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Einzug einer Pflegekraft in die Mietwohnung

Wenn die Gesundheit Hilfe benötigt: Pfleger*in als Mitbewohner*in innerhalb der Mietwohnung?

Natascha und Frank Langmuth gehen auf die 80 zu und sind seit über 52 Jahren verheiratet – inniglich glückselig. Wenn sie gefragt werden, was ihr Geheimnis ist, so antworten beide leise lächelnd: „Früher wurde eine Socke gestopft, wenn sie ein Loch hatte und nicht einfach achtlos weggeworfen.“ Zudem ist Humor einer ihrer wichtigsten Begleiter. So fragte er seine Angetraute einst: „Wo ist der Ascher, Natascha?“ Woraufhin sie schlagfertig konterte: „Im Schrank, Frank.“ (Ja, ja, sie rauchen gelegentlich ein Zigarettchen und ab und zu gönnen sie sich auch ein Schnäpschen, dann kichern sie immer wie verliebte Teenies vor sich hin.)

Aber leider ist unterdessen ein Schatten am Horizont ihrer wirklich süßen Liebe aufgetaucht.

Franks Hüftarthrose hat sich derartig verschlimmert, dass er Dinge wie sich zu waschen, die Toilette aufzusuchen, sich anzuziehen nicht mehr alleine bewerkstelligen kann. Eine Operation kommt für beide nicht in Frage, sie misstrauen den Ärzten. Da er den Gang zum Osteopathen auch nicht mehr schafft und beide ihre – erst vor zwei Jahren barrierefrei umgestaltete – Wohnung sehr schätzen, überlegen sie nun, ob sie sich dauerhaft einen Pfleger in ihre vier Wände holen. „Aber nich‘, dassde mit dem noch anbändelst, Bärchen“, neckt Natascha ihren Schatz.

Braucht das Ehepaar eine Erlaubnis des Vermieters?

Mal ganz abgesehen davon, dass sie diese garantiert von Herrn Wohlfromm bekommen würden – er hat dem Umbau ohne mit der Wimper zu zucken (und er hat unglaublich lange Wimpern, Natascha ist ganz vernarrt in seine Augen, aber das sagt sie ihrem Frank nicht) zugestimmt: Nein.

Wenn ein Mitglied Ihres Haushaltes häusliche Pflege benötigt, muss der Vermieter den Einzug einer Pflegeperson akzeptieren, da diese dann einen Teil der Gemeinschaft bildet. Es ist nur notwendig, den Eigentümer über die Aufnahme des Neuzugangs zu informieren, wenn dieser auf Dauer oder unabsehbare Zeit Mitbewohner*in sein soll.

Dabei ist es empfehlenswert, Ihren Vermieter um eine Bestätigung – und um Erhalt Ihrer Mitteilung –zu bitten, dass er keine Einwände hat.

Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel

Diese sind:

eine Überbelegung der Wohnung, d. h. gesunde Wohnverhältnisse sind nicht mehr gewährleistet, weil dort zu viele Personen leben. Dabei werden die Maßstäbe unterschiedlich angesetzt: In Berlin beispielsweise gelten neun Quadratmeter Wohnraum je Erwachsenem, sechs je Kind. Werden diese Zahlen unterschritten, kann das die Kündigung des Mietvertrags nach sich ziehen.

Unzumutbarkeit für den Vermieter, beispielsweise wenn er oder andere Mieter

  • mit der Pflegeperson verfeindet ist,
  • eine Störung, Belästigung oder
  • eine Beschädigung der Mietsache durch diese Person zu erwarten ist.

Sollte das Hauptmietverhältnis in Kürze enden, ist dieser Fakt ebenfalls als unzumutbar anzusehen, da sich folgendes Szenario abspielen könnte: Bliebe die Pflegeperson nach dem Kündigungstermin weiterhin in der Wohnung, müsste der Vermieter Räumungsklage erheben. Das würde den Wiedererhalt seiner Wohnung beträchtlich behindern. Deshalb wäre seine Ablehnung des Mieterzuwachses rechtens.

Selbstverständlich könnten Sie in einer solchen Situation dann eine andere Pflegeperson aufnehmen, die für den Vermieter bzw. die anderen Mieter zumutbar ist.

Verbietet der Vermieter ohne triftigen Grund den Einzug einer Pflegeperson, so sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.

P. S.:

Natascha und Frank haben eine Perle gefunden: Michi, 27 Jahre alt, lange Wimpern. Er ist unterdessen wie ein zweiter Enkel für sie, verrichtet seine Arbeit liebevoll, vorausschauend, mit Fingerspitzengefühl und in vollumfänglicher Kompetenz, sprich: hervorragend. Und mit einer herrlichen Prise von Humor. So fragte er Frank einmal grinsend und hinter vorgehaltener Hand: „Warum ist Sex mit einer Lehrerin besser als mit einer Ärztin?“ Dann setzte er trocken nach: „Die Krankenschwester sagt: ‚Der nächste bitte!‘ und die Lehrerin: ‚Wir wiederholen das Ganze!‘"

P. P. S.:

Wir von Living in Berlin sind zwar keine Pflegekräfte, aber examiniert und top-fit im Immobilienverkauf mit genau denselben Eigenschaften wie Michi. Wenn Sie also Ihr Haus oder Ihre Wohnung vollwertig veräußern wollen, dann profitieren Sie doch einfach von unserem gesunden Maklerinnen-Verstand und rufen uns jetzt an.

Geschrieben von Susanne Purol