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Handeln mit Drogen in der Mietwohnung - Kündigung Mietvertrag

„Ich bin schon lull und lall – gleich dreh ich mir noch ne Tüte.“ Cannabis, Koks, Speed & Co in der Mietwohnung

Völlig gechillt lümmeln sich Betty, Mara und Sidney auf Max Couch und seinen Sesseln und lassen den dritten Joint rumgehen. Im Hintergrund läuft Eric Clapton und beim Refrain brüllen sie völlig von den Pippi-Langstrumpf-Socken „She don‘t lie, she don’t lie, she don’t lie, COCAINE! …“ mit. Als die Musik verebbt, entsteht eine breit grinsende Stille. In dieser fängt Mara urplötzlich an, wild zu kichern.

„Wisst ihr, was ich gestern gelesen habe?“ Die anderen haben nicht die geringste Ahnung, giggeln aber automatisch völlig entrückt mit. Sie macht eine Pause, denkt kurz nach und prustet dann unvermittelt los: „Unsummen von Bienen …“ Es folgt ein benebelt verdattertes Innehalten. Jetzt rauchen nicht nur die Joints, sondern auch die bekifften Köpfe. Mara hingegen kriegt sich gar nicht mehr ein und kullert auf dem Sofa hin und her, die Beine sportlich an die Brust gezogen. Nach einer halben Minute können sich die anderen auch nicht mehr halten und spielen Hühner: Sie gackern sich alle einen ab.

In der Nebenwohnung: Frau Korreka schnuppert misstrauisch. (Das erinnert ein wenig an einen Schäferhund, dem man veganes Vollkorn-Chappi vorsetzt.) „Riecht es etwa schon wieder nach …?“, denkt sie – nun auch rauchend, allerdings vor Zorn. Sie begibt sich auf ihren Balkon und hält die Nase in die Luft, um diese dann angewidert zu rümpfen. Tatsächlich! Die Nachbarn quarzen schon wieder Hasch!

Für manche Mieter ist das ein zugeknalltes Vergnügen, Nachbarn und Vermieter hingegen verstehen dabei oft gar keinen Spaß. Inwieweit ist nun die Einnahme von Drogen in der Mietwohnung erlaubt?

Der Konsum ist gesetzlich nicht ausdrücklich verboten, er wird als straffreie Selbstschädigung betrachtet. Allerdings dürfen laut Betäubungsmittelgesetz Drogen weder

  1. gekauft,
  2. besessen (wobei eine strafrechtlich geduldete Menge von z. B. 17 Gramm Marihuana festgesetzt ist),
  3. noch angebaut
  4. oder gar damit gehandelt werden.

Sollte das der Fall sein, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren und kann in Punkt 3 und 4 nach zwei – bisher noch nicht rechtskräftigen – Urteilen des Amtsgerichts Frankfurt zur außerordentlichen Kündigung führen.

Wichtige Aspekte für gerichtliche Entscheidungen: Wird die mietvertragliche Obhutspflicht eingehalten und die Mietsache vertragskonform genutzt?

Beim Handel mit Drogen und Aufbewahren illegaler Betäubungsmittel innerhalb der Mietwohnung gab der Bundesgerichtshof ein klares Nein.

Erschwerend hinzu kommt, dass so der Ruf des Vermieters geschädigt werden und z. B. der Geruch oder andere unangenehme Umstände – wie in extremen Fällen das Ein- und Ausgehen zwielichtiger Gestalten – die anderen Hausbewohner belästigen könnte. Auch dies rechtfertige eine außerordentliche Kündigung, sagt das Gericht.

Wenn der Mitbewohner mit Drogen zu tun hat …

ist der Mieter zur Meldung verpflichtet. Ansonsten kann es ihm passieren, dass auch er zur Räumung der Wohnung aufgefordert wird.

P. S.:

Wir müssen Ihnen ein Geständnis machen – wir von Living in Berlin handeln auch, und zwar wenn Sie uns den Auftrag geben, Ihre Immobilie gewinnbringend zu verkaufen. Unverzüglich, juristisch einwandfrei und nach allen Regeln der cleveren Maklerkunst. Deal? Dann rufen Sie uns doch einfach an oder schreiben uns eine E-Mail.

Geschrieben von Susanne Purol