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Des Nachbarn Baby weint ständig

Babys sind soooo niedlich … wenn sie ruhig sind. Aber das meiner Nachbarn plärrt ständig. Muss ich das schlucken? Und wenn ja, in der vollen Dosis?

Mario M. würde sich am liebsten nur noch die Decke über den Kopf ziehen. Aber selbst das würde nix nutzen, denn der Neuzugang von nebenan kräht nicht wie der Hahn bloß am Morgen, sondern gefühlte 24 Stunden. Sieben Tage pro Woche. Seine Nerven liegen blank. Das bringt ihn echt auf die Palme. Wie kommt er denn da nur wieder runter?

Im Prinzip gar nicht, denn – gut für Mama und Papa, schlecht für die ohrgeplagten Nachbarn: Kindern ist es erlaubt, laut zu sein. Sie dürfen die Stimmung wechseln wie das Aprilwetter – nur dass dieses nicht Tür an Tür wohnt: Tränchen wie Felsbrocken kullern lassen, schallend über alle vier Backen lachen und sogar krakeelend den Trotzkopf spielen. Dagegen kann sich im Regelfall keiner wehren, noch nicht einmal die Eltern.

Selbst wenn die Winzlinge lautstark durch die Zimmer galoppieren oder mit dem Bobbycar übers Parkett heizen, entspricht das dem vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

Oh weh. Muss ich denn alles hinnehmen? Auch eine Indoor-WM?

Nein, so ist es nun auch wieder nicht. Die lieben Kleinen dürfen Sie nicht mit allem, was ihnen gerade durch den Kindskopf geht, auf Trab halten: hallende Morsezeichen über die Heizung, begeistert geschossene Fuß- bzw. geschmetterte Tennisbälle oder der Superminiman, der permanent vom Hochbett hopst – all das überschreitet klar die Belastungsgrenze. Und dann gibt es ja noch die Nachtruhe zwischen 22 und 6 Uhr, in der alles auf Zimmerlautstärke heruntergefahren werden muss. Wenn zudem die Hausordnung Teil des Mietvertrages ist und besagt, dass auch zwischen 13 und 15 Uhr Ruhe herrschen muss, können Sie auf diese auch pochen – aber bitte nicht zu laut. Allerdings gilt das nicht fürs Weinen und Schreien von Babys und Kleinkindern.

Was zu viel ist, ist zu viel

Bei andauernden Ruhestörungen durch aufmüpfige Zwergenaufstände und bockbeiniges Stampfen, schwungvolles Seilspringen im Flur und mit Karacho zugedonnerte Türen etc. ist das Maß allerdings voll. Da kann dann doch ein Bußgeld ins antiautoritäre Kinderparadies flattern.

Falls das Kind in den Brunnen gefallen ist

Natürlich ist es immer am besten, wenn Sie sich mit den Nachbarn einigen können. Schlagen Sie z. B. vor, dass die Kiddys doch auf einer Matratze herumtollen könnten. Im freundlichen Gegenzug setzen Sie sich Kopfhörer auf oder finden gemeinsam andere Kompromisse. Wenn der kindliche Radau aber die Grenzen sprengt und nicht mehr zumutbar für Sie ist, können Sie einen Anspruch auf Mietminderung dokumentieren. Es muss kein detailliertes Lärmprotokoll sein, eine Beschreibung

  • der Beeinträchtigungen,
  • der Tageszeiten,
  • wie lange schon auf die Kinderpauke gehauen wird und
  • in welchen Abständen

genügt.

Apropos Nachwuchs: Sie suchen den passenden Käufer für Ihre Immobilie und das ist so gar nicht babyleicht für Sie? Sondern eher ein juristisches Karussell? Ihr Kopf fühlt sich an wie ein Brummkreisel, weil Sie gar nicht wissen, wo – und vor allem wie – sie beginnen sollen und was Sie alles beachten müssen? Kein Problem: Wenden Sie sich einfach an uns: Wir werden das Kind schon schaukeln. Weil wir es aus dem Schlaf können – und zwar richtiggehend ertragsstark.

Geschrieben von Susanne Purol