
      • Darlehen und Hypotheken
      • offene Rechnungen für Hausverwaltung oder Reparaturen
      • mit dem Erbfall verbundene Kosten wie die Beerdigung oder die Bezahlung des Notars
      Lassen Sie sich hierzu bitte steuerlich beraten, um optimale Abzüge erreichen zu können.

    Worst Case

    Was können Sie tun, wenn Ihnen erst nach der Annahme des Erbes die Schuldenbelastung bekannt wird?

    In diesem Fall hilft Ihnen die Beantragung eines Nachlassinsolvenzverfahrens, um die Haftung auf das Erbe zu beschränken.

    Fazit

    Eine solcher Art geerbte Immobilie kann zwar Chancen, aber auch hohe Risiken mit sich bringen. Nur bei frühzeitiger und vor allem professionell durchgeführter Wertermittlung und Schuldenprüfung können fundierte und zielführende Entscheidungen getroffen werden

    Living in Berlin greift Ihnen dabei – und natürlich auch in allen anderen immobilien-geschäftlichen Belangen – gerne unter die Arme. Wir wissen genau, welche rechtlichen und finanziellen Fallstricke lauern und wie wir diese für Sie mit unserem Know-how vermeiden und so den gesamten Prozess zu einem für Sie guten und lohnenswerten Ende führen.

    Nur ein Anruf genügt.