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Besucher erlaubt

Wenn die Nachbarn Besuch haben, dann ist das so manchem Mieter ein Dorn im Auge. Das tut nicht nur weh, sondern es stellt sich auch die Frage: Kann man dagegen angehen?

Es ist ein herrlicher Sommertag und die Vögelchen zwitschern munter. Frau Brinkmann hat es sich mit einem Kissen bei weit geöffnetem Fenster auf dem Fensterbrett gemütlich gemacht. Mit gespitzten Ohren (sie erinnert in diesem Moment doch sehr an Mr. Spock) und ihrer scharfsichtigen Nickelbrille auf der Nase beobachtet sie das Treiben auf der Straße. Frau Brinkmann ist gerne gut informiert und da kann man wirklich dolle Dinge erleben. Ihr Lieblingsspruch ist: „Sachen gibt’s hier, die gibt’s auf keinem Raumschiff.“ Neulich z. B.: Da hat doch diese aufgedonnerte jungsche Trulla von nebenan schon wieder einen Kerl mitgebracht. Einen anderen. Das war der Dritte in dieser Woche!

Frau Brinkmann merkt, dass sie sich schon wieder aufzuregen beginnt. Zustände sind das hier! Das gab es in ihrer Jugend nicht. Da herrschte Zucht und Ordnung! Während sie so vor sich hinbrummelt, huschen ihre kleinen Augen aufmerksam hin und her. Plötzlich stutzt sie.

Hallooo? Da kommt ja Familie Gesellig und hat immer noch diese komischen zwei Teenys dabei. Die gehen hier schon seit Tagen ein und aus. Da geht doch was nicht mit rechten Dingen zu. Nun packt sie die kalte Wut – zwar ganz angenehm bei den Temperaturen –, aber sie muss auf jeden Fall verhindern, dass diese Sittenwidrigkeiten einreißen. Das ist ihre Pflicht. Jawoll! Aufgebracht stampft sie militärisch zum Telefon und ruft den Vermieter an.

Aber leider beißt sie auf Granit, was gar nicht gut mit dritten Zähnen ist

Schnaubend legt sie nach zehn Minuten wieder auf. Herr Sünde hat ihr doch tatsächlich gesagt, dass alles seine Ordnung habe. Jeder darf Herren- oder Damenbesuch empfangen, wie es beliebt. „Da können wir ja gleich ein Freudenhaus eröffnen“, denkt sie sichtlich unerfreut. Und es ist offensichtlich auch völlig schnuppe, wie lange die Gäste bleiben, ob sie regelmäßig oder unregelmäßig kommen. Frau Brinkmann hat jetzt wirklich soooo eine Krawatte (von ihrem verstorbenen Gatten, Gott hab ihn selig).

Arme Frau Brinkmann. Aber da lässt sich tatsächlich nichts machen.

Laut Deutschem Mieterbund ist all das nicht Bier des Vermieters. Auch nicht Schnaps. Selbst wenn der Mietvertrag das Besuchsrecht einschränken sollte, ist das rechtlich unwirksam.

Deshalb darf der Vermieter dem Besucher das Betreten des Hauses nicht verbieten und muss sogar Gäste mit Hunden dulden – auch bei im Mietshaus geltendem Tierhaltungsverbot.

Frau Brinkmann ist entsetzt. Nun wird das Haus auch noch zum Hundeauslaufgebiet? Das hat ihr gerade noch gefehlt.

Aber es kommt weit schlimmer für sie:

Ihr wird auch wirklich gar nichts erspart: Besucher können nicht nur über längere Zeit in der Wohnung bleiben, sondern auch dort übernachten! Sie mag sich gar nicht ausmalen, womit die dann ihre Zeit verbringen und schüttelt sich wie ein nasser Dackel. Obwohl sie mit dem „besten Freund“ (pffft!) des Menschen ja überhaupt nichts am Hut hat.

Und Folgendes ist der Tropfen, der das Fass bei ihr zum Überlaufen bringt, nun muss sie die Sauerei auch noch wegwischen: Als wenn es nicht genug wäre, dürfen die Gäste auch den Haus- und Wohnungsschlüssel bekommen UND sich darüber hinaus auch bei Abwesenheit des Mieters in dessen Räumlichkeiten aufhalten. Tssstssstsss.

Aber es gibt ein kleines Trostpflaster für Frau Brinkmann

Sollte der Besuch länger als sechs bis acht Wochen am Stück (je nach Bundesland) verweilen, besteht für den Vermieter die berechtigte Frage, ob es sich nun um einen Mitbewohner oder Untermieter handelt. Sollte dies so sein, ist der Vermieter zu informieren (und das wird Frau Brinkmann tun – sie wird aufpassen wie ein Schießspaniel!) und muss seine ausdrückliche Erlaubnis dazu erteilen. Dann könnte er auch die Betriebskostenumlage der neuen Wohnsituation anpassen.

Und noch etwas lässt Frau Brinkmann aufhorchen:

In Ausnahmefällen wie z. B. anhaltenden, untragbaren Ruhestörungen – sowohl in der Wohnung als auch auf Gemeinschaftsflächen – kann der Vermieter einem Besuch Hausverbot erteilen. Jetzt reibt sich Frau Brinkmann vorfreudig die Hände. Da muss es doch was geben. Sie wird aber so was von ein Auge – besser noch zwei – darauf haben, darauf können die sich verlassen.

P. S.:

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Geschrieben von Susanne Purol