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Energieausweis – noch längst nicht überall selbstverständlich

Vermieterpflicht:
Seit 2014 müssen Vermieter Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Energieausweis ist Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasiert:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsbasierten. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann mit der Jahres-Heizkostenabrechnung relativ kostengünstig angefertigt werden. Sein Nachteil ist, dass er keine Bewertung des Bauzustands darstellt und eigentlich nur etwas über das Heizverhalten des Bewohners aussagt. Aufwendiger ist die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises, der den Primärenergiebedarf des Gebäudes bewertet.
Living in Berlin
berät Vermieter über die Erstellung und erläutert die Aussagekraft des Energieausweises. Wegen der angespannten Wohnungssituation in Berlin steht der Energieausweis bei Mietinteressenten derzeit nicht im Mttelpunkt ihres Interesses, wird jedoch immer mehr gefordert.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern. Anders ist das bei den Mietervereinen. Die DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben Stichproben durchgeführt und festgestellt, dass ein Jahr nach der Einführung 75 Prozent der Wohnungsanbieter den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegten.
Reaktion der Mieter:
Das Gesetz hat sich bisher zwar als Papiertiger erwiesen, kann aber bei Wohnungsbesichtigungen durchaus zum Thema werden. Ein Energieausweis mit einem Pfeil im gelb-grünen Bereich findet die Zustimmung von Mietinteressenten. Anderenfalls kommt es auf die richtigen Antworten an.

Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei dem Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie.

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Vergütungsmodelle

Seit 01.06.2015 gilt bundesweit das Bestellerprinzip. Dies bedeutet, dass derjenige, der den Auftrag erteilt, auch die Provision des Maklers bezahlen muss. In diesem Zuge haben wir verschiedene Varianten der Vermietungsbetreuung entwickelt, welche wir Ihnen nachstehend vorstellen möchten. Scheuen Sie sich nicht, bei Fragen zum Telefonhörer zu greifen und uns anzurufen.

1. Leistungspakete:

Sie beauftragen uns mit der Vermietung Ihrer Immobilie und können aus den nachstehenden Paketen, das für Sie Passende auswählen. In der angegebenen Vergütung sind die angekreuzten Leistungen enthalten.

Leistungen Einfach Standard Premium Deluxe
Beratungsgespräch
Empfehlung Maßnahmen zur Mietpreissteigerung
Wohnungsabnahme gem. vorliegenden Mietvertragsbedingungen
Mietpreisermittlung
Objektfotos durch Makler
Objektfotos durch Fotografen kostenfrei
3D-Grundriss
Besorgung des Energieausweises, wenn nicht vorhanden
aussagekräftiges Exposé
Anzeige auf Firmenhomepage
Anzeige auf Facebook-Seite
Anzeigen in Internetportalen
Sonderbuchungen in Internetportalen
Anzeigen in Tageszeitungen (wenn notwendig)
Plane/Schild am Objekt (wenn notwendig)
ausschließlich Einzelbesichtigungen
Besichtigungen werktags
Besichtgungen abends und am Wochenende
Betreuung der Interessenten
Einholen der Unterlagen der Interessenten
Bonitätsprüfung über eigene Bonitätsabfrage
Erstellung des Mietvertrages
Wohnungsübergabe inkl. Protokoll
Regelmäßige Kommunikation über den Status der Immobilie
Mietausfallversicherung für 12 Monate
Erreichbarkeit, auch nach der Vermittlung
Vermittlung von Küchenbauern, Handwerkern, Gutachter, Rechtsanwälten, Notaren
Vermietungsflatrate
Kosten 1,19 NKM
inkl. 19% MwSt.
1,785 NKM
inkl. 19% MwSt.
2,38 NKM
inkl. 19% MwSt.
2,975 NKM
inkl. 19% MwSt.

2. Betreuungspauschale:

Bei der Variante der regelmäßigen Betreuung fällt für jede Wohnung monatlich eine Pauschale in Höhe von 6% der Kaltmiete als Nettobetrag (7,14% brutto) an. Darin enthalten ist stets die Neuvermietung der Wohnung, egal ob dies nach vier Monaten, einmal jährlich oder alle drei Jahre vorkommt. Es wird ein Vertrag mit einer Laufzeit ab drei Jahren geschlossen und immer wenn der aktuelle Mieter kündigt, suchen wir einen neuen Mieter, ohne dass weitere Kosten entstehen. Als Grundlage dienen die Leistungen des Premium-Pakets.

Kosten: 7,14% der Kaltmiete als Bruttobetrag

Bei einer Kaltmiete von 500€ zahlen Sie zum Beispiel einen monatlichen Betrag in Höhe von 35,70€.


Sollte es sich bei dem Vermietungsauftrag um mehr als 5 zu vermietende Einheiten in einem Objekt handeln, erstellen wir Ihnen gern ein individuelles Paket mit weiteren interessanten Leistungen (Anzeigen in Immobilienmagazinen, Erstellung von Visualisierungen, Erstellung einer Objekthomepage, Einrichtung einer Musterwohnung,…), sowie gesonderten Konditionen.

Vermietungsflatrate: wird die Wohnung innerhalb von eineinhalb Jahren erneut frei, suchen wir kostenfrei einen neuen Mieter