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Der Spion, der in den Wahnsinn trieb … treiben wollte

Roger Muhr war schon als Kind hochgradig neugierig. Das heißt aber nicht, dass er – wie andere Gleichaltrige – seiner Umgebung aus lauter Entdeckerfreude Löcher in den Bauch gefragt hatte (ganz einfach aus dem Grunde, dass er die wieder hätte zunähen müssen, dazu war er viel zu faul). Nein, er war von Beginn an richtiggehend sensationssüchtig und schaulustig – wobei das keiner witzig fand. Was ihn aber nicht die Bohne interessiert, auch nicht die Linse. Auch eine Erdnuss hätte nix gebracht.

 

So war sein ständiger Begleiter ein Fernglas, mit dem er so ziemlich alle Leute in seinem Umkreis aus der Ferne belauern konnte. (Sein – etwas umgedichtetes – Lieblingslied ist bis heute „Auf der Mauer, auf der Lauer, sitzt der kleine Roger; auf der Mauer, auf der Lauer …). Später, als er sich neben der Schule als Bademeister etwas dazu verdienen konnte, leistete er sich ein hochsensibles Abhörgerät und ab da machte das Ganze erst richtig Spaß, ein wahrer Augen- und Ohrenschmaus – wenn man mal von dem Ohrenschmalz absieht; wie gesagt, Roger ist auch faul.

 

So ist es nicht weiter verwunderlich, dass er, als er beschloss, sich ein Haus zu kaufen, sofort an ein Kamerasystem für den Innen- und Außenbereich dachte. Und zack, stand er auch schon bei Jupiter vor einem Verkäufer und ließ sich beraten. (Natürlich hatte er die Angestellten vorher aus einer Tiefkühltruhe in der Haushaltsabteilung mit Argusaugen gecheckt.) Der auserkorene junge Mann kam ihm jetzt mit zwei Boxen Kamerasystemen entgegen und lächelte ihn an:

 

„Das Gute daran ist das Gute darin.“

 

Komischerweise musste Roger sofort an Hülsenfrüchte denken. Das liegt vielleicht daran, dass die Erbsenzählerei zu seinen weiteren Charaktereigenschaften zählt. Und da er das Vergnügen daran steigern wollte, hat er sich für Kichererbsen entschieden.

 

Nichtsdestotrotz nahm er das Angebot an und feilte mit einer Nagelfeile (die er später vielleicht noch brauchen würde, aber dazu gleich mehr) zu Hause so lange an der Technik herum, bis er so glücklich war wie James Bond mit seiner Miss Moneypenny. Schon drei Monate später zog er in sein neues Eigenheim und installierte als erstes mit diebischer (oder besser agentischer?) Freude seine kleinen Spione in den Räumen und seinem Garten. Die Freude wurde noch größer, als er bei einem Testlauf feststellte, dass er sogar die Straße im Visier UND durch schön viele Fenster der Nachbarn Einblick in interessante Szenen hat. Tadaaaa!!!

 

Freu dich nicht zu früh, Roger, hast du dich denn nicht Folgendes gefragt?

 

Ist eine öffentliche Überwachung überhaupt erlaubt?

 

Nur sehr selten ist nämlich die Kontrolle (kleiner) Teile des öffentlichen Raums mit der Kamera zulässig. Dazu müsste zunächst geklärt werden, was mehr Relevanz hat: der Schutz der Persönlichkeit oder das Rechtsgut des Kameranutzers? Letzteres wäre laut Recht lediglich bei konkreter Gefährdung akzeptabel, die über ein annehmbares Risiko hinausgehe. Durch diese hohe Voraussetzungen dürfte also in den allermeisten Fällen eine solche Observation verboten bleiben.

 

Zudem gilt:

 

Sind die Kameras auf dem eigenen Grundstück erlaubt, müssen aus Gründen des Datenschutzes Schilder mit dem Hinweis auf deren Existenz angebracht werden. Darüber hinaus sind derartige Aufnahmen, beispielsweise in einem Gerichtsverfahren, meist gar nicht verwertbar. Schlimmstenfalls kann sogar ein Bußgeld verhängt werden oder die gefilmte Person erhebt Schadensersatzansprüche gegenüber dem Kameramann. (Okay, die Nagelfeile brauchst du scheinbar nicht, Roger, aber das willst du doch wohl nicht, oder?)

 

Gebote für den Kameragebrauch in der eigenen Wohnung

 

Für eine Sprechanlage mit Videokamera an der Haus- oder Wohnungstür sind dem Gesetz zufolge gewisse Regeln einzuhalten:

  • Ein permanentes Laufen des Gerätes ist nicht gestattet, sondern lediglich das kurzzeitig automatische Einschalten nach dem Klingeln.
  • Die Übertragung ist ausschließlich für die Wohnung zulässig, die besucht wird.
  • Es müssen allein die Personen zu sehen sein, die sich vor der Kamera befinden.

 

Wie könnten Nachbarn dich stoppen, Roger? Auch das solltest Du wissen:

 

Zunächst werden sie dich dazu auffordern, nur dein Grundstück zu überwachen. Bist du uneinsichtig, können sie dir in einer Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung drohen. Nur mal so am Rande. Vielleicht solltest du dir ein anderes Hobby suchen. Du hättest ja die Option, wieder als Bademeister zu arbeiten. Oder Baywatch zu spielen.

 

Apropos „spielen“:

 

Spielen Sie mit dem Gedanken, Ihre Immobilie zu verkaufen? Haben aber das Gefühl, kein gewiefter 007 auf diesem Gebiet zu sein? Dann lassen Sie doch Living in Berlin Ihre Miss Moneybringerin sein und legen Sie alles voll Vertrauen in unsere erfahrenen Hände. Dann ist es nicht mehr weit bis zu Ihrem reibungslos abgewickelten Verkauf mit einem lukrativen Ergebnis, das sich sehen lassen kann.

 

Nur ein Anruf genügt …

 

Geschrieben von Susi Purol