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Energieausweis – noch längst nicht überall selbstverständlich

Vermieterpflicht:
Seit 2014 müssen Vermieter Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Energieausweis ist Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasiert:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsbasierten. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann mit der Jahres-Heizkostenabrechnung relativ kostengünstig angefertigt werden. Sein Nachteil ist, dass er keine Bewertung des Bauzustands darstellt und eigentlich nur etwas über das Heizverhalten des Bewohners aussagt. Aufwendiger ist die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises, der den Primärenergiebedarf des Gebäudes bewertet.
Living in Berlin
berät Vermieter über die Erstellung und erläutert die Aussagekraft des Energieausweises. Wegen der angespannten Wohnungssituation in Berlin steht der Energieausweis bei Mietinteressenten derzeit nicht im Mttelpunkt ihres Interesses, wird jedoch immer mehr gefordert.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern. Anders ist das bei den Mietervereinen. Die DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben Stichproben durchgeführt und festgestellt, dass ein Jahr nach der Einführung 75 Prozent der Wohnungsanbieter den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegten.
Reaktion der Mieter:
Das Gesetz hat sich bisher zwar als Papiertiger erwiesen, kann aber bei Wohnungsbesichtigungen durchaus zum Thema werden. Ein Energieausweis mit einem Pfeil im gelb-grünen Bereich findet die Zustimmung von Mietinteressenten. Anderenfalls kommt es auf die richtigen Antworten an.

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Vorteile einer Maklerbeauftragung

Wohnungsvermietung ist ein Beruf
Wir leben in einem hoch entwickelten Industrieland. Für alles gibt es ausgebildete Spezialisten, die eine Arbeit schneller, kostengünstiger, sicherer und effizienter erledigen als Ungeübte und Unerfahrene. Natürlich könnten Sie ein Fahrrad auch selbst reparieren. Aber ob es dann auch verkehrssicher ist? Und wie lange dauert das?
Nutzen Sie Ihre freie Zeit lieber zur Erholung
Die Vermietung einer Wohnung ist Arbeit und kein Hobby. Das schließt zwar nicht aus, dass Arbeit auch Vergnügen macht – bei uns ist das jedenfalls so. Das stimmt aber nur, wenn man sie auch wirklich beherrscht und genug Zeit dafür einplant.
Zeit ist Geld
Wer nicht jeden Tag eine Wohnung vermietet, kann nicht wissen, dass damit eine ganze Menge Aufwand verbunden ist. Da sind die Laufereien, um fehlende Unterlagen zu beschaffen und gute Fotos zu machen, die Erreichbarkeit am Telefon, die Terminvereinbarungen und -verschiebungen, das Warten auf Interessenten, die sich womöglich verspäten, abends und am Wochenende, die ansprechende Gestaltung eines Exposés und das Einstellen in das Online-Portal, die Geduld und Freundlichkeit auch gegenüber unfreundlichen Zeitgenossen und vieles mehr.
Sicher ist sicher
Bei der Vermietung geht es nicht nur um den Zeitaufwand, sondern auch darum, ein hieb- und stichfestes Vermietungsangebot zu formulieren, belastbare Aussagen zu machen und rechtssichere Verträge abzuschließen. Das sollte man gelernt haben.
Setzen Sie auf Erfolg
Die Vermietung einer Wohnung ist ein Rechtsgeschäft, von dem einiges abhängt – nicht nur für Sie, sondern auch für Ihre Mieter. Vermeiden Sie Enttäuschungen auf beiden Seiten und machen Sie sich das Fachwissen, die Erfahrung und die erprobten Abläufe eines Spezialisten wie Living in Berlin zunutze. Die Kosten für unsere Dienstleistung können Sie übrigens als Werbungskosten von der Steuer absetzen.