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Best(s)ellerprinzip neu

Was kreatives Kreuzworträtseln mit dem neuen Bestellerprinzip zu tun hat

Hmmmjammjamm, riecht das gut! Lotte steht in der Küche und backt gerade Apfelkuchen. Ihre Wangen haben passend dazu ein hübsches Braeburn-Rot angenommen. Hubert, der am Tisch ein Kreuzworträtsel vor sich hat, läuft das Wasser schon im Munde zusammen. Er schluckt es dezent runter, tupft sich zur Sicherheit noch den Mund ab (Lotte mag es gepflegt) und fragt knackig salutierend:

„Anderes Wort für 'Kamerad'?“

„Fotoapparat.“

„Kamerad, nicht Kamera.“

„Fängt mit 'Fr' an“, er rrrrollt das RRR temperrramentvoll und findet, er klingt wie ein leidenschaftlicherrr Italienerrrr (dabei erinnert er eher an einen schlecht geölten Brummbär). Dann überlegt er laut: „Hmmm, vielleicht 'Frank'?“

Sie schnaubt entrüstet in gekonnter Fury-Manier: „Paah, Frank is'n Vollpfosten!“ Dabei verdreht sie ihre Augen zu einem Silberblick, den Hubert voll goldig findet.

„Du hast ja so recht, Lottilein“, beeilt er sich zu sagen (vielleicht, weil sie gerade zum Nudelholz gegriffen hat?). „Aber was isses dann? Friseur? Franzose? Fraktionsführer? Frauenarzt? Friede? Freude? Frikadelle? Fro…?“

„STOPP!“ unterbricht Lotte ihn aufbrausend wie eine gigantische Multivitamintablette in fünf Litern Wasser. Dabei dreht sie sich schwungvoll zu ihm um (mit Nudelholz!) und kneistet ihn mit messerscharfem (frisch geschliffenen!) Blick an: „Freude, Frikadelle … Mann, Mann, Mann, du bist ja dümmer, als die Polizei erlaubt!“

Während Hubert klammheimlich darüber nachdenkt, wie viel Dummheit die Polizei eigentlich erlaubt, trompetet sie (etwas rostig): „Die richtige Lösung liegt doch auf der Hand!“

Interessiert schaut Hubert erst auf seine, dann auf ihre Hände, findet aber nix. Fragend blickt er sie an. Nach einer dramatischen Pause (hat sie sich in „Vom Winde verweht“ abgeguckt) platzt sie heraus:

„Freitag.“

„Hääh?“

„Freiiitaag!“

„Freitag ist doch kein Kamerad!“

Jetzt wird es ihr wirklich zu bunt (das kann sie gar nicht ab, sie mag es schlicht und einfarbig): „Ach nee??? Dann erklär das mal dem Robinson Crusoe!“

*angelehnt an „Von Frikadellen und Freitag“ aus der Comedyserie „Sechserpack“

Jetzt ist er verblüfft. Seine Lotte! Wie ist die doch clever! „Bravo Mäuschen, Bravo!“ lobt er sie mit Kussmund. Da sie gerade so gut in Form ist (geistig betrachtet), nutzt er die Gelegenheit und fragt weiter: „Ein Buch, das sich super verkaufen lässt?“

Geschmeichelt kommt es wie aus der Pistole (eine Wasserpistole, sie hasst jede Form von Gewalt) geschossen: „Bestseller!“

Jetzt freut er sich diebisch wie eine Elster. Endlich macht sie mal einen Fehler.

Also eigentlich macht sie oft Fehler. Neulich zum Beispiel hat sie einen Termin beim Augenarzt gemacht, obwohl sie ein Pfeifen im Ohr hatte. Als er sie darauf aufmerksam gemacht hat, grantelte sie nur: „Ja klar, der kann doch besser ins Ohr sehen, du Dummerjan“ und sprach drei Tage lang kein Wort mehr mit ihm.

Jetzt aber hatte er sie, denn diesmal konnte er sie korrigieren UND beweisen, dass sie falsch liegt. „Also nee, Lottilileinchen. Das stimmt nicht. Bestseller ist das Prinzip, nach dem der Makler bezahlt wird, wenn er engagiert wird. Hier, schau!“ Er hatte schon gegoogelt und hält ihr das Handy triumphierend unter die Stupsnase.

Sie würdigt ihn keines Blickes, schüttelt nur mitleidig den Kopf und liest mit der Stimme einer Professorin, die einem naturblöden Studenten gegenübersteht, vor:

„Wer einen Makler engagiert, ihn also „bestellt“, hat auch dessen Provision zu tragen.“ Sie legt nochmal nach – und zwar in Zeitlupensprachtempo:

„B-e-s-t-e-l-l-t.“

Nach einer energischen Pause, in der Hubert den Nick-Dackel spielt, seufzt sie tief (und fragt sich, wie es möglich ist, dass sie beide zwei so kluge Kinder haben, wahrscheinlich ist ihr Erbgut extrem dominant) und fährt resigniert fort:

„Dies galt bisher ausschließlich auf dem Mietwohnungsmarkt. Aber nun wurde das Besteller-Prinzip … B-e-s-t-e-l-l-e-r-Prinzip … ab dem 23.12.2020 auf den Verkauf von Einfamilienhäusern (auch inklusive Einliegerwohnung) und Eigentumswohnungen ausgeweitet. So kann die Maklercourtage künftig nicht mehr nur vom Käufer verlangt werden, wenn der Verkäufer den Makler (ebenfalls) beauftragt hat. Dies dient der Entlastung des Käufers von Kaufnebenkosten. Zugegeben, es ist kein echtes Bestellerprinzip aber Politik und Medien verkaufen es gerne als ein Solches.

Wenn aber ein Makler je einen Maklervertrag sowohl mit dem Käufer als auch dem Verkäufer abschließt, darf er seine Vergütung nun nur von beiden Parteien fordern – und vom Käufer maximal zum gleichen Anteil wie vom Verkäufer. Arbeitet der Makler für den Verkäufer unentgeltlich, hat er auch beim Käufer keinen Anspruch auf eine Provision.

Wird der Makler jedoch nur von einer Partei bestellt … b-e-s-t-e-l-l-t, hat diese die Courtage zu tragen. Kosten können vereinbarungsgemäß nur zu maximal 50 Prozent der Gesamtsumme an die andere Partei weitergereicht werden. Vorher muss der Auftraggeber bei solch einer Konstellation aber den Nachweis erbringen, dass er die Courtage entrichtet hat.

Die Ausnahme

Das neue Gesetz gilt ausschließlich, wenn der Käufer als Verbraucher und nicht als Gewerbetreibender handelt. Im letzteren Fall kann die Verteilung der Maklergebühren nach wie vor anderweitig geregelt werden.

Der Makler hingegen muss den neuen Vorschriften folgen, selbst wenn er kein Voll-Unternehmer, sondern „Gelegenheitsmakler“ ist, der nur geringfügig tätig ist.

Mündliche Vereinbarungen oder ein Handschlag genügen nicht

Nunmehr ist ein Maklervertrag über den Verkauf eines Einfamilienhauses oder einer Eigentumswohnung nur noch in Textform, beispielsweise per E-Mail, wirksam.“

„Siehste“, grinst Hubert charmant, „sag ich doch.“ Lotte sieht ihn plötzlich wieder vor sich, wie er vor 49 Jahren schüchtern und genauso charmant lächelnd auf den Knien vor ihr hin- und her gerutscht ist und ihr stotternd seinen Heiratsantrag gemacht hat. Sie nimmt seinen Kopf zärtlich in beide Hände und drückt ihm einen saftigen Schmatzer auf seinen Mund. Dabei beschließt sie, sein Hörvermögen testen zu lassen und einen Termin zu vereinbaren – natürlich beim Augenarzt.

Wir von Living in Berlin finden diese Wortverwechslung ja richtig klasse.

Denn sicherlich fragen Sie sich als Verkäufer nun, ob Sie aufgrund der aktuellen Gesetzgebung nicht draufzahlen, wenn Sie uns beauftragen werden. Die Antwort ist ein einfaches, klares Nein. Allein bei der Bestimmung des Kaufpreises durch unseren Experten-Status gewinnen Sie schon. Nicht zu hoch gepokert und auch nicht zu tief gestapelt – jeweils ein üblicher und folgenschwerer Fehler beim Verkauf in Eigenregie –, sondern zum bestmöglichen Preis:

ein Best-Seller eben. Trotz (unechtem) B-e-s-t-e-l-l-e-r-Prinzip. Bei minimalem Einsatz: Ein Anruf bei uns genügt.

Geschrieben von Susanne Purol