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Hilfreiche Hintergründe und Inhalte des Baulastenverzeichnisses

Wenn Sie ein Bauvorhaben planen, benötigen Sie dazu eine behördliche Zustimmung, die auf baurechtlichen Bestimmungen basiert. Sind auf Ihrem Baugrundstück jedoch keine baurechtskonformen Voraussetzungen erfüllt, könnten Sie durch die Vereinigung Ihres Grundes mit ein oder mehreren Nachbargrundstücken das bürokratische „Ja“ bekommen. In diesem Falle wird die Bekundung einer Baulast erforderlich, deren Rechtsgrundlage sich nach der jeweiligen Landesbauordnung (LBO) richtet.

Anschaulich gesprochen:

Ihr Nachbar veranlasst die Eintragung einer Baulast – also die öffentlich-rechtliche Sicherung – und gestattet Ihnen so z. B.

  1. die Zufahrt über sein Grundstück, da sich Ihr Baugrundstück nicht an einer öffentlich zugänglichen Straße befindet,
  2. die Erstreckung fehlender Abstandsflächen auf sein Grundstück, da es nicht möglich ist, die Vorgaben für Abstandsflächen auf Ihrem Baugrundstück einzuhalten,
  3. die Einrichtung erforderlicher Kfz-Stellplätze auf seinem Grundstück, weil diese auf Ihrem Baugrundstück nicht oder nicht ausreichend ausgewiesen werden können etc.

Baulasten beinhalten also Handlungen, die – auf das Grundstück nebenan bezogen – durchgeführt, unterlassen oder geduldet werden. Dazu muss der benachbarte Grundstückseigentümer eine entsprechende Erklärung abgeben.

Wird die Baulast genehmigt, übernimmt dieser für das belastete Grundstück – freiwillig – eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung. Die Baubehörde kann auf der Ausführung der Baulast bestehen und diese im Zweifelsfalle zwangsweise einfordern. Trotz der Freiwilligkeit ist eine Aufhebung nur durch Verzicht der Baubehörde möglich. Die Verpflichtungen aus der Baulast übertragen sich beim Verkauf auf den Käufer.

Baulasten werden regelmäßig in das Baulastenverzeichnis eingetragen.

Das außerhalb des Grundbuchs bestehende Verzeichnis wird bei der Bauverwaltung des entsprechenden Landes (§ 83 Abs. 4 MBO) geführt. Jede Baulast erhält als Ordnungsmerkmal eine Nummer und kann dort eingesehen werden. Das Berliner Baulastenverzeichnis organisiert der Fachbereich Bau- und Wohnungsaufsicht/Untere Denkmalschutzbehörde.

Die Auskunft aus dem Verzeichnis erfolgt durch einen schriftlichen Antrag. In diesem müssen auch eine kurze Begründung, wofür die Information benötigt wird sowie die genaue Bezeichnung des Grundstücks enthalten sein, also: Straße, Hausnummer, gegebenenfalls Grundbuchblattnummer, Flur, Flurstück.

Für die Begründung bzw. Löschung von Baulasten ist die jeweilige Behörde des Landes zuständig, in Berlin die Berliner Bauaufsicht.

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Geschrieben von Susanne Purol