Hunde am Arbeitsplatz
Wenn’s am Arbeitsplatz plötzlich wedelt, darf der Gewerbe-Vermieter dann jaulen?
Montagmorgen um halb zehn in Deutschland: Peter, Paul und Marie machen gerade Frühstückchen, Harald und Sally brüten noch über der Monatsbilanz (die ist noch nicht das Gelbe vom Ei). Bernhard macht ein Nickerchen vor seinem PC und Bianka pinselt gerade ihre Fingernägel neu. Fast wäre sie abgerutscht, denn plötzlich wird die Bürotür mit einem Schwung geräuschvoll aufgerissen:
Lars stapft lässig hinein (so lässig, wie es mit 99 Kilo bei 1,76 cm möglich ist). Das ist nicht neu, er braucht jeden Tag seinen Auftritt. Ungewöhnlich ist aber, wen er da im Schlepptau hat: einen blutjungen Collie (nein, er heißt nicht Lassie, das hätten Sie jetzt vermutet, oder? Sein Name ist Headbangy, weil er bei bestimmter Musik immer verzückt seine Mähne schüttelt).
Die Frauen stürzen sich auf den Kleinen mit ganz untypischem „Ooooch, ist der süüüüß!“-Gekreische, die Männer halten sich cool zurück (eine Runde Whiskey mit wichtigen Zigarren hätte die Szene filmreif abgerundet). In dem ganzen wuffigen Tumult bemerkt niemand, dass gerade ein drohender Schatten aufgetaucht ist.
Ernst Stock. Der Chef.
Zunächst räuspert er sich vernehmlich. Keine Reaktion.
Dann macht er Geräusche wie ein Hustinettenbär. Nix.
Er versucht es mit einem vorgetäuschten Asthma-Anfällchen.
Null. Nada.
Erst als er sich dadurch so verschluckt, dass er aus dem Bellen gar nicht mehr herauskommt und Headbangy unisono mit einfällt, werden seine Mitarbeiter auf ihn aufmerksam.
„WAS (röchelndes Einatmen)
IST (Luft anhalten)
DAS (Luft weiter anhalten)
BITTESCHÖN (ratterndes Ausatmen) ???“
Er zeigt mit drohendem Zeigefinger auf Headbangy, der unterdessen empathisch mithechelt (und glücklicherweise nicht denkt, da wird ihm ein Würstchen vor die Nase gehalten).
Nun hören wir nur noch die Digitaluhr ticken. Sonst nichts. Dann Bianka:
„Öhm … ein Hund?“
„DAS SEHE ICH SELBST! WOLLEN SIE MICH FÜR DUMM VERKAUFEN?“
Nun Paul: „Aber nein, Chef, wir wollen Sie weder für dumm noch für intelli … ich meine, wir wollen Sie überhaupt nicht verkaufen.“
Ernst Stock fühlt sich für einen Moment geschmeichelt. Dann findet er aber zurück in seine Rolle und herrscht (nicht frauscht, das wäre kontraproduktiv gewesen) die Truppe an:
„WEG MIT DEM VIECH. ABER DALLI. DALLI DALLI. EHE ICH MICH VERGESSE!“
Lars schnappt sich verschnupft seinen Vierbeiner, nimmt beim Rausgehen ein paar Nasentropfen und stapft erneut lässig (99 Kilo!) von dannen – allerdings nicht ohne zu denken, dass es gar nicht schlecht wäre, wenn sich sein Chef vergessen würde, dann hätten sie endlich mal Ruhe vor dem.
Apropos „verschnupft“: Darf denn Herr Stock so steif die Fellnase verbieten?
In erster Linie hat der Vermieter hier das Sagen (auch wenn der Ernst das nicht lustig findet). Dabei ist von Bedeutung, was in dem Gewerbemietvertrag bezüglich der Tier- bzw. Hundehaltung vereinbart wurde – wenn nichts, ist ein Verbot normalerweise nur dann möglich, wenn Headbangy z. B. in die Räume pieselt (oder gar größere Geschäfte erledigt und wir reden hier nicht von denen, die lukrativ was einbringen wie etwa bei erfolgreichem Verkauf von Immobilien durch Living in Berlin) bzw. das ganze Haus zusammenkläfft oder dummerweise in Herrn Stocks mahnenden Finger beißt.
Hat der Vermieter sein Okay gegeben, muss und kann der Arbeitgeber entscheiden
Lars hätte also nur seinen Freund auf vier Pfoten mit zur Arbeit bringen können, wenn er das vorher mit Herrn Stock abgeklärt hätte.
Stellen wir uns nun vor, Headbangy darf seinem Herrchen im Büro zu Füßen liegen (rein bildlich gesprochen, denn der kleine Kerl hat durchaus seinen eigenen Kopf). Dürfen dann Peter, Paul, Marie, Harald, Sally, Bernhard & Bianka ebenfalls ihren Fiffi als Arbeitsbegleitung durchsetzen?
Jein.
Hätte Herr Stock einen triftigen Grund und unterscheidet sich der Job seiner Mitarbeiter*innen, ist er in der Position, jeweils eine neue Entscheidung zu treffen.
Die Aufgabe eines Kundenberaters ist beispielsweise eine andere als die einer Sekretärin, die „nur“ im Hintergrund agiert.
Dann kommt es noch an auf
- die Rasse (Kampf- oder Schmusehund?)
- die Größe (mini oder XXXL?)
- das Gemüt (sanft wie ein Lamm oder Mister/Missis Attacke?)
- die Erziehung (luschig oder Grenzen setzend?)
Okay, momentan ist Headbangy noch kuschelig. Und deshalb nach diesen Kriterien erlaubt. Was aber passiert, wenn er zum GRRRRR wird?
Sollte er sich zu einer richtigen Töle entwickeln und alle terrorisieren (was aber nicht geschieht, denn unser Hündchen ist eine Seele von Tier), kann Herr Stock seine hundefreundliche Meinung ändern. Würde Lars das nicht akzeptieren, könnte er eine Abmahnung und schlimmstenfalls sogar eine verhaltensbedingte Kündigung kassieren.
Hmm, wie sollen wir nun dazu überleiten, dass Living in Berlin das Beste ist, was Ihnen bei Ihrem Immobilienverkauf passieren kann?
Ehrlich? Uns fällt nichts Passendes ein.
Außer, dass Sie nur einen Katzensprung davon entfernt sind, Ihren Immobilienverkauf in trockenen Tüchern zu wissen. Nicht in handtuchtrockenen. So geht das bei uns nicht. In trockenen Tüchern. Echt. Garantiert. Probieren Sie es doch einfach mal aus und melden Sie sich bei uns. Das könnte jetzt Ihr Erfolgsmoment sein. Mit Langzeitwirkung.
Geschrieben von Susanne Purol