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Garten Eden auf dem Balkon

Garten Eden auf dem Balkon – darf nach Lust und Laune gepflanzt und aufgestellt werden?

Es ist mal wieder soweit. Der Müll muss runter. Viola Sonnenblum kommt es vor, als müsse sie das alle Nase lang machen, und dabei denkt sie an eine sehr, sehr kleine Nase. Seufzend rafft sie die Mülltüten zusammen und begibt sich auf eine Weltreise. Sie muss nicht nur fünf Stockwerke runter und später wieder hoch, sondern hat auch einen ewig langen Weg vor sich. Die Tonnen befinden sich am anderen Ende des fußballplatz-großen Hinterhofes.

Und Viola ist echt lauffaul. Wenn ihr Schatzi-Hasi Olivier mit ihr spazieren gehen will, versucht sie es immer mit handfesten Ausreden wie: „Du, tut mir soooo leid, das geht heute nicht, mir sind morgens die Wattepads auf den großen Zeh geknallt, du hast ja keine Ahnung, wie der jetzt schmerzt.“ Oder: „Wir scheinen Motten zu haben, die auf flache Schuhe stehen. Die haben mir ALLE zerfressen – komplett! Und auf meinen High Heels kann ich nun wirklich nicht gehen.“ Komischerweise zieht das nie. Nicht ein einziges Mal.

Nun gut, hilft alles nix.

Sie macht sich auf. Das einzige, was sie tröstet: Während des Ultramarathons kommt sie an ihrem Balkon vorbei. Dann freut sie sich immer wie ein Krokus, der in den ersten Frühlingstagen endlich wieder vergnügt sein Köpfchen aus der Erde ragen lassen kann. Ihr Balkon ist nämlich was ganz Besonderes: Während die Nachbarn alle Balkonkästen haben, die so aufregend sind wie eingeschlafene Füße, hat sie jedes ihrer Blümchen in einem eigenen Topf in villa-kunterbunten Farben auf der Brüstung platziert. Dabei achtet sie auch darauf, dass ein Veilchen nicht in einen lila Topf kommen und Rosen der Liebe nicht in einen roten.

Drei Tage später

Viola ist in der City und shoppt widerwillig (ist ja auch mit Bewegung verbunden, aber sie muss ja neue flache Schuhe kaufen, die seltsamerweise – oh Wunder – total ausverkauft sind). Als sie aus dem Geschäft kommt, wird sie von einer Sturmbö fast umgemetert. Schnell düsenjettet sie wieder rein und checkt die Wetterlage auf ihrem Smartphone. Shit. Unwetterwarnung. Da wird sie wohl noch ein Weilchen hierbleiben müssen.

Plötzlich durchfährt es sie so heiß wie eine Backkartoffel, die ohne Topflappen aus dem Ofen genommen wird: Ihre Blumen! Bisher war sie immer zu Hause, wenn der Wind das höllische Kind spielte. Dann konnte sie alle auf den Boden verfrachten. Und nun? Schatzi-Hasi kann sie auch nicht anrufen. Also, sie könnte zwar, aber das würde nicht weiterhelfen. Ausgerechnet jetzt ist er auf Geschäftsreise in Rom. Ihr schwant Übles.

Völlig zu Recht

Sie findet eine mittlere Katastrophe vor und jault bei dem Anblick – ähnlich einem Cockerspaniel, dem man auf die Pfote getreten ist –, auf: Die kleineren Töpfe sind alle auf den Hof gekracht, die größeren konnten sich halten. Das sind jedoch nur wenige. Kaum hat sie das Ausmaß mit Schrecken erfasst, klingelt es auch schon an der Tür. Ihr Vermieter.

Das gibt Ärger

Jein, denn Flora – der römischen Göttin der Blüte, die scheinbar auch landesübergreifend beschützt – sei Dank: Niemand und nichts außer ihrer Blumenpracht ist zu Schaden gekommen. Das hätte allerdings auch anders ausgehen können, wenn ihr Balkon straßenseitig liegen würde oder ein Nachbar in dem Moment unter ihm vorbeigekommen wäre. Deshalb ist das Aufstellen einzelner Töpfe auch nur auf dem Boden bzw. bei ordnungsgemäßer Befestigung erlaubt, die selbst bei starkem Wind das Herabstürzen eines Blumentopfes oder -kastens ausschließt.

Das gehört zur Verkehrssicherungspflicht des Vermieters und damit ebenfalls des Mieters.

Deshalb sind auch Blumenkästen an der Balkonaußenseite kritisch, vor allem, wenn zum Beispiel direkt unterhalb des Balkons ein Gehweg verläuft oder sich dort Fahrzeugabstellplätze befinden. Aus diesem Grunde darf der Vermieter dagegen ein Verbot aussprechen und fordern, die Kästen an der Innenseite anzubringen bzw. auf der Brüstung zu sichern wie oben beschrieben.

Können sich Mieter ansonsten jede Art von Blumen und Pflanzen anschaffen?

Ja, mit Ausnahmen: Rank- und Kletterpflanzen, bei denen Gefahr besteht, dass sie die Fassade bzw. den Außenputz des Balkons beschädigen, kann der Vermieter verbieten. Im Zweifelsfalle sollten sich Mieter die Erlaubnis für eine solche Bepflanzung einholen.

P. S.: Viola hat nun ihre Balkontöpfe so mit Drahtseil festgesurrt, dass man ihn mit Fort Knox vergleichen könnte. Und Schatzi-Hasi hat ihr fünf Paar italienische Schuhe mitgebracht. Natürlich ohne Absatz. Was hat sie sich gefreut.

P. P.S.:

Sie wünschten, Ihr bevorstehender Immobilienverkauf wäre auch so abgesichert wie Violas Blumen? Dass kein Hurrikan der Unkenntnis den Erfolg des Prozess zunichtemachen kann? Dann lassen Sie das Living in Berlin übernehmen. Mit unserem Know-how legen wir schützend unsere Hände über die gesamte Abwicklung bis hin zum sturmsicheren Abschluss inklusive passendem Käufer und vollem Geldbeutel. Einen Versuch ist es allemal wert. Rufen Sie uns doch jetzt einfach an.

Geschrieben von Susanne Purol