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Der eigene Garten – diese Regeln gibt es trotz Eigentum!

Der Traum vom eigenen Garten geht für viele Menschen mit dem Kauf eines Hauses in Erfüllung. Doch trotz des Eigentums an der Grundstücksfläche gibt es zahlreiche Regeln und Vorschriften, die beachtet werden müssen. Diese Regeln dienen nicht nur dem Schutz der Natur und Umwelt, sondern auch der Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens und der städtischen Ordnung. In diesem Blogartikel werden wir die wichtigsten gesetzlichen Details beleuchten, die Gartenbesitzer kennen und einhalten sollten.

Echte Natur direkt auf dem eigenen Grundstück

Ein eigener Garten bietet die unvergleichliche Möglichkeit, die Schönheit der Natur hautnah zu erleben. Blumenbeete in prächtigen Farben, duftende Kräuter und majestätische Bäume schaffen eine Oase der Ruhe und Erholung. Vögel zwitschern in den Ästen, Schmetterlinge tanzen über den Blüten, und der wachsende Rasen verleiht Ihrer Umgebung ein unbeschreiblich schönes Gefühl der Ruhe und Natur.

Doch nicht nur für die eigene Entspannung, sondern auch für den Natur- und Umweltschutz sind Gärten von enormer Bedeutung. Besonders in überwiegend dicht versiegelten Städten wie Berlin ist etwas grüne und natürliche Fläche entscheidend und trägt selbst etwas zur Biodiversität bei. Mit dem eigenen Garten haben Sie es in der Hand, das ökologische Gleichgewicht auf Ihrem Grundstück zu erhalten und gleichzeitig von den vielen schönen Seiten der eigenen kleinen Grünfläche zu profitieren.

Was ist im eigenen Garten generell erlaubt?

Ein eigener Garten bietet unzählige Möglichkeiten zur individuellen Gestaltung und Nutzung. Hier können Sie Ihrer Kreativität freien Lauf lassen und den Garten ganz nach Ihren Wünschen und Bedürfnissen gestalten. Viele Aktivitäten und Einrichtungen sind problemlos erlaubt und tragen zur Schönheit und Funktionalität Ihres Gartens bei. Folgende Dinge sind dabei grundsätzlich stets erlaubt:

  • Aufstellen von Möbeln

Das Aufstellen von Gartenmöbeln ist meist problemlos möglich und gehört zu den selbstverständlichen Nutzungen eines eigenen Gartens. Ob Sitzgruppen, Liegen, Hängematten oder Pavillons – die Wahl der Gartenmöbel bleibt dem Geschmack des Eigentümers überlassen. Wichtig ist, darauf zu achten, dass keine Nachbarn durch die Aufstellung beeinträchtigt werden, beispielsweise durch blockierte Wege. Erst bei fest installierten Strukturen wie Pavillons ist zu prüfen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird.

  • Anlegen von Beeten

Das Anlegen von Beeten ist eine der schönsten und kreativsten Beschäftigungen im eigenen Garten. Hier können Blumen, Kräuter, Gemüse und Obst nach Belieben gepflanzt werden. Neben der ästhetischen Gestaltung bieten Beete auch ökologischen Nutzen, indem sie Lebensraum für Insekten und andere Tiere schaffen. Bei der Gestaltung sollte auf die Einhaltung von Pflanzabständen zu den Nachbargrundstücken geachtet werden. Zudem sollten die Pflanzen möglichst zur Umgebung passen.

  • Der Komposthaufen

Ein Komposthaufen ist eine umweltfreundliche Möglichkeit, Garten- und Küchenabfälle zu verwerten und gleichzeitig hochwertigen Dünger zu produzieren. Beim Anlegen eines Komposthaufens sollte auf einen geeigneten Standort geachtet werden, der nicht unmittelbar an Nachbargrundstücke angrenzt, um mögliche Geruchsbelästigungen zu vermeiden. Es ist wichtig, den Kompost regelmäßig umzusetzen und auf eine ausgewogene Mischung aus Grün- und Braungut zu achten, um die Verrottung zu fördern.

  • Sandkasten und Trampolin

Ein Sandkasten oder ein Trampolin sind beliebte Ergänzungen in einem familienfreundlichen Garten. Sie bieten Kindern einen sicheren und spaßigen Spielbereich im Freien. Bei der Platzierung eines Sandkastens sollte darauf geachtet werden, dass er vor direkter Sonneneinstrahlung geschützt ist, um den Spielbereich angenehmer und sicherer zu gestalten. Das Trampolin sollte auf einer ebenen Fläche stehen und idealerweise durch ein Sicherheitsnetz umgeben sein, Regeln gibt es hierzu jedoch nicht.

Diese Besonderheiten gelten beim Grillen im Garten

Grundsätzlich ist es in Deutschland erlaubt, im eigenen Garten zu grillen. Dennoch gilt dies nicht immer uneingeschränkt. Einer der wichtigsten Punkte ist die Rauchentwicklung: Der Rauch darf nicht in großen Mengen in die Wohnungen der Nachbarn gelangen. Um dies zu vermeiden, sollte der Grill an einer strategischen Stelle im Garten aufgestellt werden, wo der Rauch nicht direkt zu den Nachbarn zieht. Ein Elektro- oder Gasgrill, der weniger Rauch produziert als ein Holzkohlegrill, kann eine sinnvolle Alternative sein. Auch die regelmäßige Reinigung des Grills kann die Rauchentwicklung so verringern.

Ein weiterer wesentlicher Aspekt ist die Einhaltung der Ruhezeiten. Besonders an Sonn- und Feiertagen sowie in den Abendstunden sollten Grillaktivitäten lärmarm gestaltet werden. Das bedeutet, dass laute Musik und lautstarke Unterhaltungen vermieden werden sollten, um den nachbarschaftlichen Frieden nicht zu stören. Falls der Garten gemietet ist, sollten Mieter zusätzlich den Mietvertrag prüfen, da der Vermieter das Grillen untersagen kann. Informieren Sie sich daher vorab über die geltenden Regeln.

Auch Gartenarbeit ist nicht immer erlaubt

Solange durch die verrichtete Gartenarbeit kein Lärm entsteht, können Sie diese zu jedem Zeitpunkt durchführen. Bei lauten Gartengeräten ist hingegen auf den Tag und auf die damit verbundene Zeit zu achten. An Sonn- und Feiertagen sind Außenarbeiten mit Gartengeräten den ganzen Tag über verboten. Nach der Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung dürfen solche Arbeiten an Werktagen nur zwischen 7 und 20 Uhr durchgeführt werden. Weiterhin ist zu beachten, dass zwischen dem 1. März und dem 30. September der Heckenrückschnitt verboten ist, um nistende Vögel im Garten zu schützen.

Die laufende Gartenpflege als Aufgabe des Eigentümers

Grundsätzlich hat der Eigentümer die Pflicht, seinen Garten in Ordnung zu halten. Regelmäßiges Mähen des Rasens, das Schneiden von Hecken und das Entfernen von Unkraut sind grundlegende Tätigkeiten, die einen gepflegten Garten ausmachen. Dabei ist es wichtig, nicht nur aus ästhetischen Gründen, sondern auch zum Schutz der Pflanzen, regelmäßig Hand anzulegen. Spätestens dann, wenn der Wuchs und die Entwicklung des Gartens für Nachbarn ein Störfall sind, sollten Sie tätig werden.

 Neben diesen regelmäßigen Arbeiten gehört auch die saisonale Pflege zu den Aufgaben des Gartenbesitzers. Im Frühjahr und Herbst steht beispielsweise das Vertikutieren des Rasens an, um Moos und Filz zu entfernen und die Grasnarbe zu belüften. Das Laub im Herbst sollte entfernt werden, um Licht und Luft an den Rasen zu lassen und Pilzbefall zu verhindern. Im Winter benötigen empfindliche Pflanzen zusätzlichen Schutz vor Frost, etwa durch Abdeckung mit Vlies oder Mulch. Für Sie als Eigentümer bringt die Pflege des Gartens daher einige Pflichten, die Sie berücksichtigen sollten.

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