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Wie im Himmel, so auf Erden? In diesem Falle ganz bestimmt nicht …

Eben noch war alles in Ordnung und plötzlich überstürzen sich die Ereignisse. Egal, ob es ein langer – vielleicht sogar schleichender – Prozess ist oder es uns wie ein Blitz trifft: Wir sind nicht vorbereitet auf den Tod der Eltern. Und schon gar nicht auf das, was uns dann bevorsteht.


Kathrin hat ihre 80jährige Mutter auf dem Sterbebett begleitet, ihren letzten Atemzug vernommen, noch einmal ihre zarte Hand drücken dürfen. Der Schmerz ist kaum zu ertragen, aber sie soll in den nächsten Wochen erleben, dass es keine Zeit gibt, in sich hineinzufühlen. Jedoch blitzen immer wieder schöne Erinnerungen auf, die sie ein wenig tragen:

 

Mamschi (das war – nein ist immer noch ihr zärtlicher Name für die Frau, die ihr das Leben und so viel mehr geschenkt hat), weißt Du noch, als Du diesen betrügerischen Anruf von der „Polizei“ bekommen hast? Die Dich mit den Worten „Ihr Festnetzanschluss wird seit Monaten überwacht!“ einschüchtern wollte?

 

Du hast nur gefragt: „Aus welchem Grund?“ und bei der schlüssigen Antwort „Wegen obszöner Anrufe“ lässig gekontert: „Die ich bekomme oder mache?“ Der Freund und Helfer gab an, dass Du diese bekommst, was Du vehement verneint hast. Daraufhin kann ein bockiges „Doch!“ durch den Hörer, gefolgt von einem „Und Sie haben sich 2006 bei einem Gewinnspiel angemeldet!“ Daraufhin hast Du interessiert nachgefragt, ob es sich um ein Obszönes handele?

 

Das wusste der Ordnungshüter nicht, aber sehr wohl, dass Du Dich auf JEDEN Fall angemeldet und VOR ALLEM nicht gekündigt hast. Dein Einwand, dass Du selten Dinge kündigst, an denen Du nicht teilgenommen hast, wurde ignoriert und Dir stattdessen gedroht: „Wenn Sie jetzt nicht kündigen, ist in wenigen Minuten die Polizei bei Ihnen!“

 

Deine trockene Reaktion war: „Na, dann machen Sie mal. Und vergessen Sie das Blaulicht nicht.“

 

Oder erinnerst Du Dich, als Du auf der Suche nach einem Geburtstagsgeschenk für Dein vierzehnjähriges Enkelchen David warst und zu mir meintest: „Ich würde ihm ja gerne eine Quiz-App schenken, bloß weiß ich nicht, welche davon zu welchem Äh-Phone passt …“?

 

Und dann war da noch dieser Heiligabend vor drei Jahren, als David den Weihnachtmann gespielt und die erste Gabe unterm Baum hervorgefischt hat. Mit einem großen Päckchen in den Händen hat er sich in die Runde gedreht, Dich als Stammesälteste sieben Sekunden reglos fixiert, um schließlich streng zu fragen: »WARST DU DENN AUCH ARTIG, OMI?«

 

Du hast einen Moment gestutzt, dann Deine Augen weihnachtskugelrund aufgerissen; begonnen, eifrig zu nicken und gleichzeitig mit sechsjährigem Stimmchen gekiekst: „Ja! Ja!“

 

Dein Enkel hat Dir prüfend wie ein Oberhauptkommissar beim Verhör ins Gesicht geschaut (er hat seinen Job glühweinernst genommen).

 

Wir alle haben förmlich kleine Rattenschwänze aus Deinem Haupthaar wachsen sehen, Du hast niedlich mit den Augen geklimpert und mit schiefgelegtem Köpfchen gegrinst:

 

„Ja, ja! Und zwar ...

EINZIGARTIG!“

 

Du warst einfach bravourös!

Die Lieblingsworte von Kathrins Mamschi waren „Großartig, Kathrinchen“, wenn ihr etwas richtig gut gelungen ist und „Geht doch!“ bei jeder schwierigen Situation, die sich wie ein Wunder in Luft aufgelöst hat.

 

Aber nun war nichts mehr großartig und irgendwie ging nix mehr, denn:

 

Die Hinterbliebenen haben einen Aufgabenkatalog zu stemmen, der gefühlt den Umfang einer Enzyklopädie hat.

 

  1. Die Bestattung ist zu klären, angegeben ist ein Zeitfenster von drei Tagen nach dem schweren Verlust, da umgehend die Sterbeurkunde auszustellen ist. Wenn kein Testament existiert, muss das Kind/müssen die Kinder sich zwischen einer Feuer- oder einer Erdbestattung entscheiden und auch für das gesamte Drum herum wie
  • Welcher Sarg/welche Urne?
  • Welcher Friedhof soll es sein? Es gibt neben der Atmosphäre gewaltige Preisunterschiede.
  • Soll es Blumen geben, wenn ja eher die weißen Orchideen oder die roten Rosen oder …?
  • Soll es einen Trauerredner geben? Wenn ja, was soll er sagen? Wenn nein, was erzähle ich? Oder mein Sohn? Oder …?
  • Wie lange soll die Zeremonie dauern?
  • Welche Musik soll gespielt werden? Auf der Orgel oder von CD?
  • Wieviel Budget ist vorhanden? Das beeinflusst alle vorherigen Punkte.

 

  1. Erst wenn die Sterbeurkunde da ist, können die Verträge gekündigt werden:

Dazu ist es hilfreich, die Kontoauszüge durchzugehen, um herauszufinden, welche Verbindlichkeiten bestehen, als da wären

  • alle Versicherungen, auch eine eventuelle Kautionsversicherung bei Mietverträgen,
  • der Mietvertrag: Bei einer gesetzlichen Kündigungsfrist und mangelnder Kulanz des Vermieters muss mit drei noch zu zahlenden Monatsmieten gerechnet werden,
  • Ist eine eigene Immobilie im „Spiel“, müssen noch ganz andere Dinge geklärt werden wie: Wird sie verkauft, behalte ich oder vermiete ich sie? Dazu mehr im nächsten Blog Anfang Mai.
  • Festnetz und Handy
  • Strom/Gas
  • Rundfunkbeitrag
  • Mitgliedschaften wie zum Beispiel im Fitnessstudio

 

  1. Die Wohnungs-/Haushaltsauflösung:

Wer plant, eine professionelle Firma damit zu beauftragen, sollte diesen Tipp beherzigen: Veranstalten Sie vorher einen „Tag der offenen Tür“, an dem Dinge verschenkt oder zum Kauf angeboten werden. Das kann in den sozialen Netzwerken in Kiez-Gruppen, auf Ebay-Kleinanzeigen oder auf dem Nachbarschaftsportal nebenan.de angekündigt werden. Wenn alles gut läuft, verringert sich dadurch die Anzahl der zu entsorgenden Sachen und damit werden auch die Kosten für die Profis sowie den Sperrmüll reduziert.

 

  1. Bei Pflegefällen

Sollten Mama oder Papa zu Hause betreut worden sein und es wurden Hilfsmittel wie ein verstellbares Krankenbett, eine Anti-Dekubitus-Matratze (diese hilft, dass sich die Patienten bei anhaltender Bettlägerigkeit nicht wund liegen), ein Toiletten- beziehungsweise ein Duschstuhl, Sauerstoffversorgung etc. leihweise bereitgestellt, müssen diese wieder abgeholt werden.

 

Sehr wichtig zu wissen:

 

Gibt es mehrere Kinder, so sind auf jeden Fall alle für die Kosten der Bestattung verantwortlich – selbst wenn eines davon die Erbschaft ausschlägt. Dies muss innerhalb der nach dem Tode folgenden sechs Wochen beim Nachlassgericht eingereicht werden, ansonsten sind alle Sprösslinge an allen Kosten beteiligt und natürlich am Nachlass.

 

Das Ausschlagen der Erbschaft bietet sich vor allem dann an, wenn noch Schulden der/des Verstorbenen zu begleichen sind, sie sind ebenfalls Teil des in diesem Fall ungewollten Vermächtnisses.

 

Und für alle, die an sich zweifeln, weil die Trauer sich nicht so recht einstellen will:

 

Durch den Marathon an Erledigungen sind die Betroffenen gar nicht in der Lage, sich diesem schmerzhaften Gefühl zu stellen. Zudem dauert es, bis Sie wirklich in der Realität ankommen, bis Sie sich eingestehen können: Mami/Papi ist tot. Tot. Ich kann nie wieder mit ihr oder ihm sprechen, seine/ihre Stimme hören, sie/ihn besuchen, mit ihr/ihm lachen …

 

Seien Sie nachsichtig und liebevoll mit sich selbst.

 

In diesem Sinne:

 

Wir von Living in Berlin fühlen zutiefst mit Ihnen. Und wenn Sie unsere Unterstützung benötigen, was die hinterlassene Immobilie betrifft: Wir sind da für Sie. Manchmal hilft es, Leute einzuschalten, die eine neutrale Distanz wahren können. Und auch, wenn jeder Anruf diesbezüglich sich wie ein Messer in Ihr Herz bohrt: Er genügt, damit wir Ihnen mit Fingerspitzengefühl fürsorglich unter die Arme greifen können.

 

geschrieben von Susi Purol