Ihr zertifiziertes Immobilienbüro in und um Berlin
Living in Berlin Logo
Wir vermieten und verkaufen Ihre Immobilie
Schnell und sicher

Immobilienkäufer achten verstärkt auf die Energieeffizienz einer Immobilie

Nicht mehr neu:
Die Energieeinsparverordnung gibt es bereits seit 2002. Mit ihr wurden energetische Mindestanforderungen für Neubauten, Modernisierungen, Umbauten, Ausbauten und Erweiterung von bestehenden Gebäuden sowie der Energieausweis eingeführt. Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in nicht beheizten Räumen mussten bereits bis 31.12.2006 gedämmt werden. Mit der EnEV 2009 wurde eine Wärmedämmung des Daches oder wahlweise die Wärmedämmung oberster begehbarer Geschossdecken Pflicht.
Pflicht für Verkäufer:
Seit 2014 müssen Verkäufer von Immobilien Interessenten über den energetischen Zustand des Gebäudes informieren. Dazu sind sie durch das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtet.
Bußgeld:
Der Ausweis muss Kaufinteressenten unverzüglich vorgelegt werden, in Immobilienanzeigen müssen die Energiewerte des Objektes enthalten sein. Wer dies unterlässt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Von der Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises sind nur Baudenkmäler und kleine Gebäude bis 50 Quadratmeter Nutzfläche ausgenommen.
Schlechte Werte bedeuten hohe Folgekosten:
Käufer von Immobilien achten inzwischen stärker auf die Angaben im Energieausweis, denn schlechte Werten bedeuten möglicherweise hohe Nachrüstungskosten. Dann geht es um Fragen zur Isolierung, zu den Fenstern und zur Heizung und darum abzuschätzen, welche Maßnahmen zwingend erforderlich oder sogar gesetzlich vorgeschrieben sind.
Living in Berlin
erläutert Verkäufern die Bedeutung des Energieeinspargesetzes und des Energieausweises für den Verkauf.
Kontrolle:
Die zuständigen Landesbehörden kontrollieren die Pflicht für Immobilieneigentümer praktisch nicht. Das kann sich natürlich jeder Zeit ändern.
Reaktion der Kaufinteressenten:
Das Gesetz hat bisher vor allem Bedeutung für Käufer von Anlageimmobilien erlangt. Denn die Pflichten aus den verschiedenen gesetzlichen Vorgaben haben direkten Einfluss auf die Rendite und damit auf den Wert einer Investition. Doch auch für Eigennutzer werden die Angaben immer relevanter, denn die Energiekosten steigen stetig.

Kontaktieren Sie uns für Unterstützung bei dem Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie.

Bitte beachten Sie unsere Datenschutzerklärung.

* Pflichtfelder



Kaufpreissicherung & Kaufvertrag

Darauf kommt es am Ende an
Das Ziel der Verkaufsverhandlungen zwischen Verkäufer, Käufer und Makler ist der Notarvertrag. Alle Verträge, durch die eine Partei zur Übertragung oder zum Erwerb von Eigentum an Grundstücken verpflichtet wird, müssen notariell beurkundet werden. Wird mit dem Grundstück auch Inventar verkauft, gehört das ebenfalls in die Urkunde. Was dort festgeschrieben wird, ist für die Vertragsparteien absolut verbindlich.
Damit nichts schief gehen kann
Der Notarvertrag bietet eine gute Absicherung, doch er schützt nicht davor, dass der Käufer womöglich gar nicht zahlungsfähig ist. Fragen nach der Bonität des Käufers sind daher völlig legitim. Deshalb ist es bei Living in Berlin selbstverständlich, vor Unterzeichnung des Kaufvertrages alles zu tun, um die Zahlung des Kaufpreises so gut wie möglich abzusichern.
Ohne Notarvertrag keine Eigentumsübertragung
Der Notar erforscht den Willen der Parteien und formuliert den Vertrag. Er belehrt die Vertragsparteien über die rechtlichen Konsequenzen. Durch seine Unterschrift und die Unterschrift der Parteien entsteht eine Urkunde, mit der die Eintragung der neuen Eigentümer im Grundbuch erfolgen kann.
Fragen zum Kaufvertrag?
Living in Berlin bespricht mit den Parteien die wichtigsten Inhalte des Kaufvertrages und klärt Fragen zum Verständnis. Im Wesentlichen geht es um die Höhe des Kaufpreises, wann er fällig wird und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen. Wer mit den Abläufen beim Notar nicht vertraut ist, möchte vielleicht auch noch wissen, wozu die Auflassungsvormerkung gut ist, wie der Besitzübergang geregelt wird und ob bestimmte Eigenschaften zugesichert oder Mängel ausgeschlossen werden können. Auch was Lasten und Grundpfandrechte sind, wird geklärt, ebenso, wer die Erwerbsnebenkosten zahlt, was die Provisionsklausel bedeutet und ob es etwaige Rücktrittsvorbehalte gibt.
Das klingt kompliziert
Ist es manchmal auch! Oft genug macht sich deshalb vor dem Termin beim Notar Aufregung breit. Schließlich geht es um einiges. Keine Sorge – Living in Berlin begleitet jeden Schritt und steht Ihnen zur Seite, vor, während und auch noch nach dem Notartermin. Am Ende heißt es dann: Herzlichen Glückwunsch und alles Gute!