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Der Hund vom Nachbarn macht in meinen Vorgarten

Auch Hunde müssen mal Pipi und A-a. Aber wenn des Nachbarn Vierbeiner in Ihrem Vorgarten ein Ei legt, wird’s eklig.

Neulich wollte ich es mir bei einem leckeren Tässchen Kaffee auf meiner lichtverwöhnten Terrasse so richtig gemütlich machen und von der Sonne die Nase kitzeln lassen. Ich lümmelte mich genüsslich im Liegestuhl, merkte aber nach zwei Minuten, dass irgendwas anders war als sonst. Es dauerte ein bisschen, aber dann schnupperte ich einmal im Kreis herum. Es stank. Also begab ich mich auf die Pirsch, bis mich gänsehautmäßig der Schlag traf: Da lag ein riesiger Haufen. Was für eine Sch….! Irgendwie schaffte ich es, den zu entsorgen, während sich mir der Magen umdrehte. Der Morgen war gelaufen.

Ich ging ins Haus zurück, brachte meinen Magen wieder in die richtige Position und beruhigte mich selbst. Dann würde ich eben morgen meine Zeit im Garten genießen. War wahrscheinlich ein Wildschwein, dass sich mein Grün sicherlich nicht als Standardtoilette ausgesucht hatte.

Weit gefehlt

Abends wollte ich mich mit Spaghetti aglio e olio – da könnte ich mich reinlegen – und einem guten Glas Weißburgunder für den Bullshit entschädigen. Wie ich so vor mich hinschnippelte, fiel mein Blick aus dem Fenster und ich spontan in Schockstarre. „Ich glaub, mich knutscht ein Elch!“ flüsterte ich wie gelähmt vor mich hin. Dreimal. Da hockte doch der Rottweiler Rudi von Familie Stuhl breitbeinig in meinem Garten und wurstete seelenruhig vor sich hin. Ich befreite mich augenblicklich aus der Reglosigkeit, stampfte wutentbrannt zu meinen Nachbarn rüber und klingelte Sturm. Meine Schimpftirade gebe ich aus Pietätsgründen hier mal nicht wieder. Aber sie hat gewirkt. Der beste Freund des Menschen hat nie mehr seine Notdurft auf meinem Grund und Boden verrichtet.

Aber was, wenn Sie es mit einem Serien-Großmacher zu tun haben?

Das Gesetz erlaubt Ihnen, sich gegen derartige nicht salonfähige Geruchsbelästigungen zu wehren, da sie eine Wertminderung Ihres Eigentums darstellen.

Aus diesem Grund können Sie von Ihrem Nachbarn fordern, dass er jede Beeinträchtigung, die Ihnen bei der Nutzung Ihres Hab und Gutes streng riechend in die Quere kommt, unterbindet.

Zwar müssen Nachbarn untereinander auch manches dulden – so z. B. darf die Fellnase von nebenan gelegentlich in den Garten laufen – aber dessen großen und kleinen Geschäfte brauchen Sie nicht hinzunehmen, denn das ist kein Klacks.

Schön und gut, aber der sture Esel unternimmt einfach nichts dagegen.

Wenn der Hund weiterhin aus Ihrem Garten einen Saustall macht, obwohl Sie auf Unterlassung gepocht haben, können Sie auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung bestehen. Unterschreibt er diese, hat er bei künftigen Wiederholungsfällen eine Strafe an Sie zu zahlen.

Weigert er sich, haben Sie die Möglichkeit diesen Unterlassungsanspruch auch gerichtlich geltend zu machen.

Weisen Sie ihn auf jeden Fall vorsorglich darauf hin, dass er den Unrat seines Tieres – der rechtlich als Abfall eingestuft wird, da er Keime und Krankheitserreger enthalten kann – beseitigen muss. Andernfalls beginge er eine bußgeldbelegte Ordnungswidrigkeit.

Sie haben gerade mit ganz anderem Scheibenkleister zu kämpfen, weil Sie Ihre Immobilie verkaufen möchten und den Wald vor lauter Bäumen nicht mehr sehen? Dann setzen Sie doch einfach aufs richtige Pferd, auf Living in Berlin: Wir bringen Licht ins Dunkle für Sie. Als alte Hasen verstehen wir unser Handwerk, packen den Stier gekonnt bei den Hörnern und bringen Ihr Schäfchen garantiert ins Trockene.

Geschrieben von Susanne Purol