Ihr zertifiziertes Immobilienbüro in und um Berlin
Living in Berlin Logo
Wir vermieten und verkaufen Ihre Immobilie
Schnell und sicher

Die Dämmpflicht - eine weitere verdammte Auflage

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 schreibt Ihnen als Immobilienbesitzer diverse Richtlinien vor, denen Sie folgen müssen. Dazu gehört auch die Dämmplicht. Allerdings gilt sie nicht für jeden. Müssen Sie die Vorgaben erfüllen oder gehören Sie zu den Ausnahmen, die gemacht werden?

Sollten Sie Ihre Immobilie mindestens ein Drittel des Jahres normal beheizen, haben Sie die oberste Geschossdecke über den beheizten Räumen zu dämmen - selbst wenn diese nicht begehbar sind.

Erfüllen das gesamte Dach oder auch die Heizung, Leitungen und Armaturen die Mindestanforderungen zum Wärmeschutz nicht, greift auch hier die Dämmpflicht. Die notwendige Nachrüstung musste bis Ende 2015 erledigt sein.

Für wen wird ein Auge zugedrückt?

Als angehendem Immobilienbesitzer stehen Ihnen nach dem Kauf zwei Jahre zur Verfügung, den Bestimmungen nachzukommen. Diese zeitliche Spanne kommt Ihnen auch im Erbfall zugute.

Sind Sie Besitzer eines Ein- oder Zweifamilienhauses und haben Sie dieses schon vor dem 1. Februar 2002 selbst bewohnt, sind Sie an keine Maßnahmen der energetischen Sanierung gebunden.

Es sei denn …

Sie lassen als alteingesessener Eigentümer (s. o.) mehr als zehn Prozent der Fassadenfläche erneuern. Dann betrifft auch Sie die Dämmpflicht - für die gesamte Fassade. Handelt es sich lediglich um kleine, auszubessernde Risse, die unterhalb der Zehn-Prozent-Marke liegen, können Sie auf das Dämmen verzichten.

Ignorieren Sie die Vorschriften der EnEV, müssen Sie möglicherweise mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 50.000 Euro rechnen.

Sie können Energiesparmaßnahmen fördern lassen

Die Bundesregierung plant, den CO²-Gehalt bis 2050 um 80 % zu minimieren. Ihrer Ansicht nach ist dies u. a. nur durch eine umfangreiche Haus-Dämmung erreichbar. Deshalb bietet sie Ihnen als Eigentümer das Programm "Energieeffizient Sanieren" mit Fördermitteln und Entscheidungshilfen an, um Sie bei der beträchtlichen Anfangsinvestition zu unterstützen. Hier können Sie sich genauer informieren.

Bei uns erhalten Sie darüber hinaus jede weitere fachkompetente Unterstützung rund um Ihre Immobilie. Das ist in Ihrem Sinne? Dann kontaktieren Sie uns doch ganz einfach.