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Berliner Mietendeckel: Der Senat will Ihnen als Vermieter den Einnahmehahn zudrehen

Berliner Mietendeckel: Der Senat will Ihnen als Vermieter den Einnahmehahn zudrehen

Die rot-rot-grüne Koalition wagt sich auf unbekanntes, juristisches Terrain vor und plant, einen Mietenstopp einzuführen, der die am 18. Juni 2019 gezahlte Nettokaltmiete für fünf Jahre einfrieren wird – das bezieht sich auch auf Staffel- und Indexmieten. Diese drastische Neuerung soll Ende des Monats beschlossen werden und voraussichtlich 2020 in Kraft treten.

Das hat Auswirkungen auf 1,5 Millionen Wohnungen – mit diesen Ausnahmen: Wohnungen des öffentlich geförderten Wohnungsbaus und solche in Wohnheimen und Neubauten sowie Trägerwohnungen, die erstmals seit dem 1. Januar 2014 bezugsfertig waren.

Zudem sind Mietobergrenzen angedacht – je nach Baujahr, Ausstattung und Lage. Dabei gilt der Mietspiegel 2013 als Berechnungsbasis. Diese Maximalmieten sind bei Neuvermietungen nicht zu überschreiten. Festgelegt sind Netto-Höchstbeträge

  • zwischen 3,92 Euro/m2 für eine vor 1918 gebaute Wohnung ohne Sammelheizung sowie ohne Bad
  • und 9,80 Euro/m2 für eine von 2002 bis 2013 gebaute.

Ein Plus ist dennoch für Sie drin

Modernisieren Sie im Sinne des Klimaschutzes bzw. der Barrierefreiheit, soll Ihnen ein maximaler Aufschlag von einem Euro je Quadratmeter gewährt werden – ebenfalls für hochwertige Ausstattung:

  • schwellenlos zugänglicher Fahrstuhl von der Wohnung und vom Hauseingang,
  • Einbauküche,
  • sanitäre Einrichtung von besonderer Güte,
  • qualitativ wertvoller Bodenbelag in den meisten Wohnräumen
  • bzw. ein Energieverbrauchskennwert von weniger als 120 kWh/(m²a).

Mindestens drei dieser fünf Merkmale müssen erfüllt sein, um den Zuschlag zu rechtfertigen.

Zudem erhöht sich die Mietobergrenze um zehn Prozent, wenn sich der Wohnraum in Gebäuden mit nicht mehr als zwei Wohnungen befindet.

Vermeiden Sie „Wuchermieten“

Die Bestandsmieten dürfen nur um bis zu 20 Prozent über dem Maximum liegen. Bei 21 Prozent und mehr sollen Ihre Mieter bei der Senatsverwaltung für Wohnen eine Absenkung auf diesen Wert beantragen können.

Bezüglich der Lage könnten Ihnen Zu- oder Abschläge eingeräumt werden:

  • - 0,28 Euro/m² bei einfacher,
  • - 0,09 Euro/m² bei mittlerer und
  • + 0,74 Euro/m² bei guter Lage.

Diese Hoch-oder-Runter-Regelung soll neun Monate nach dem Mietendeckel bindend sein, sprich: gegen Ende 2020.

Ab 2022 ist es Ihnen im Zuge eines Inflationsausgleichs erlaubt, die Miete um jährlich 1,3 Prozent zu steigern – vorausgesetzt, die Obergrenzen werden eingehalten.

Apropos „einhalten“: Wir halten unser Wort ein und führen Ihr Immobilienvorhaben mit unserem Erfahrungsschatz zum gelungenen Abschluss. Probieren Sie es doch ganz einfach aus und kontaktieren Sie uns gleich.

Geschrieben von Susanne Purol