Wenn Erben den Zonk ziehen, weil sie Zank haben
„Kinder, Frühstück ist fertig!“ ruft Silvia aus der Küche die Treppe hoch. Sofort ist das übliche Getrappel im Wildpferd-Galopp von vier Füßchen zu hören und rasante Speedy-Gonzales-Sekunden später lassen sich zwei Popos erwartungsvoll auf die Stühle plumpsen. Silvia stellt ihren zwei Kindern ihre Schüsseln mit Honey Smacks vor die Näschen und will sich gerade umdrehen, um die Milch zu holen, als es auch schon losgeht:
„Pascal hat mehr als ich!“
„Nein, du hast mehr als ich!“
„Nein, du!“
Silvia seufzt in sich hinein: Immer der gleiche Zirkus. Und noch nicht mal Roncalli. Lieber Gott, schick mir bitte einen dompteurlosen Löwen!“. Der sechsjährige Pascal und seine zwei Jahre jüngere Schwester Vicky liegen sich ständig in den Haaren. Ein Wunder, dass beide noch keine Glatze haben.
Plötzlich hat sie eine Eingebung
„Naaa gut, dann machen wir es eben anders.“ Sie setzt sich, stellt die Milch ab, zieht die Schüsseln zu sich und schüttet die Smacks vor sich auf den Tisch. Dann nimmt sie einen Smack und legt ihn in Pascals Schüssel: „Eins.“ Jetzt landet der Zweite in Vickys Schüssel: „Eins.“
Weiter geht's: „Zwei. Zwei. Drei. Drei. Vier. Vier. Fünf. Fünf. Sechs. Sechs …“
21 Minuten später
„Zweihundertvierunddreißig. Zweihundertvierunddreißig.“
Ein Smack liegt noch da. Die beiden Kleinen wollen sich ihr Frühstück schon schnappen, da hebt ihre Mutter mahnend die Hände: „Mooooment.“ Sie steht auf, greift sich ein Messer, setzt sich wieder. Und schneidet das kleine Teil akribisch in zwei Hälften. „So. Jetzt hat JEDER von euch genauso viel.“ Die Kinder sind verdattert. Und sehr, sehr still. Als Silvia die Milch eingießen will, hält sie plötzlich inne.
„Mooooment.“
Sie steht erneut auf und kommt mit einem Messbecher wieder: „200 Milliliter für dich. Und 200 Milliliter für dich. JETZT hat jeder von euch aber wirklich gaaanz genauso viel.“
Das Mittagessen
„Kinder, Essen ist fertig!“ Gleiches Szenario, bis die Kleinen am gedeckten Tisch sitzen und schon angelt sich Pascal die Kelle aus dem dampfenden Nudeltopf.
„Mooooment.“
Silvia nimmt ihm die Kelle ab und legt eine Spirelli aus dem Topf auf Pascals und eine auf Vickys Teller. „Zwei. Zwei. Drei. Drei. Vier. Vier. Fünf. Fünf. Sechs. Sechs …“ Bei 31 angekommen, halbiert sie zur Verdeutlichung noch eine Nudel und startet dann mit der Tomatensoße (am liebsten hätte sie Arrabiata gekocht, um ihrer neuen Erziehungsmethode die nötige Würze zu geben, aber das brachte sie dann doch nicht übers liebende Mutterherz): „Ein Löffelchen für Pascal, ein Löffelchen für Vicky. Und ein Löffelchen für …“
Und obwohl Silvia wirklich viele kreative Lösungen ausprobiert hat, um die beiden Zankäpfel in zuckersüße Kandisfrüchte zu verwandeln (zum Beispiel hat sie mal versucht, einen Streit auf Englisch zu schlichten, um die zwei aus dem Konzept zu bringen, das klang dann so: „Slowly I denke, I spider. And jetzt heart ihr me mal to: Stopp this streiting immediatley oder I will go an die Decke. And there oben I kann not mehr cook for you, I kann gar nothing mehr do for you. Have you verstanden me?“) – also: obwohl sie nichts unversucht gelassen hat, passten die Geschwister bis zu Silvias Tod (und darüber hinaus) so gut zusammen wie eine Glühbirne und eine Steckdose.
Und dann wurden sie plötzlich zu einer Erbengemeinschaft.
Nun könnten wir ja das Essensritual weiterspinnen: Die beiden sitzen beim Notar, der holt nach Testamentsanweisung zwei Geldsäcke unterm Tisch hervor und zählt die Münzen ab: „Eine für Sie und eine für Sie. Und noch eine für Sie und eine für Sie …“
Das funktioniert aber leider nicht, da Silvia ihnen ihr Haus vermacht hat. Wie kann es denn hier bloß zu einer Einigung kommen?
Angespannte (über 1.000 Volt) oder gar zerrüttete Familienverhältnisse führen zwischen Nachlassempfängern oft zu Streit und Uneinigkeiten. Aber auch in einer harmonischen Erbengemeinschaft begründen unterschiedliche Lebenssituationen auseinanderdriftende Meinungen, wie nun mit der gemeinsamen Immobilie verfahren werden soll – der eine hat beispielsweise Nachwuchs, der andere ist kinderlos; einer ist Single, der andere hat einen Ehepartner; einer lebt in seiner Mietwohnung, der andere in seinem Eigentum usw.
Egal, in welcher Lage sich die Beteiligten befinden:
Differenzen können eine nicht durchdachte – und letztendlich falsche – Entscheidung sowie ein hartes Verlustgeschäft nach sich ziehen. Beispielsweise wird die Erbimmobilie weit unter Wert verkauft oder – im äußersten Fall – sogar zum Ladenhüter.
Vicky und Pascal wäre eine Mediation durch einen Makler zu raten. Die Krux ist nur: Sie müssten bei der Wahl des Experten auf einen Nenner kommen. Das gilt auch für jeden zu gehenden Schritt und für alle Mitglieder der Erbengemeinschaft. Keiner darf in Eigenregie agieren.
Ebenfalls sind Berechtigungen und Verpflichtungen wie Beerdigungskosten sowie eventuell bestehende Schulden auf jeden Einzelnen gleichmäßig verteilt – so auch:
- die Grundsteuer
- Instandhaltungskosten
- die laufende Bewirtschaftung
- Versicherungen
- Energiekosten
- Kabelgebühren etc.
Besitzt allerdings eine Person nicht die nötigen finanziellen Mittel dazu, hat der Rest deren Part zu übernehmen.
Die Ausnahme:
Wird ein Mehrfamilienhaus vererbt, kann es laut Wohnungseigentumsgesetz unter den Erben aufgeteilt werden. Handelt es sich zum Beispiel um eine Immobilie mit vier Wohnungseinheiten bei zwei Nachlassempfängern, dürfte jede Partei die Nutzung von je zwei Einheiten ohne jede weitere Absprache eigenständig bestimmen: Will ich diese selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten?
Dieses Vorgehen zählt jedoch zu den kompliziertesten und konfliktgeladensten. Schließlich wurde das „Team“ unfreiwillig zusammengestellt, was ein hohes Streitpotential in sich birgt. Eine Lösung wäre diese: Die begünstigten Hinterbliebenen teilen ihr Erbe zeitnah auf und können so die Zwangsverbindung beenden.
Welche Optionen gibt es?
- Eine Partei veräußert seinen Erbteil an die/eine andere oder auch einen Dritten. Dies ist als weiterer Sonderfall auch ohne Einverständnis der Beteiligten gestattet.
- Einzelne Erben werden mit der Zeit ausgezahlt und auf diese Weise aus der Erbengemeinschaft entlassen, wohingegen die Anteile der übrigen in die Höhe klettern.
- Die Beendigung der Erbengemeinschaft durch die Aufteilung der Erbmasse in einem Erb-Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Parteien anhand
- der Teilungsanordnung des Erblassers,
- der gesetzlichen Bestimmungen oder
- der gemeinsamen Vorstellung aller Miterben.
Herrschen auch darüber Unstimmigkeiten, könnte eine Erb-Auseinandersetzungsklage und Teilungsversteigerung helfen. Das jedoch bedeutet wiederum: Die dadurch entstehenden Gebühren sind nicht nur von allen Miterben zu tragen, sondern es muss auch mit einem deutlich geringeren Verkaufserlös gerechnet werden.
Befinden Sie sich in einer ähnlichen Situation und diese bereitet Ihnen Kopf- und Magenschmerzen? Weil Sie gar keine wirkliche Ahnung haben, wo Sie überhaupt anfangen und was Sie alles beachten müssen?
Das muss gar nicht sein. Sprechen Sie einfach mit Living in Berlin, wir bringen professionellen Schwung in die Sache und finden den für Sie lukrativsten Weg. Damit Sie sich wieder den leichten Dingen in Ihrem Leben zuwenden können.
Ein Anruf genügt.
P.S.:
Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie Ihre eigene Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.
geschrieben von Susi Purol