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Darf der Mieter den Baum fällen?

Mein Freund, der Baum. Mein Freund, der Holzfäller.

„Guten Morgen, Ahörnchen!“ Wie immer tänzelt Anton beschwingt auf seinen Balkon und begrüßt den riesigen Baum in Nachbar Zorro Brasts Garten. Er liebt dieses stämmige Naturwunder – vielleicht auch, weil es eine ähnliche Statur hat wie er. Weshalb sein Tänzeln eher an den Mammut im Porzellanladen erinnert. Aber das sieht ja keiner.

Manchmal schleicht Anton sich rüber und umarmt sein Ahörnchen. Er ist garantiert kein Eso-Onkel, wie er sich immer wieder selbst versichert, wenn er seinen dampfenden Wu-Wei-Tai-Chi-Tee schlürft. Im Yoga-Sitz. Und rosa Leggings. Nein, so ein Himbeerbubi ist er nicht.

Plötzlich stutzt er.

Zorro tritt in den Garten. Aber was hat der denn da Monströses in den Händen? Anton schnappt sich sein Fernglas, das er immer griffbereit hat, um die süßen Piepmätze zu beobachten (den blonden Kerl gegenüber zählt er dazu). Als er endlich scharf gestellt hat, stockt ihm der Atem. Das hält er nicht lange durch, deshalb beginnt er zu kreischen. Gleichzeitig dreht er sich hektisch fünfmal um die eigene Achse, um dann – immer noch krakeelend – aus seiner Wohnung zu jetten, die Treppe herunterzurasen und durch den Keller in den Hinterhof zu sprinten. Direkt auf Zorro zu. Dieser setzt gerade eine Motorsäge in Gang und nähert sich unter metallischem Geratter Ahörnchen. Das soll ihm aber nicht gelingen.

„NEEEEEEEIIIIN!!!!“

Anton brüllt aus Leibeskräften und schmeißt sich mit einem Hechtsprung (für den er zehn Punkte von der Jury bekommen hätte, wäre eine dagewesen) auf Zorro. Beide krachen nicht sehr elegant zu Boden, Anton krallt sich Zorros Beine und macht einen auf Klammeräffchen. Wie es gestandene Männer halt so tun. Die Motorsäge fliegt im hohen Bogen durch die Luft, donnert auf den Mahagoni-Esstisch und zerlegt diesen fein säuberlich in zwei Hälften (Anton hatte schon immer den Verdacht, dass das nur eine olle Spannplatte war, Zorro ist ein voller Aufschneider, das hat er nun davon).

Scheinbar hat das Gerät eine automatische Abschaltfunktion: Schlagartig ist es muckssägchenstill. Bis Anton beginnt, heulend zu flehen: „Herr Brast, wir beide machen jetzt mal den herabschauenden Hund, atmen tiiiiief ein und dann zünden wir eine gruppendynamische Räucherkerze an, um …“

„Ich mache gar nix, keinen herabschauenden Hund, auch keinen herabschauenden Dinosaurier, Sie Halbdackel!“ bellt sein Nachbar mit fletschenden Zähnen, befreit sich, rappelt sich auf und schnappt sich erneut die Motorsäge. „Diesem elenden Baum hat sein letztes Sekündchen geschlagen und dann habe ich endlich wieder Licht in meiner Bude! Jawoll!!!“

„Aber dddas ddddürfen Sie ddddoch gggar nicht, dddas mü-mü-müssen Sie dddoch erstma-ma-mal mmmmit unserem Vermieter absp-sp-sprechen!“ stottert Anton hilflos.

„ACH, MUSS ICH?“ Zorros Stimme trieft höhnisch. Dadurch hat er irgendwie unschön viel Spucke am Mund. Dazu wird er bei Antons folgenden Worten ziemlich ins Schleudern kommen, was insgesamt ein seltsames Bild abgibt:

„Jjjjja, wwweil Sie be-be-bestimmttt ein B-B-Bußgeld bbbezzahlen mü-mü-müssen, wwwenn Herr R-R-Regel dddamit nicht ei-ei-einverstanden ist!“

Hat Anton recht?

Während Zorro versucht, wieder sein Gleichgewicht zu finden, schauen wir uns das mal näher an:

Zu den Pflichten eines Mieters kann die Pflege des Gartens gehören. Dann ist es ihm in besonderen Fällen gestattet, auch ohne Einverständnis des Vermieters einen Baum zu fällen. Es sei denn, im Mietvertrag ist der genaue Umfang der Gartenpflege festgehalten oder der Vermieter hat vor Vertragsabschluss deutlich gemacht: Bäume sind nur mit meiner Zustimmung zu entfernen.

Wann kommt das Recht eines Mieters, in Eigenregie einen Baum zu fällen, nun wirklich in Betracht?

Genau dann, wenn ihm

  • ein Einfamilienhaus mit Garten vermietet wird,
  • die Gartenpflege auferlegt wurde – im Mietvertrag oder durch besonderen Vertrag,
  • im Vertrag nicht klar genannt wird, dass Bäume bzw. Sträucher nicht entfernt werden dürfen,
  • auch keine individuelle Vereinbarung vorliegt, die das verbietet.

Aber – und hier wird es wieder mal tricky:

Selbst wenn es kein ausdrückliches, vertragliches Verbot gibt: Rein juristisch wird bisher meist davon ausgegangen, dass keine Berechtigung für den Mieter existiert, Bäume zu fällen, die dem Vermieter gehören. Handelt der Mieter zuwider, belastet dies oftmals das Mietverhältnis.

Und:

Wird dem Vermieter am Ende rechtgegeben, kann der Mieter für den Schaden haftbar gemacht werden.

Vermieter oder Mieter? Das ist hier die Frage

Wird ein Baum beispielsweise durch einen Sturm so stark geschädigt, dass er nicht mehr standsicher ist oder aber auch Äste herunterbrechen können, ist gängigerweise der Vermieter in der Pflicht, sich um die Beseitigung dieses Mangels zu kümmern.

Wird der Baum nur vom Mieter, also wie bei Zorro, als störend empfunden, führen oftmals nur Verhandlungen mit dem Vermieter zum gewünschten Ziel.

Wichtig zu wissen

In vielen Bundesländern/Gemeinden ist eine vorherige Fällgenehmigung der Naturschutzbehörde oder des Ordnungsamtes erforderlich. Ohne diese kann ein saftiges Bußgeld drohen.

Insofern hat Anton Zorro vor einem entscheidenden Fehler bewahrt. Das hat Zorro auch mit einer spontanen Umarmung gehuldigt. Die dazu geführt hat, dass sie ihre Zeit meist in Antons lichtdurchfluteter Wohnung verbringen und in der Frühe einträchtig „Guten Morgen, Ahörnchen“ flöten. Im Yogasitz. Und rosa Leggings.

Happy End

Dafür kann auch Living in Berlin sorgen, wenn Sie Ihre Immobilie mit oder ohne Baum verkaufen möchten. Ganz einfach. Aber: Nur, wenn Sie uns kontaktieren, können wir alles für Sie tun. Also: Greifen Sie jetzt zum Hörer.

Geschrieben von Susanne Purol