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Doppelmord im Eigenheim

Die Entdeckung der Kriminalgeschichte im Eigenheim und ihre Nicht-Konsequenz

Bodo will gerade den Charles-Manson-Steig überqueren, als eine hochgewachsene Frau mit einem schrillen „AaaaachTUNG!!!“-Schrei auf ihn zustürzt – den rechten Arm abwehrend nach hinten ausgestreckt – um sich dann im Affenzahn (Gorilla!) auf ihn zu schmeißen und ihn zu Fall zu bringen. Japsend wie ein Bagger nach einem Formel-1-Rennen liegt sie nun auf ihm und flüstert in sein Ohr: „Dahas ihist jaha noooch mahal guhut ge-h-gahangen …“ Er flüstert automatisch und völlig verschreckt zurück: „W-w-w-as d-d-denn b-b-bitte?“ Sie schüttelt nur den Kopf, schweigt eine Minute, holt tief Luft und raunt ihm dann zu: „Ich habe Sie vor diesem giga-gigantischen Lkw beschützt. Der hätte sie sonst überfahren.“

Bodo versteht die Welt nicht mehr (das tut er sowieso nicht, aber nun noch weniger), die Straße war doch menschenleer? Bevor er aber etwas entgegnen kann, rappelt sie sich abrupt auf und zieht ihn energisch mit sich hoch. Dabei erklärt sie ihm – als wäre sie auch eine Gedankenleserin –, in verschwörerischem Ton: „Den habe ich durch meine Zauberkraft weggebeamt.“ Nach einer kurzen Pause, in der sie ihm apokalypse-now-dramatisch in die Augen blickt, setzt sie nach: „Übrigens, ich bin Ella. Und: nichts zu danken.“ Sie schüttelt tatkräftig seine Hand wie ein völlig verdrecktes Tuch, dreht sich auf dem Pfennigabsatz um und macht sich aus dem Staub. Bodo steht mit offenem Mund so lange da, bis ein Passant ihm den Kiefer im Vorbeigehen wieder nach oben klappt.

Wer nun ist Ella wirklich?

Ella ist ein Medium. Und tatsächlich Hellseherin. So weiß sie beim sonntäglichen Tatort-Schauen auch immer – wirklich immer –, bereits nach zehn Minuten, wer der Täter ist. Und ärgert sich jedes Mal – wirklich jedes Mal –, wenn am Ende die falsche Person für schuldig erklärt wird. Stets nimmt sie sich dann vor, sich den Intendanten mal vorzuknöpfen, aber entweder hat der nur einen Reißverschluss oder sie muss mal wieder jemanden retten, bevor es zu spät ist.

Zudem erspürt sie die Aura eines Menschen in Nullkommanix. Neulich zum Beispiel traf sie auf eine Frau im Supermarkt und fühlte deren Niedergeschlagenheit wie einen echten Hagelsturm. Sie ging auf die Arme zu, fasste sie zart bei den Schultern und brachte ihr schonend bei, wie zutiefst unglücklich sie sei. Dabei schossen Ella erst die Tränen in die Augen und eine Sekunde danach schluchzte sie – einem massiven Dammbruch äußerst ähnlich – los. Ihr Gegenüber weinte augenblicklich mit, während Ella sie – wissend nickend – tröstend an sich drückte. Am Ende setzte sich die Kummervolle verdattert in ihren Porsche, fuhr in ihre Landhausvilla, wurde überschwänglich von ihrem Mann geknutscht, während ihre drei Kinder sich lachend um sie scharrten und der herzige Arco schwanzwedelnd hin und her sprang.

Mit all diesen übernatürlichen Gaben könnte Ella eine Menge Geld verdienen.

Seltsamerweise hat aber noch nie jemand ihr Angebot gebucht. Sonst wäre sie vielleicht auf diesen Fall gestoßen (wie sie den wohl gehändelt hätte?):

Frau X erwarb 2004 ein Haus. Was sie zu diesem Zeitpunkt nicht wusste: In ihren vier Wänden wurde 1998 ein Doppelmord begangen. Davon erfuhr sie erst später. Nichtsdestotrotz blieb sie 14 Jahre lang dort wohnen. 2018 verkaufte Frau X die Immobilie an Frau Y, ohne das Verbrechen zu erwähnen. Aber Frau Y bekam dann doch irgendwann Wind davon und klagte daraufhin auf arglistige Täuschung.

Das Gericht wies den Vorwurf mit folgender Begründung und abschließendem Fazit zurück:

  1. Zwar bestehe die Hinweispflicht auf ein verübtes Verbrechen durchaus. Doch der Doppelmord liege mehr als 20 Jahre zurück. Erfahrungsgemäß verringere diese Tatsache die Bedeutung für die Kaufentscheidung.
  2. Eine arglistige Täuschung könne Frau X nicht nachgewiesen werden.

Es gebe somit keinen Grund zur Rückabwicklung.

Quelle: LG Coburg (AZ: 11 O 92/20)/justiz-bayern.de

Das Thema „Rückabwicklung“ ist nur eines von zahlreichen Stolpersteinen, die Ihren Immobilienverkauf boykottieren könnten und greift z. B. dann, wenn Sie Mängel verschweigen, vertragliche Garantien nicht einhalten oder nicht übertragbare bzw. nicht löschbare Schulden auf der Immobilie liegen würden. Auch andere, oft nicht auf Anhieb erkennbare Fallen lauern im Hintergrund.

Sollten Sie sich in diesem Juristereien-Dschungel nicht auskennen oder ihn sich nicht antun wollen, wenden Sie sich bitte einfach an Living in Berlin. Wir kennen alle Hebel, die umgelegt werden müssen; jede Fußangel, der auszuweichen ist und begeben uns nie auf Glatteis, da wir es bereits im Vorfeld mit geschultem Auge erkennen. So geht der Prozess für Sie problemlos über die Bühne, selbstverständlich zu dem bestmöglichen Kaufpreis. Sie werden es erleben. Wenn Sie uns kontaktieren.

Geschrieben von Susanne Purol