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Der Unterschied zwischen Sich-selbst-Rausschmeißen und Rausgeschmissen-werden-Können

Julia hatte mal ein Rendezvous, das sie von den Socken haute. Mit Schuhen. Das muss man ihr erst mal nachmachen. Sie war wieder mal zehn Minuten zu früh. Die Januar-Klirrkälte ließ sie zittern wie ein elektronischer Aal. Also beschloss sie, ohne lange zu fackeln – es hätte eh nicht gebrannt bei minus elf Grad – schon mal ins Café zu gehen. Eine absolute Fehlentscheidung, wie sich gleich herausstellen sollte:

 

Als sie so dasaß und ihre klammen Finger an einer Streichholzschachtel warm rieb, wurde schlagartig und mit akademischem Viertel Verspätung die Eingangstüre aufgestoßen – enorm schwungvoll. Sie sah den Schatten eines Hünen, der mit strammem, ja fast galoppierendem Schritt auf sie zu hechtete. Das schüchterte sie doch etwas ein, so dass sie sich duckte, zur Schildkröte mutierte und den Kopf einzog. Er hingegen bäumte sich zwei Meter hoch vor ihr auf. Da sie zu diesem Zeitpunkt nur etwa 90 Zentimeter maß, hatte er einen entscheidenden Größenvorteil. Den er weidlich nutzte.


Sie schielte vom rechten Tischbein aus nach oben, als er losdonnerte:


„Du kennst wohl die Regeln beim ersten Treffen nicht? Die sind dir wohl völlig fremd, was?!!!“

 

Sie wusste nicht warum, aber aus heiterem Winterhimmel sah sie sich und ihn in dieser schrägen Situation von außen. Das führte dazu, dass sie abrupt von einem nicht unwesentlichen Lachanfall geschüttelt wurde, den sie erfolglos zu verstecken versuchte. Also giggelte sie hochinteressiert: „Nein, scheinbar nicht, aber du machst mich neugierig. Wie lauten denn die Regeln?“ Dabei kullerten ihr erste amüsierte Tränchen über die Wangen. Die aber schnell versiegten.


Er starrte sie fassungslos an. Suchte überall nach Worten, die er schließlich in seiner Kehle fand und blaffte Julia an:

 

„Man!
wartet!

drauẞen!

auf!

den!

anderen!“

 

Kurze, drohende Stille. Dann setzte er gar nicht zart und äußerst bitter nach:

 

„DRAUẞEN!!!“

 

Mit diesem emphatischen Abschluss seiner beeindruckenden Mini-Predigt ließ er sich kochend auf den Stuhl plumpsen. Da er kein Sitzriese ist und Julia mittlerweile klammheimlich ihre kauernde gegen die Königinnen-Haltung eingetauscht hatte, befanden sie sich nun auf Augenhöhe. Aus der heraus er sie anblitzte: „Ich habe zwei Minuten vor der Tür gewartet! Zwei Minuten! Bei den Temperaturen! Zwei ganze Minuten!“

 

Ach herrjemine! Nun wurde ihr einiges klar. Was hatte sie dem armen Mann nur angetan? Warum hatte sie sich bloß vorher nicht über diese Regel informiert? Dann hätte sie doch 25 Minuten DRAUẞEN! gestanden. Oder wäre zumindest nach zehn Minuten Aufwärmen wieder nach DRAUẞEN! gegangen und hätte nur 15 Minuten erwartungsvoll und juristisch einwandfrei gebibbert.

 

Im Verlauf dieses Julia wirklich tief beschämenden Gedankengangs kontrollierte sie schnell, ob sie auch richtig gerechnet hatte. Bevor sie aber zu einem Ergebnis kam, holte er sie in die vorwurfsvolle Realität zurück und sagte versöhnlich:

 

„Aber ich bin ja nicht so. Ich gebe Dir noch eine Chance. Welche Schuhgröße hast Du?“

 

Augenblicklich stellte sich bei Julia ein Gefühl der Rührung ein. Bei dem, was sie verbrochen hatte, wollte er ihr vergeben? Welch Groẞherzigkeit! Diese letzte Chance wollte sie unbedingt ergreifen. Das durfte sie jetzt nicht vermasseln. Sie zermarterte sich mit Karacho das Hirn. Was ist denn jetzt die richtige Antwort? Sollte sie ihre echte Schuhgröße preisgeben? Aber wäre das auch sein Wunschformat?

 

Und in drei Zalandos Namen:

 

Welche Nationalität würde er bevorzugen? Auf Englisch wäre ja eine deutsche 43 die zehn und bei den Amis sogar die 12. Vielleicht erwartete er ja auch eine schlichte Zentimeterangabe? Julia merkte, dass sie sich auf after-eight-dünnem Glatteis befand.

 

Um Zeit zu sparen, schenkte sie ihm erst einmal ihr aufrichtig erleichtertes Lächeln, wobei ihre Nase sich im Nu mogelnd verlängerte. Was ihm aber Gott sein Dank nicht auffiel. Dann schob sie ein verlegen gehauchtes „Danke“ nach. Er reagierte mit einem wohlwollenden Finger-Trommeln auf dem Tisch.

Dann entschied Julia sich für die nackte Käsemaucken-Wahrheit: „39?“ Und das war auch richtig so, denn: Offensichtlich war das die korrekte Nummer. Das konnte sie unschwer erkennen, weil er sofort übers ganze Gesicht strahlte, sie an sich zog, drückte und herzte – eine wahre und etwas luftraubende Wonne. „Wunderbar, ganz wunderbar. Du musst wissen, ich bin ein Fußfetischist. Und ich stehe auf High Heels. Davon habe ich gaaanz viele zu Hause. Und rate mal, in welcher Größe? Naaa?“

 

Seine kindliche Freude war ansteckend und mitfiebernd rätselte sie: „Nein, nicht 39. Oder? Das gibt's doch nicht. Das ist ja …“ Bevor sie noch ergänzen konnte „großzehig!“, nickte er begeisterungsfähig: „Doch! Ja! 39! Irre, oder?“

 

Sie freuten sich beide eine Weile über diesen unglaublichen Zufall. Und Julia sich schon darauf, in die sicherlich schon des Öfteren getragenen Eleganz-Treter schlüpfen zu können, um darin Dinge mit ihm zu erleben, die tendenziell tieferotisch sein würden.

 

Also entschuldigte Julia sich mit leicht umgedrehten Magen, weil sie sich kurz die Nase pudern wollte. Schnappte ihre Handtasche und tänzelte auf ihren winterlichen High Boots zur Toilette – völlig aus dem Häuschen. Denn irgendwie schaffte sie es, sich durch das kleine Klofenster nach DRAUẞEN! zu zwängen.

Zwar ohne Jacke, aber dafür mit wieder geradegerücktem Magen. Und mit ihren Schuhen. Darauf hatte sie akribisch geachtet. Julia wollte tunlichst vermeiden, dass diese in seinem Regal eingereiht werden, dem er zu Füßen liegt. Und eine andere Frau sie tragen darf. Da ist sie eigen.

P. S.:

Am liebsten hätte sie ihn ja fristlos vor die Kneipentür gesetzt. Aber da sie ihre Rechte als Daterin nicht kennt, wählte sie die Fluchtvariante. Als ihr jedoch zu allem Überfluss eine Eigenbedarfskündigung ins Haus flatterte, wollte sie es genau wissen:

 

Will der Vermieter die vermietete Wohnung für sich selbst oder für (ganz wichtig!) nahe Verwandte, also etwa den (Stief-)Sohn, die Mutter, den Bruder, die Enkelin, den Opa und auch die Schwiegereltern(-kinder) beanspruchen, ist eine pauschale Begründung unzulässig – gesetzlich geregelte Berechtigung und Nachvollziehbarkeit müssen in Schriftform vorliegen wie beispielsweise

  • Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds,
  • durch Heirat, Schwangerschaft, Scheidung o. Ä. wird größerer/kleinerer Wohnraum benötigt
  • bei Wechsel des Jobs und damit einhergehender notwendiger Arbeitswegverkürzung,
  • die Wohnung für das flügge gewordene Kind
  • berufliche Verpflichtungen, denen ohne Zweitwohnung nicht nachgekommen werden kann etc.

Da es jeweils auf die konkreten Umstände des Einzelfalls ankommt, muss ein jeder individuell rechtlich geprüft werden.

 

Absolute No-Gos sind z. B. solche Erklärungen:

 

  • der Vermieter braucht die Wohnung nur für einen kurzen Zeitraum als Übergang,
  • die gehbehinderte Mutter soll einziehen, die Wohnung liegt aber in der vierten Etage,
  • der Vermieter verfügt über eine gleichwertige Alternativwohnung,
  • die Enkelkinder kommen zu Besuch und sollen ein eigenes Zimmer haben – allerdings könnte regelmäßige und notwendige Betreuung hier ein anerkanntes Argument sein.

 

Eine unangemessene Benachteiligung des Mieters ist nicht gestattet.

 

  • Deshalb sind bestimmte Schutzvorschriften im Gesetz verankert – also etwa eine adäquate Kündigungsfrist, die verhindert, dass der Mieter innerhalb weniger Tage auf die Straße gesetzt wird: bei einer Mietdauer also
  • unter fünf Jahren drei,
  • mehr als fünf Jahre sechs,
  • mehr als acht Jahre neun Monate.
  • die Unwirksamkeit der Kündigungen in Härtefällen wie hohes Alter, schwerwiegende Krankheit, Suizidgefahr usw.

 

Kommt zum Beispiel der letzte Punkt zum Tragen oder gibt es Formfehler in der Eigenbedarfskündigung kann der Mieter innerhalb einer festgelegten Frist gut begründeten Widerspruch einlegen. Bei bestehenden Zweifeln ist es in jedem Fall ratsam, anwaltliche Hilfe zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Kündigung in Anspruch zu nehmen.

 

Stellt sich heraus, dass die Kündigung nicht rechtens war und hatte der Mieter höhere Kosten durch den Umzug oder eine höhere Miete für die neue Wohnung könnte er Schadensersatz einfordern.

 

Juristische Stolperfallen gibt es nicht nur in der Vermietung zuhauf …

 

auch und gerade im Verkaufsprozess steckt der Teufel im Detail – mit weitaus ärgeren Konsequenzen. Denken wir nur an den Kaufpreis, der bei den kleinsten Fehlern schnell mal in den Keller rutschen kann. Wenn Sie dies vermeiden wollen, entschlüsselt Living in Berlin gerne das Buch mit sieben Siegeln für Sie und bietet Ihnen so verlässlich Netz und doppelten Boden.

 

Ein Anruf genügt.

 

geschrieben von Susi Purol