Die geerbte Immobilie - wenn der Tod schmerzt und gleichzeitig Handlungsbedarf besteht
Der endgültige Abschied von den Eltern oder auch einem nahestehenden Verwandten ist verbunden mit einer tiefen Trauer, die übermächtig sein kann und nur schwer zu bewältigen ist. Mit einem Lachen und Weinen erinnern wir uns, der Verlust hinterlässt eine nicht zu füllende Lücke und eine große Bandbreite an Emotionen übermannt einen. Dazu stellen sich Ohnmachtsgefühle gegenüber dieser unabänderlichen Situation ein, doch das eigene Leben läuft sowohl beruflich als auch privat weiter und der Nachlass muss geregelt werden. Gehört zu diesem eine Immobilie, muss in erster Linie entschieden werden:
„Möchte ich mein neues Eigentum für mich bzw. meine Kinder behalten? Sollte ich es besser vermieten? Oder ist der Verkauf die sinnvollste Lösung für mich?“
Als Alleinerbe ist diese Frage schon mühevoll zu beantworten und in einer Erbengemeinschaft mit zu gleichen Teilen bevorteilten Geschwistern kann sich der Entschluss mitunter als noch komplizierter erweisen. Die dazu nötige Kommunikation wird erschwert, wenn wenig, schlechter oder gar kein Kontakt besteht. Und selbst wenn Brüder und Schwestern ein harmonisches Verhältnis haben, können die Meinungen über das Schicksal des neuen Besitzes trotzdem gänzlich auseinandergehen.
Je nach persönlicher Lebenslage passt ein anderer Weg: Der eine führt vielleicht eine kinderlose Ehe, der andere ist geschieden und hat Nachwuchs, der Bruder wohnt zur Miete, die Schwester wiederum besitzt z. B. bereits ein eigenes Zuhause etc.
Im Wesentlichen stehen Ihnen drei Alternativen zur Verfügung:
- Sie übernehmen die Immobilie
Fragen Sie sich bitte, ob das tatsächlich eine dauerhafte Zukunftsvision für Sie ist und Sie auch die erforderlichen finanziellen Rücklagen haben, denn: Sie sind dann u. a. auch für Sanierungsmaßnahmen zuständig und müssten im Falle von Miterben diese auch auszahlen können.
- Sie vermieten das Haus bzw. die Wohnung
Auch hier tragen Sie - alleine oder innerhalb der Erbengemeinschaft - komplett die Verantwortung: Denken Sie z. B. an den aufwändigen Prozess der Vermietung, die Instandhaltung und auch die Interaktion mit den Mietern inklusive eventueller Scherereien wie verspätete oder gar ausbleibende Mietzahlungen etc.
- Sie verkaufen das Objekt
Damit geben Sie Ihr Erbe zwar endgültig aus der Hand, gleichzeitig sind Sie aber frei von den Pflichten wie unter Punkt 1 und 2 beschrieben. Und: Den Erlös können Sie problemlos untereinander aufteilen bzw. verfügen als Alleinerbe nun über liquide Mittel für die Erfüllung Ihrer Wunschträume.
Sie benötigen noch mehr Entscheidungshilfen? Gerne, nehmen Sie ruhig Kontakt zu uns auf.