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Erbengemeinschaft

Gemeinschaft ist nicht immer gut – vor allem, wenn man null Bock dazu verdonnert wird

„Schön, dass Sie es einrichten konnten, Frau Ab und Herr Scheu“, lächelte Notar Nettmann verbindlich in die Runde. Ich ahne Schreckliches, die Feindseligkeit zwischen den beiden ist nahezu greifbar.

„Wir haben uns heute hier zur Testamentseröffnung Ihres Vaters – mein herzliches Beileid und Gott hab ihn selig – versammelt. Um es kurz zu machen: Er hat Ihnen beiden zu gleichen Teilen sein Haus vererbt. Des Weiteren hat er veranlasst, dass sein …“

Die nun folgenden Worte des Notars gehen wie im Nebel unter, denn Monika und der sieben Jahre ältere Peter starren sich so fassungslos an, als hätte ihr Vater ihnen eine gehörige Portion Arsen vermacht, die sie sich nun teilen müssen; verabschieden sich nach 30 Minuten entsetzter Trance (mit einem Handschlag? Kopfnicken? Oder war es einfach nur so?), betreten das Vorzimmer, den Hausflur, die Straße.

„Monika, ich …“, setzt ihr Bruder an, aber sie dreht sich nur wortlos um und verschwindet in Richtung U-Bahn.

Während der Fahrt fällt ihr ein Tagebuch-Eintrag aus dem Jahre 1999 ein, da war sie 37:

Mein „Brüderchen“ (hüstel) hatte – als wir Teenies waren – ab und zu die Idee, mir Gutes zu tun. Zum Beispiel kam er am späten Abend, als Papa Taxifahren war, und ich schlafen wollte, immer wieder zu mir ins Zimmer, knipste das Licht an und zog mir die Decke weg. Immer und immer wieder. Ich habe vor lauter Amüsiertheit Tränen gelacht … ha, ha, ha.

Oder als er mir mal dieses Riesenkompliment gemacht hat, während ich durch den Flur zum Badezimmer ging; er am anderen Ende stand, mir scheinbar fasziniert zusah und dann begeistert rauströtete: „Mensch, du hast ja einen Arsch wie ein Brauereipferd!“ Was für ein charmantes Kerlchen.

Auch die Situation, als er mich zusammen mit seinem besten Freund Colin auf den Boden brachte, eisern festhielt und mich mit leckeren Chillies fütterte, die das Temperament eines Waldbrandes hatten, nahm eine scharfe Wendung in unserem Verhältnis an.

Etwas besonders Liebevolles war jenes:

 

mich hinter Schloss und Riegel zu bringen.

Im stockdusteren, bitterkalten Keller. Vernachlässigbare Ewigkeiten.

Daraus hat sich eine kleine Phobie entwickelt – nicht der Rede wert. Zum Beispiel hatte mich meine kleine Tochter Laura mal vor langer, langer Zeit ohne jede Absicht ausgesperrt, als ich auf dem Balkon saß. Ich wollte wieder rein und die Tür war:

 

zu.

Halbwegs erwachsen blökte ich los und hämmerte vehement gegen diese Ich-raste-gleich-absolut-beherrscht-aus-Barriere. Das veranlasste sie dazu, mich zu befreien. Sonst könnte ich das ja jetzt auch nicht schreiben. Ich nannte ihr den Grund meiner für sie unerklärlichen, möglicherweise leiiichten Überreaktion. Sie verstand.

Und heute geschah Folgendes:

 

Wie ich ein Insektenschutznetz am Fenster anpappte

Man findet mich – leider nur mückentechnisch – ausgesprochen scharf. (Es sei denn, ich habe Chillies im Mund.) Ein Kumpel von mir (der alles, was fliegt, rein gar nicht in seiner Wohnung haben möchte) brachte mich eines Tages auf diese – unter allen anderen hervorstechende – Idee: Ein Insektennetz vor dem Fenster war die Lösung, um mich unmissverständlich vor nicht gewünschter kratzhimmel- hölle-juckender Verbeulung zu schützen.

 

Gesagt, versucht.

Fensterrahmen nach 10 Jahren das erste Mal wieder gesäubert, Netz und Filzkleber ausgemessen, Filzkleber erst mal falsch rangehalten, dann umgedreht. Filzkleber befestigt, Netz ebenfalls. Alles suuuper. Bravo.

 

Fast.

Am unteren Ende angekommen, rödelte ich hin und her. Rechts wurde akzeptiert. Links nicht. Dann war links okay, aber rechts eine Lücke. Und schließlich noch dies: Der verdammte Filzkleber löste sich an zwei Stellen. Spucke half auch nicht. Bei 29 Grad suchte ich schweißgebadet nach einer raffinierten Lösung. Indem ich wieder und wieder das Klebezeugs andrückte. Oh weh, bin ich gutgläubig.

 

Dann dachte ich wie ein Mann – jedenfalls denke ich, dass ein Mann (außer Peter) so gedacht hätte.

Zwei Nägel suchend und findend, fing ich an, den einen in den Fensterrahmen zu hämmern. Erst mit Vorsicht, damit er mir nicht wegspringt – und auch die Scheibe nicht – dann doch immer energischer.

Hoch konzentriert hörte ich auf einmal ein hoppelndes Bugs-Bunny-Geräusch. Tödömm, tödömm, tödööööööm.

Jener abenteuerliche Klang wurde begleitet von ermutigend Wonder-Woman-Gebrülltem »Ich-bin-sofort-bei-Dir-Mama«-Worten, während ich flüchtig einen Schatten sah, der kraftvoll an mir vorbeigaloppierte, diesmal eher in Fury-Manier.

Um dann zurückzutraben:

»Shit, Mama, ich dachte, ich hab' dich zum zweiten Mal ausgesperrt.«

Ich erklärte ihr: Nicht ich, sondern der Hammer habe diesen Radau gemacht. Und dass sie hinreißend sei.

So locker und leicht kann sich ein Trauma auflösen. Jetzt schwimmt’s sogar in Milch.

„Die Fahrscheine bitte!“

Monika schreckt hoch. Die zackige Stimme des Kontrolleurs passt zu ihren Erinnerungen wie die Faust aufs Auge (es müsste eine große Faust sein, sie hat unglaubliche Kuller-Gucker), denn:

Peter sprach auch oft in solch einem „Ich habe einen General verschluckt“-Ton zu ihr, z. B. wenn er sie vom Kindergarten abholte (abholen musste, er wäre sicherlich viel lieber mit seinen Kumpels unterwegs gewesen). Dann klang sein „Du bleibst an meiner Seite“ haargenau so wie „Bei Fuẞ!!!“ Manchmal stellte sie sich vor, wie sie sich in eine seiner Waden verbeißt oder eben mal kurz ihr Beinchen anhebt …

Jetzt schnaubt Monika vor sich hin: „Von wegen „Trauma aufgelöst“! Denkste, Puppe (am liebsten à la Voodoo)!!!“. DAS verzeihe ich Dir NIE. NIEMALS NICHT! Und jetzt soll ich mir auch noch ein Haus mit DIR teilen??? NO WAY!!! Vielen Dank auch, Papa!

Wir wissen nicht, warum Peter seine Schwester so behandelt hat.

Aber wir wissen, dass Streit und Uneinigkeiten in einer Erbengemeinschaft nicht selten sind – vor allem bei zerrütteten Familienverhältnissen. Und selbst wenn Harmonie unter den Nachlassempfängern herrscht, können die Meinungen, was mit der Immobilie geschehen soll, aufgrund von unterschiedlichen Lebenssituationen stark auseinanderdriften – der eine hat beispielsweise Kinder, der andere nicht; einer ist solo, der andere verheiratet; einer wohnt zur Miete, der andere in seinem Eigentum etc.

Wie auch immer:

Wichtig ist es vor allem zu vermeiden, dass durch Differenzen eine unüberlegte – und am Ende falsche – Entscheidung erzwungen wird. Dies kann für alle Beteiligten zu einem bösen Verlustgeschäft führen, weil die Erbimmobilie unter Wert verkauft oder – wenn es hart auf hart kommt – gar zum Ladenhüter wird. In Monikas und Peters Fall wäre eine Mediation durch einen Makler ratsam, allerdings müssten beide sich auf einen einigen – so wie alle Mitglieder jedem Schritt zustimmen müssen, ein Alleingang ist nicht möglich.

Überdies liegen auch sämtliche Berechtigungen und Verpflichtungen bei allen – so auch die Beerdigungskosten sowie eventuell bestehende Schulden.

Und auch dafür müssen die Erben zunächst geschlossen aufkommen:

  • die laufende Bewirtschaftung
  • Energiekosten
  • Kabelgebühren
  • Versicherungen
  • Instandhaltungskosten
  • die Grundsteuer etc.

Sollte jedoch eine Person nicht die nötigen Gelder besitzen, muss der Rest dessen Part übernehmen.

Aber:

Beinhaltet die Hinterlassenschaft ein Mehrfamilienhaus, gestattet das Wohnungseigentumsgesetz

eine Aufteilung unter den Erben. Besteht das Objekt beispielsweise aus sechs Wohnungen bei zwei Nachlassempfängern, könnten diese je drei Einheiten in Besitz nehmen und – ohne jede weitere Absprache – die Nutzung bestimmen: selbst bewohnen, verkaufen oder vermieten.

Da es sich aber um ein unfreiwillig zusammengestelltes Team handelt, bringt diese Lösung ein hohes Potential an Streitigkeiten mit sich. Deshalb zählt das deutsche Recht dieses Vorgehen zu den kompliziertesten und konfliktgeladensten Wesen. So wird vom Gesetzgeber davon ausgegangen, dass die begünstigten Hinterbliebenen ihr Erbe zur Beendigung der Zwangsverbindung zeitnah aufteilen.

Drei Optionen zur Auflösung der Erbengemeinschaft

  1. Eine Partei verkauft seinen Erbteil an die/eine andere oder auch einen Dritten. Das ist als zusätzliche Ausnahme auch ohne Zustimmung der Beteiligten erlaubt.
  2. Einzelne Erben werden nach und nach ausgezahlt und scheiden so aus der Erbengemeinschaft aus, während die Anteile der übrigen Miterben anwachsen.
  3. Die Erbmasse wird untereinander anhand
  • der Teilungsanordnung des Erblassers,
  • der gesetzlichen Bestimmungen oder
  • der gemeinsamen Vorstellung aller Miterben

in einem Erb-Auseinandersetzungsvertrag zwischen den Parteien aufgeteilt und führt zur Beendigung der Erbengemeinschaft.

Bei Uneinigkeit können eine Erb-Auseinandersetzungsklage und Teilungsversteigerung in Betracht gezogen werden. Dabei ist allerdings dies zu bedenken: Dadurch entstehen Gebühren, die von allen Miterben getragen werden müssen und auch der Verkaufserlös fällt zumeist weitaus geringer aus.

Haben Sie alleine oder in Gemeinschaft eine Immobilie geerbt und wissen nicht so recht, ob Sie diese besser verkaufen oder vermieten sollten? Ihnen schwirrt der Kopf, weil Sie gar keine wirkliche Ahnung haben, wo Sie anfangen und was Sie alles beachten müssen? Dann sprechen Sie einfach mit Living in Berlin, wir bringen professionellen Schwung in die Sache und finden den für Sie lukrativsten Weg. Damit Ihr Kopf wieder frei ist für die leichten Dinge im Leben. Ein Anruf genügt.

  1. P.S.:

Dasselbe gilt natürlich auch, wenn Sie Ihre eigene Immobilie verkaufen oder vermieten möchten.