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Energieausweis – noch längst nicht überall selbstverständlich

Vermieterpflicht:
Seit 2014 müssen Vermieter Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Energieausweis ist Mietinteressenten unverzüglich vorzulegen, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Verbrauchs- oder bedarfsbasiert:
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, den verbrauchs- und den bedarfsbasierten. Der verbrauchsbasierte Ausweis kann mit der Jahres-Heizkostenabrechnung relativ kostengünstig angefertigt werden. Sein Nachteil ist, dass er keine Bewertung des Bauzustands darstellt und eigentlich nur etwas über das Heizverhalten des Bewohners aussagt. Aufwendiger ist die Erstellung des bedarfsbasierten Energieausweises, der den Primärenergiebedarf des Gebäudes bewertet.
Living in Berlin
berät Vermieter über die Erstellung und erläutert die Aussagekraft des Energieausweises. Wegen der angespannten Wohnungssituation in Berlin steht der Energieausweis bei Mietinteressenten derzeit nicht im Mttelpunkt ihres Interesses, wird jedoch immer mehr gefordert.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern. Anders ist das bei den Mietervereinen. Die DMB-Mietervereine Berlin, München, Hannover und Stuttgart haben Stichproben durchgeführt und festgestellt, dass ein Jahr nach der Einführung 75 Prozent der Wohnungsanbieter den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben unaufgefordert vorgelegten.
Reaktion der Mieter:
Das Gesetz hat sich bisher zwar als Papiertiger erwiesen, kann aber bei Wohnungsbesichtigungen durchaus zum Thema werden. Ein Energieausweis mit einem Pfeil im gelb-grünen Bereich findet die Zustimmung von Mietinteressenten. Anderenfalls kommt es auf die richtigen Antworten an.

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Mehr Sicherheit für Vermieter durch Mieterselbstauskunft und Bonitätsprüfung

Nein, wir malen den Teufel nicht an die Wand.
Wir wollen aber auch nicht verhehlen, dass es Mieter gibt, die sich kein Vermieter wünscht. Dazu gehören diejenigen, die unregelmäßig oder gar nicht zahlen, die immer wieder Streit unter Nachbarn anzetteln, die nicht wissen, wo die Freiheit des einen aufhört und die des anderen beginnt, ebenso Nörgler, notorische Querulanten und solche, die einfach nicht wissen, was fremdes Eigentum ist und wie man damit umgeht.
Die Welt ist bunt – das gilt ganz besonders für Berlin.
Living in Berlin steht auch für das großstädtische, quirlige Lebensgefühl, das unsere Stadt vermittelt. Wir begrüßen die Vielfalt und den Chancenreichtum und sehen darin das vielversprechende Potenzial unserer Metropole. Bei unserer Arbeit lernen wir viele verschiedene Menschen kennen – und immer wieder etwas hinzu. Wir wissen auch: Nicht für alle Entscheidungen reicht der gesunde Menschenverstand aus, und nicht immer ist auf die natürliche Menschenkenntnis Verlass.
Wir sorgen für größtmögliche Sicherheit.
Deshalb ist es bei Living in Berlin obligatorisch, dass Mietinteressenten vor dem Abschluss eines Mietvertrags Auskunft über sich selbst geben müssen. Wir bitten alle Mietinteressenten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten um eine Mieterselbstauskunft und den Nachweis ihrer Bonität anhand einer aktuellen Schufa-Auskunft, aktuellen Gehaltsnachweisen und einer Mietschuldenfreiheitsbescheinigung für das derzeitige Mietverhältnis.
Mieter kennen ihre Rechte – wir kennen sie auch.
Damit können wir zwar nicht jedwedes Risiko ausschließen, geben unseren Vermietern aber im Falle des Falles mit der Mieterselbstauskunft, dem Bonitätsnachweis und einem einwandfreien Mietvertrag das richtige Material an die Hand. Das sichert ihnen eine gute Rechtsposition, macht sie handlungsfähig und schützt vor allzu bösen Überraschungen.