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Beschlossener Mietendeckel

Das haben sich die Berliner Abgeordneten ja fein ausgedacht: Der Mietendeckel ist eingeführt und haut rein wie eine Abrissbirne.

Der Beschluss des Mietendeckels, welcher noch in diesem Monat rechtsgültig werden soll, gleicht einem radikalen Versuchsballon, der jetzt schon zu platzen droht. Zahlreiche Neuerungen kommen auf den Plan, die Sie als Vermieter und auch als Mieter nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten, da dieses Gesetz ein hohes Risiko an Verfassungswidrigkeit birgt. Sollte es gekippt werden, kann es für Sie richtig böse nach hinten losgehen.

Vermieter sitzen auf einem finanziellen Pulverfass

Dieses sogenannte Verbotsgesetz schreibt Ihnen vor, die gesetzlich festgelegte Miethöhe bei einer Neuvermietung nicht um einen einzigen Cent zu überschreiten. Das kann ein Aderlass für Sie werden. Zudem müssen Sie ab dem Inkrafttreten der Regelung

  • innerhalb von zwei Monaten all Ihre Bestandsmieter über die nun zulässige Miete informieren – und zwar unaufgefordert. Andernfalls begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die Sie bis zu ruinöse 500.000 Euro je Wohnung kosten kann und
  • nach neun Monaten überhöhte Mieten absenken, sonst können Sie erneut mit einem Bußgeld geahndet werden.

Auch Mieter begeben sich unfreiwillig auf ganz dünnes Eis

Klingt ja erst mal gut: endlich weniger Miete zahlen und mehr Geld fürs Vergnügen haben. Aber der Traum vom Reisen kann sich rasch als Alptraum entpuppen, denn:

Leider lauern hier Fallstricke auf Sie, die sich sehr schnell schmerzhaft zuziehen können:

Erst neun Monate, nachdem der Mietendeckel verbindlich geworden ist, können Sie die Miete drosseln – jedoch nur, wenn diese das zulässige Limit um mehr als 20 Prozent überschreitet. Dabei haben Sie zwei Möglichkeiten:

    1. Sie mindern die Miete auf die zulässige Höhe ab. Sollte der Vermieter dies nicht akzeptieren, hätte er die Zahlungsdifferenz einzuklagen.
    2. Oder Sie fordern den Vermieter zur Senkung auf. Lehnt er ab, müssten Sie nun vor Gericht gehen, um die zu viel gezahlte Miete zurückzubekommen.

Haben Sie zwischen dem 18. Juni 2019 und dem Tag, an dem das Gesetz gültig geworden ist, einer Mieterhöhung zugestimmt oder einen neuen Mietvertrag geschlossen?

Dann sollten Sie die Differenz beider Mieten, die sich in diesem Zeitraum ergeben hat, nicht mehr zahlen und Ihrem Vermieter außerdem eine Frist setzen, innerhalb derer er Ihnen die niedrigere Miete bestätigt. Weigert er sich oder teilt er Ihnen eine gesetzeswidrige Miete mit, müssen Sie Ihr Recht erstreiten – das gilt auch für eine rückwirkende Erstattung der bis zu dieser Feststellung überzahlten Miete. In diesem Fall ist nämlich noch nicht geklärt, ob eine Rückerstattung nur für Mieten ab Legitimation des Gesetzes greift oder auch ab dem Stichtag.

Ein absolutes Muss für Mieter!

Halten Sie unter allen Umständen den Differenzbetrag auf Ihrem Konto zurück! Sollte sich das Gesetz doch als nicht verfassungskonform erweisen, drohen Ihnen möglicherweise Nachzahlungen im fünfstelligen Bereich und damit auch das Damoklesschwert der Obdachlosigkeit. So viel zur erhofften Mieteinsparung und zum Schutz der Mieter, der im Abgeordnetenhaus folgendermaßen beschrieben wird:

„Als Grüne wollen wir mutig neue Wege gehen, um bis zu 1,5 Millionen Miethaushalte in Berlin vor Verdrängung und Spekulation schützen zu können.“ Aha. Zivilcourage neu definiert, bedeutet also, Ihnen als Vermieter oder Mieter tickende Bomben in Form von exorbitanten finanziellen Einbußen und nervenzermürbenden Prozessen vor die Füße zu schmeißen.

Leider sind uns von Living in Berlin in dieser katastrophalen Situation die Hände gebunden. Was wir aber gerne für Sie tun können und werden, ist Sie grundlegend auf dem Laufenden zu halten und Ihnen in all Ihren Belangen Ihre Immobilie betreffend zuverlässig zur Seite zu stehen – immer und ausschließlich mit Ihrem Wohl im Auge. Melden Sie sich einfach bei uns.

Geschrieben von Susanne Purol