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Darf ich in meinem Mietergarten pflanzen was ich will?

Der Mai wird bald kommen, die Bäume schlagen aus … und wenn mir das Kloppen zu viel wird, kann ich in meinem Mietergarten machen, was ich will?

Es grünt so grün, wenn Berlins Blüten blühen … eine wahre Wonne für Gartenliebhaber. So auch für Frau Rose. Sie hat eine neue, süße Wohnung gemietet – mit: „Hurra!“, einem eigenen Garten. Aber Frau Rose ist ein bisschen stachelig in ihren Ansichten. Die Lilienbeete findet sie zu blumig, der Dill schießt viel zu viel ins Kraut, den kann sie sowieso nicht leiden. Und dann diese Birke! Die ist ihr echt ein Dorn im Auge – die muss auf jeden Fall von dannen ziehen. Und so gehen ihre Maulereien weiter … alles muss raus – wie beim Schlussverkauf. Beherzt rupft sie also eines Tages alles weg – quasi ein Kahlschlag – bis sie schließlich energiegeladen zur Axt greift, diese mit Schmackes schwingt und …

Halt! Wir sind in Deutschland. Da hat alles sein Recht und seine Ordnung. Das ist doch bestimmt nicht erlaubt, oder?

Jein. Sie hätte alles vorher mit dem Vermieter absprechen müssen. Auch, wenn sie dann eine gute deutsche Eiche oder einen Dornbusch aufziehen möchte. Nur das Anlegen von Blumen- und Gemüsebeeten ist ohne Rückfrage okay.

Und wenn Sie in Ihrem Mietergarten neue Bäume und Sträucher pflanzen, ist das Ihr Eigentum, was Sie beim Auszug auch mitnehmen dürfen – es sein denn, die Wurzeln gehen so tief, dass diese sich nicht mehr aus der Erde ziehen lassen, so wie in der Strophe dieses Kinderliedes:

„Schon krempelt er eilig die Ärmel hoch,

packt die Rübe beim Schopf und zog und zog.

Doch die Rübe, die rührt sich kein bisschen vom Fleck.

Paul zieht, und Paul schwitzt, doch er kriegt sie nicht weg.“

Dann haben Sie laut Gericht auch keinerlei Anspruch auf finanziellen Ausgleich. Dazu kann es Ihnen passieren, dass Sie den Garten am Ende des Mietverhältnisses wieder in seinen Originalzustand versetzen müssen. Für Frau Rose wäre es echt viel Arbeit.

Ohne Fleiß kein Genuss des eigenen kleinen Naturreiches

Hegen und pflegen ist die Devise. In welchem Umfang das für Sie gilt, entnehmen Sie bitte Ihrem Mietvertrag. Steht dort nichts, sind Sie aus dem Gärtner, denn dann obliegen dem Vermieter sämtliche Arbeiten. Besagt aber eine Klausel ganz allgemein, dass Sie für die Instandhaltung des Fleckchens Erde zuständig sind, haben Sie nur einfache, kostenlose und für Laien leicht durchführbare Dinge zu erledigen wie: den Rasenmäher zu schwingen, den Durst der Pflanzen zu stillen, Unkraut zu zupfen oder Laubhäufchen zu kreieren.

Den Rasen vertikutieren

„Was, bitteschön, ist das denn?“ Völlig schnuppe, denn: Wenn es um fachmännische Aufgaben geht, also ein Baum gefällt, der Rasen gedüngt oder eben vertikutiert werden muss, dann muss Ihr Vermieter ran – solange Sie sich nicht vertraglich verpflichtet haben, auch diese umfangreichen Tätigkeiten zu übernehmen. Nur dann sind Sie an diese Abmachung gebunden.

Ich mag’s ja wild

Das können Sie gerne, aber nicht im Mietergarten. Zwar darf Ihr Vermieter Ihnen nicht vorschreiben, wie oft Sie sich um Laub, Rasen & Co kümmern müssen, aber wenn das Grün total aus dem Häuschen ist oder sich bereits komplett im Pflanzenhimmel befindet, könnten Sie es mit dem Richter zu tun bekommen. Mit einer Aussicht auf Erfolg, die gegen Null tendiert.

Erfolg, der gegen Null tendiert oder gar gleich Null ist, entspricht überhaupt nicht Ihrer Philosophie? Besonders, wenn es um den Verkauf Ihrer Immobilie geht? Dann greifen Sie doch einfach zum Hörer und auf eine fruchtbare Zusammenarbeit mit Living in Berlin zurück. Wir sähen die kompetentesten Samen der Marke „Ein-richtig-gutes-Geschäft“ bis hin zum perfekt gediehenen Abschluss. Probieren Sie es aus. Wir haben den grünen Kaufpreis-Daumen.

Geschrieben von Susanne Purol