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Die elementare Bedeutung der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Banken finanzieren den Kauf einer Immobilie nur, wenn sie Sicherheiten haben. Außer der Schufa-Auskunft wird die Unbedenklichkeitsbescheinigung akzeptiert: Darin quittiert das Finanzamt, dass der Kreditnehmer seine steuerliche Pflicht erfüllt hat. Doch was genau steht in diesem Dokument?

Damit Ihr Immobilienverkauf rechtswirksam ist, müssen Sie den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Anschließend hat der Notar den Vertrag an die Grunderwerbssteuerstelle des Finanzamtes weiterzuleiten – inklusive einer fünfseitigen Veräußerungsanzeige mit mehreren Durchschlägen und der Blanko-Unbedenklichkeitsbescheinigung.

Nachweis der Unbedenklichkeit: unabdingbar für die Eigentumsumschreibung

Sobald die Behörde auf diesem Wege über die beabsichtigte Veräußerung in Kenntnis gesetzt wurde, berechnet sie Ihrem Käufer die Grunderwerbsteuer – deren Höhe ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich angesetzt. Erst nach Begleichung derselben stellt der Fiskus die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus. Bevor dies nicht geschehen ist, wird keine Eigentumsumschreibung im Grundbuch/Abteilung I vorgenommen – nur in wenigen Einzelfällen, wenn Sie z. B. mit dem Käufer verheiratet oder ersten Grades verwandt sind.

Obwohl die Zahlung kein juristisches Muss für die Eigentumsumschreibung ist, weigern sich die Grundbuchämter in der Praxis, ohne diese Bescheinigung eine Eintragung zu veranlassen – auch wenn Ihr Käufer den Kaufpreis bereits entrichtet haben sollte.

Gerechnet vom Tag der Überweisung kann es – je nach Finanzamt – bis zu vier Wochen dauern, bis Ihr Käufer die Unbedenklichkeitsbescheinigung in den Händen hält.

Aus diesem Grunde ist es empfehlenswert, dass die Grunderwerbsteuer in absehbarer Zeit bezahlt wird. So ist Ihr erfolgreicher Verkauf auch auf Grundbuch-Ebene gewährleistet.

Kleiner Trick für den zügigeren Erhalt der Unbedenklichkeitsbescheinigung

Ihr Käufer hat die Möglichkeit, bei seiner Bank eine Bestätigung über die erfolgte Begleichung der Grunderwerbsteuer einzuholen und diese entweder dem Grundbuch- oder seinem Finanzamt unter Vorlage seines Personalausweises persönlich zu überreichen. Er kann auch eine andere Person zur Abholung bevollmächtigen. Für die Erstellung entstehen Kosten zwischen fünf und 15 Euro.

Sie wünschen sich einen rundum unbedenklichen Verkaufsprozess? Dann wenden Sie sich jetzt einfach vertrauensvoll an das versierte Team von Living in Berlin.